24. September 2026 · 96. Sitzung · 21. Wahlperiode
Nachrichtendienstreform, EEG-Novelle und Organspende
Größte Geheimdienstreform der Geschichte
Die Koalition bringt ein über 700 Seiten starkes Paket ins Parlament: BND und Verfassungsschutz sollen aktiv Gefahren abwehren dürfen. AfD, Linke und Grüne warnen vor Grundrechtseingriffen.
Reiche bremst den Solarausbau
Die Wirtschaftsministerin will die feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen abschaffen und Netzanschlüsse priorisieren. Sie nennt 36 Milliarden Euro Systemkosten pro Jahr als Begründung.
Organspende: Parlament ringt fraktionsübergreifend
Zwei Gruppenanträge stehen sich gegenüber: Widerspruchsregelung oder verbesserte Zustimmungslösung. Über 8000 Menschen warten auf ein Organ, 600 bis 700 sterben jährlich auf der Warteliste.
16300 Hitzetote prägen die Klimadebatte
Grüne und Linke fordern eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz. Die Koalition lehnt beide Anträge ab und verweist auf Sondervermögen und Städtebauförderung.
Was jetzt folgt
Die Nachrichtendienstreform geht in Anhörungen, das EEG muss bis Jahresende beschlossen sein. Bei der Organspende entscheidet später eine Gewissensabstimmung ohne Fraktionszwang.
2Zahlen der Sitzung
So lief der Tag
Sitzungsdauer
15 Std. 16 Min.
Reden
163
Zwischenrufe
772
aus dem Protokoll gezählt
Abstimmungen
4
Redezeit je Fraktion
Näherung über die Wortzahl der Redebeiträge (~110 Wörter pro Minute)
1 Punkt = 2 Minuten Redezeit
- Union4 Std. 22 Min.32,6 %
- SPD2 Std. 35 Min.19,3 %
- Grüne2 Std. 3 Min.15,3 %
- AfD3 Std. 1 Min.22,5 %
- Linke1 Std. 14 Min.9,2 %
- Sonstige9 Min.1,1 %
Wer ruft wem dazwischen?
Links, wer ruft – rechts, wer gerade am Rednerpult steht. Zwischenrufe aus dem Protokoll, soweit einer Fraktion zugeordnet.
Größter Strom: AfD → Union (103 Zwischenrufe). Am häufigsten unterbrochen: Reden von AfD (228) und Union (202).
- Union ruft bei Reden von Union: 10
- Union ruft bei Reden von SPD: 8
- Union ruft bei Reden von Grüne: 15
- Union ruft bei Reden von AfD: 73
- Union ruft bei Reden von Linke: 41
- Union ruft bei Reden von Sonstige: 1
- SPD ruft bei Reden von Union: 4
- SPD ruft bei Reden von SPD: 4
- SPD ruft bei Reden von Grüne: 1
- SPD ruft bei Reden von AfD: 26
- SPD ruft bei Reden von Linke: 3
- SPD ruft bei Reden von Sonstige: 1
- Grüne ruft bei Reden von Union: 51
- Grüne ruft bei Reden von SPD: 20
- Grüne ruft bei Reden von Grüne: 13
- Grüne ruft bei Reden von AfD: 80
- Grüne ruft bei Reden von Linke: 2
- Grüne ruft bei Reden von Sonstige: 1
- AfD ruft bei Reden von Union: 103
- AfD ruft bei Reden von SPD: 99
- AfD ruft bei Reden von Grüne: 76
- AfD ruft bei Reden von AfD: 21
- AfD ruft bei Reden von Linke: 41
- AfD ruft bei Reden von Sonstige: 3
- Linke ruft bei Reden von Union: 34
- Linke ruft bei Reden von SPD: 6
- Linke ruft bei Reden von Grüne: 2
- Linke ruft bei Reden von AfD: 28
- Linke ruft bei Reden von Linke: 4
Die Abstimmungen
Antrag der AfD zur Beendigung der deutschen Klimaschutzmaßnahmen und Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen
per Handzeichen
»Klar ist aber auch: Wir tun das hier alles, um unsere Freiheit zu verteidigen. Die Verteidigung unserer Freiheit darf aber nie bedeuten, dass wir selbst deren Grundpfeiler infrage stellen.«
Gesagt in der Debatte über die größte Reform des Nachrichtendienstrechts. Von Notz stützt die Stärkung des BND, kritisiert aber die geplanten Befugnisse für den Inlandsgeheimdienst als überzogen.
Bundestag, 24. September 2026 – Sicherheitsbefugnisse, Energiekosten und eine Gewissensfrage
Ein langer Sitzungstag, der drei sehr unterschiedliche Konfliktlinien offenlegte: Wie viel darf der Staat im Verborgenen, wer zahlt die Energiewende, und wem gehört der eigene Körper nach dem Tod. Dazwischen Debatten über , Bildung, Europa und einen Raketenstart, der für gute Laune sorgte.
Gesetzentwurf: Reform des Nachrichtendienstrechts
Nina Warken (CDU/CSU) brachte die nach Regierungsangaben größte Novellierung des Nachrichtendienstrechts ein. Kern: aktive Maßnahmen für BND und Verfassungsschutz, ausgeweitete , gebündelte Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat. Innenminister Alexander Dobrindt formulierte es offensiv: „Aus Nachrichtendiensten werden echte Geheimdienste.“ Gottfried Curio (AfD) sprach von „Stasi 2.0“, Clara Bünger (Die Linke) hielt eine Ceska 83 als Symbol der NSU-Morde hoch. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stützte die BND-Stärkung, nannte die Inlandspläne aber „überzogen“.
Anträge der AfD: Energiepreise und Klimaschutz
Beide AfD-Anträge – Rückkehr zu russischem Gas, Ausstieg aus dem Pariser Abkommen – wