23. April 2026 · 74. Sitzung · 21. Wahlperiode
Vergabebeschleunigung und Sexualstrafrecht
Milliarden schneller verbauen
Der Bundestag beschließt das Vergabebeschleunigungsgesetz. Direktvergaben bis 50.000 Euro, gelockerte Losvergabe ab 11 Millionen Euro Projektwert und 280 Millionen Euro weniger Erfüllungsaufwand pro Jahr.
Streit um grünen Stahl
SPD und Union verschieben verbindliche Klimakriterien in eine Verordnung bis Mitte 2027. Grüne nennen das eine verpasste Chance, die AfD spricht von Planwirtschaft.
Nur Ja heißt Ja
Die Grünen legen einen Gesetzentwurf für ein zustimmungsbasiertes Sexualstrafrecht vor. Die SPD zeigt sich offen, die Union lehnt ab und verweist auf Beweisprobleme im Strafprozess.
AfD-Anträge abgeräumt
Vetorecht der Kommunen gegen Flüchtlingszuweisung, Abschaffung der Vermögensteuer, Förderstopp für Correctiv: Alle AfD-Vorstöße finden keine Mehrheit.
Was jetzt folgt
Das Vergabegesetz wird bis 30. September 2027 evaluiert. Der Sexualstrafrechtsentwurf geht in den Rechtsausschuss, eine Anhörung ist absehbar.
2Zahlen der Sitzung
So lief der Tag
Sitzungsdauer
11 Std. 13 Min.
Reden
148
Zwischenrufe
774
aus dem Protokoll gezählt
Abstimmungen
10
Redezeit je Fraktion
Näherung über die Wortzahl der Redebeiträge (~110 Wörter pro Minute)
Wer ruft dazwischen?
Zwischenrufe nach verursachender Fraktion, soweit im Protokoll zugeordnet
Die Abstimmungen
Vergabebeschleunigungsgesetz
per Handzeichen
»Ein Sondervermögen baut noch keine Brücken; ein Haushaltsbeschluss saniert noch keine Schule, und eine politische Ankündigung verlegt noch kein Gleis.«
Zorn begründete in der Debatte zum Vergabebeschleunigungsgesetz, warum ein technisch klingendes Vergaberecht darüber entscheidet, ob die Milliarden aus dem Sondervermögen tatsächlich in Infrastruktur fließen.
Bundestag, 23. April 2026 – Vergabetempo, Sexualstrafrecht und viel Streit über Zuständigkeiten
Ein langer Sitzungstag mit einem roten Faden: Wie schnell und wie gründlich soll der Staat handeln? Beim Vergabebeschleunigungsgesetz entschied sich die Koalition für Tempo, beim Sexualstrafrecht stritt das Haus über die Frage, wie viel Schutz das Strafrecht leisten kann. Dazwischen räumte das Plenum mehrere Anträge der AfD ab.
Gesetzentwurf: Vergabebeschleunigung
Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) verwies auf ein dreistelliges Milliardenvolumen und 280 Millionen Euro jährlich weniger Erfüllungsaufwand. Armand Zorn (SPD) nannte das Gesetz die Bedingung dafür, dass zu Brücken werden. Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisierte, verbindliche Klimakriterien seien in eine Verordnung ausgelagert worden. Janine Wissler (Die Linke) warnte vor Korruptionsrisiken durch Direktvergaben bis 50.000 Euro. Enrico Komning (AfD) beantragte getrennte Abstimmung über die grünen Leitmärkte.
Gesetzentwurf: Konsensbasiertes Sexualstrafrecht
Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) forderte, jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung unter Strafe zu stellen, und verwies auf Freisprüche nach Schockstarre-Fällen. Susanne Hierl und Axel Müller (CDU/CSU) hielten dagegen, das geltende Recht decke solche Fälle bereits ab. Dr. Johannes Fechner und Carmen Wegge (SPD) zeigten sich offen für eine Debatte. Der Entwurf wurde überwiesen.
Anträge der AfD: Kommunen, Vermögensteuer, Correctiv
Die AfD forderte ein Vetorecht der Kommunen gegen Zuweisungen von Asylsuchenden. Detlef Seif (CDU/CSU) nannte den Antrag handwerklich schlecht, Hakan Demir (SPD) sprach von Spaltung. Auch der Vorstoß zur Abschaffung der seit 1997 nicht mehr erhobenen Vermögensteuer und der Antrag auf einen Förderstopp für das Recherchezentrum Correctiv fanden keine Mehrheit.
Maritime Wirtschaft und Energiegesetze
Vor der Nationalen Maritimen Konferenz in Emden beschloss der Bundestag einen Koalitionsantrag mit 125 Forderungen zu Häfen, Werften und Sicherheit. Zudem wurde die Treibhausgasminderungs-Quote angehoben und das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz verabschiedet, das Plattformen wie Airbnb zur Datenübermittlung verpflichtet.
3Top-Themen
Worum es wirklich ging
Thema 1
Vergabebeschleunigungsgesetz: Tempo gegen Kontrolle
Worum es geht
Bund, Länder und Kommunen vergeben jedes Jahr öffentliche Aufträge im dreistelligen Milliardenbereich. Bislang dauern die Verfahren oft lange, weil viele Nachweise nötig sind und Aufträge in Teillose zerlegt werden müssen. Das neue Gesetz erhöht die Wertgrenze für Direktvergaben auf 50.000 Euro, per Verwaltungsvorschrift die freihändige Vergabe auf 100.000 Euro und erlaubt bei Projekten über rund 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, vom Losgrundsatz auch aus zeitlichen Gründen abzuweichen. Verbindliche Klimakriterien für Stahl und Zement wurden nicht ins Gesetz geschrieben, sondern in eine Verordnung ausgelagert, die bis Mitte 2027 kommen soll. Eine Evaluierung ist zum 30. September 2027 vorgesehen.
Was heißt das für dich?
Wenn du in einer Kommune wohnst, in der die Schule marode ist oder die Brücke gesperrt, entscheidet dieses Gesetz mit darüber, wie schnell dort wieder gebaut wird. Für dich als Steuerzahlerin oder Steuerzahler geht es um die Frage, ob Milliarden aus Krediten in Beton und Schiene fließen oder in Verfahren versickern. Arbeitest du in einem Handwerksbetrieb, betrifft dich die Frage, ob dein Betrieb künftig noch direkt an öffentliche Aufträge kommt oder nur noch als Subunternehmer eines Generalunternehmers. Und wer weniger Ausschreibung sagt, muss auch damit rechnen, dass Kontrollmöglichkeiten sinken.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union sieht im Gesetz einen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung und betont die Entlastung der Kommunen. Der Losgrundsatz und der Mittelstandsschutz sollen erhalten bleiben, gleichzeitig soll das Geld aus dem Sondervermögen schneller abfließen.
»Wir werden hier beschleunigen, und zwar im positiven Sinne, meine Damen und Herren.«– Andreas Lenz
Die SPD sieht öffentliche Beschaffung als zentrales Werkzeug des Staates und verteidigt Tariftreue, Mittelstandsschutz und Klimakriterien. Grüne Leitmärkte für emissionsarmen Stahl und Zement sollen über eine Verordnung bis Mitte 2027 kommen.
»Wer klug einkauft, der schafft Leitmärkte für emissionsarmen Stahl und Zement und stärkt unsere industrielle Zukunft.«– Armand Zorn
Die Grünen kritisieren, dass Beschleunigung ohne Nachhaltigkeit umgesetzt werde. Sie fordern verbindliche Klimakriterien im Gesetz statt einer späteren Verordnung und brachten einen Entschließungsantrag ein.
»Die gute Nachricht ist also: Das Gesetz ist da. Die schlechte Nachricht ist der Inhalt: ein fauler Kompromiss mit wenig Ambitionen.«– Julian Joswig
Die AfD unterstützt Beschleunigung und Bürokratieabbau, lehnt aber die Aufweichung der Losvergabe und die Möglichkeit grüner Leitmärkte ab. Sie beantragte eine getrennte Abstimmung und wirft der Koalition Planwirtschaft vor.
»Damit wird die Ausnahme zur Regel. Das ist ein Blankoscheck für die Gesamtvergaben.«– Enrico Komning
Die Linke warnt vor weniger Transparenz und mehr Korruptionsanfälligkeit durch die Anhebung der Direktvergabegrenze auf 50.000 Euro. Sie fordert, öffentliche Aufträge an Tariftreue und Umweltstandards zu binden.
»Statt aus den Maskendeals zu lernen, machen Sie jetzt die Ausnahme zur Regel und öffnen damit Vetternwirtschaft Tür und Tor.«– Janine Wissler
Thema 2
Sexualstrafrecht: Streit um Nur Ja heißt Ja
Worum es geht
Seit der Reform von 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz Nein heißt Nein: Strafbar ist eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person. Die Grünen legten einen Gesetzentwurf vor, der stattdessen eine aktive Zustimmung verlangt und zusätzlich einen Tatbestand der leichtfertigen Vergewaltigung einführen will. Sie verweisen darauf, dass rund 70 Prozent der Betroffenen bei einem Übergriff in eine Schockstarre verfallen und deshalb keinen Widerstand zeigen können. 14 bis 15 europäische Länder haben eine solche Regelung bereits eingeführt. Der Entwurf wurde in den Rechtsausschuss überwiesen.
Was heißt das für dich?
Wenn du selbst oder jemand aus deinem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt, entscheidet die Rechtslage darüber, was vor Gericht bewiesen werden muss. Nach geltendem Recht musst du belegen, dass dein Nein erkennbar war. Nach dem Grünen-Entwurf müsste die Gegenseite darlegen, dass Zustimmung vorlag. Das verändert nicht nur Prozesse, sondern auch das gesellschaftliche Verständnis davon, was beim Sex selbstverständlich ist. Ob sich Verurteilungsquoten tatsächlich ändern, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union lehnt den Entwurf ab. Sie verweist darauf, dass § 177 StGB bereits Fälle von Schockstarre erfasse, und warnt vor Unbestimmtheit sowie einer faktischen Verschiebung der Beweislast.
»Wer Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit gegeneinander ausspielt, verfolgt einen falschen Ansatz.«– Johannes Wiegelmann
Die SPD zeigt sich offen für das Zustimmungsprinzip und verweist auf laufende EU-Verhandlungen, bei denen sich das Bundesjustizministerium für eine Ja-heißt-Ja-Regelung bei Jugendlichen einsetzt. Beim Fahrlässigkeitstatbestand sieht sie Beratungsbedarf.
»Schweigen ist keine Zustimmung; eine Schockstarre ist keine Zustimmung; Passivität ist keine Zustimmung; ein fehlendes Nein ist schon lange kein Ja.«– Jasmina Hostert
Die Grünen wollen das Zustimmungsprinzip im Strafrecht verankern und einen Tatbestand der leichtfertigen Vergewaltigung einführen. Sie berufen sich auf die Istanbul-Konvention und auf Freisprüche in Fällen mit Schockstarre.
»Erlaubt ist nur, was beide wollen.«– Lena Gumnior
Die AfD lehnt den Entwurf ab und sieht darin eine Beweislastumkehr und einen Eingriff in rechtsstaatliche Grundsätze. Sie stimmte der Überweisung in den Rechtsausschuss zu.
»Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates.«– Knuth Meyer-Soltau
Die Linke unterstützt den Entwurf und kritisiert, dass Betroffene derzeit die gesamte Beweislast tragen. Sie wirft der Bundesregierung vor, die Istanbul-Konvention nicht ausreichend umzusetzen.
»Sex braucht keine Auslegung gegen die Betroffenen; Sex braucht Zustimmung.«– Kathrin Gebel
Thema 3
Kommunen, Wohnungsnot und Zuweisung von Geflüchteten
Worum es geht
Die AfD legte einen Antrag und einen Gesetzentwurf vor, wonach Kommunen ein Vetorecht gegen die Zuweisung von Asylsuchenden erhalten sollen, wenn dort ein angespannter Wohnungsmarkt nach § 556d BGB festgestellt wurde. Bislang werden Schutzsuchende nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt, die Verteilung auf Kommunen ist Ländersache. In der Debatte verwiesen mehrere Fraktionen auf sinkende Asylzahlen: Nach Angaben aus der Union gingen die Erstanträge von rund 330.000 im Jahr 2023 auf 113.000 im Jahr 2025 zurück. Beide Vorlagen wurden abgelehnt.
Was heißt das für dich?
Wenn du auf Wohnungssuche bist, betrifft dich die Frage, woran die Knappheit liegt und was politisch dagegen getan wird. Im Raum stehen Mietpreisbremse, Umwandlungsverbot, Bauturbo und Regeln für möbliertes Wohnen. Lebst du im ländlichen Raum, hätte das von der AfD geforderte Vetorecht laut Union zur Folge, dass Zuweisungen sich dorthin verlagern, wo Wohnraum günstiger ist. Und wenn deine Kommune knapp bei Kasse ist, betrifft dich auch die Debatte über kommunale Sozialkosten und Altschulden unmittelbar.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union lehnt den Antrag als handwerklich schlecht und systemgefährdend ab. Sie verweist auf gesunkene Asylzahlen, den Bauturbo und Investitionen in Kommunen als Weg zu entspannteren Wohnungsmärkten.
»Wenn sich die Last auf weniger Schultern verteilt, wird die Last für den Einzelnen größer. Das ist das Ende des Solidarprinzips.«– Siegfried Walch
Die SPD verteidigt den Königsteiner Schlüssel und verweist auf Mietpreisbremse, Umwandlungsverbot und Bauturbo als Antworten auf Wohnungsnot. Sie wirft der AfD vor, Mieterinnen und Geflüchtete gegeneinander auszuspielen.
»Menschen sind keine Naturkatastrophe, Menschen sind Menschen.«– Hakan Demir
Die Grünen fordern ein Notfallpaket von Bund und Ländern für die kommunalen Finanzen und verteidigen das individuelle Asylrecht. Als Ursachen der Wohnungskrise nennen sie Urbanisierung, Baukosten und Spekulation.
»Die kommunale Finanzkrise ist jetzt, und die Kommunen brauchen Geld – Geld von Ländern und vom Bund.«– Karoline Otte
Die AfD führt Wohnungsnot und kommunale Finanzprobleme auf Migration zurück und fordert ein Vetorecht der Gemeinden gegen Zuweisungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
»Bevor ich jemanden reinlasse, muss ich doch erst mal prüfen, ob ich auch genügend Platz habe.«– Marc Bernhard
Die Linke sieht Spekulation und die Macht von Immobilienkonzernen als Hauptursache der Mietenkrise und fordert ein stärkeres kommunales Vorkaufsrecht. Sie kritisiert den Königsteiner Schlüssel als starr und schlägt ein Matching-System vor.
»Abschiebungen schaffen keine einzige bezahlbare Wohnung in diesem Land.«– Clara Bünger
4Faktencheck
Behauptungen im Check
Überprüfbare Tatsachenbehauptungen aus der Debatte, recherchiert mit aktuellen Quellen und redaktionell geprüft. Bewertet werden Aussagen, nicht Personen – zur Methodik.
»Jährlich wird sich der Erfüllungsaufwand durch die Vereinfachungen um voraussichtlich 280 Millionen Euro im Jahr reduzieren.«
Lenz begründet den Nutzen des Vergabebeschleunigungsgesetzes mit konkreten Einsparungen für die öffentliche Hand.
So haben wir geprüft
Die Zahl stammt aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst: Der Entwurf sieht eine Entlastungswirkung von knapp 100 Millionen Euro für die Wirtschaft und knapp 280 Millionen Euro für die Verwaltung vor. "Erfüllungsaufwand" ist dabei der amtliche Begriff für den messbaren Zeit- und Kostenaufwand, den eine Regelung bei Behörden, Unternehmen oder Bürgern auslöst – hier also im Kern der Bürokratieaufwand bei Ausschreibungen. Zusammengerechnet ergibt sich nach den Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums eine Entlastung von Verwaltungen und Wirtschaft um etwa 380 Millionen Euro pro Jahr, wobei 100 Millionen Euro der Wirtschaft und 280 Millionen der öffentlichen Verwaltung zugutekommen. Die genannten 280 Millionen Euro sind damit korrekt wiedergegeben.
Erste Präzisierung: Die 280 Millionen Euro entfallen auf die öffentliche Verwaltung insgesamt (Bund, Länder, Kommunen) – die parlamentarische Sitzungszusammenfassung gibt Lenz enger wieder, dort heißt es, der Erfüllungsaufwand der Kommunen werde um 280 Millionen Euro im Jahr sinken. Eine ausschließlich kommunale Zuordnung wäre nicht durch die Entwurfszahlen gedeckt; das im Plenum protokollierte Zitat selbst nennt aber keine Ebene und ist insofern zutreffend.
Zweite Präzisierung: Es handelt sich um eine Ex-ante-Schätzung des federführenden Ministeriums, nicht um eine gemessene Einsparung. Das Wort "voraussichtlich" bildet diesen Prognosecharakter korrekt ab. Ob die Entlastung eintritt, lässt sich erst nach Anwendung des Gesetzes beurteilen, das am 1. Juli 2026 in Kraft trat.
Transparenzhinweis: Die Aufteilung 100 Millionen Euro (Wirtschaft) / 280 Millionen Euro (Verwaltung) ist in der Drucksache 21/1934 im Abschnitt "E. Erfüllungsaufwand" ausgewiesen; im Rahmen dieser Recherche war die entsprechende Textstelle nur über die genannten Fachquellen im Wortlaut zugänglich, die sich übereinstimmend auf den Regierungsentwurf beziehen. Nicht verwechselt werden darf die Zahl mit dem gescheiterten Vergaberechtstransformationsgesetz der Vorgängerregierung (Drucksache 20/14344), das deutlich höhere Entlastungen von 985,3 Millionen Euro für die Verwaltung und 328,1 Millionen Euro für die Wirtschaft veranschlagt hatte.
Quellen
- Gesetzentwurf "Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge", Drucksache 21/1934 · Deutscher Bundestag / BundesregierungPrimärquelle · abgerufen am 08.09.2026
- Ja zur Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren (Sitzung 23.04.2026) · Deutscher Bundestag, TextarchivPrimärquelle · abgerufen am 08.09.2026
- Ausschuss stimmt für Vergabebeschleunigungsgesetz (hib) · Deutscher BundestagPrimärquelle · abgerufen am 08.09.2026
- Vergabebeschleunigungsgesetz: Kabinettsbeschluss · Vergabeblog (Fachmedium) · abgerufen am 08.09.2026
- Vergabebeschleunigungsgesetz 2026: Alle Neuerungen · Forum Verlag · abgerufen am 08.09.2026
5Debattenkultur
Wie miteinander geredet wurde
Zwei Skalen von 1 bis 10, gleiche Kriterien für alle Fraktionen: Themenfokus (10 = Redezeit konsequent beim Thema) und Konfrontation (10 = maximal konfrontativer Ton).
Die Rednerinnen und Redner blieben in den Fachdebatten zu Vergabe, Maritimer Wirtschaft und Notariat eng am Thema. Bei den AfD-Anträgen wurde der Ton deutlich schärfer, etwa als Siegfried Walch die AfD als Partei des Chaos bezeichnete.
Beiträge wie die von Armand Zorn zum Vergaberecht oder Dr. Tanja Machalet zur Krankenversicherung blieben sachlich und detailliert. In der Aktuellen Stunde eskalierte der Austausch, als Helge Lindh der AfD Therapieangebote anbot und mit einem Ordnungshinweis der Präsidentin endete.
Die Fraktion legte eigene Gesetzentwürfe und Entschließungsanträge vor und argumentierte überwiegend am Gegenstand. Felix Banaszak wurde in der Vergabedebatte persönlich zugespitzt, als er der Ministerin fehlendes Verständnis der Weltlage vorwarf.
Fachlich fundierte Beiträge etwa zum Vergaberecht oder zum Roaming standen neben Reden, die weit vom Thema abwichen. In der GKV-Debatte verband Martin Sichert Krankenversicherung mit Migration, in der Aktuellen Stunde fielen Zurufe, die die Präsidentin ausdrücklich zurückwies.
Janine Wissler und Ates Gürpinar argumentierten mit konkreten Zahlen zu Vergabeschwellen und GKV-Belastungen. Zugleich wurden scharfe Zuspitzungen gewählt, etwa der Vergleich der Gesundheitsreform mit einer Kettensäge.
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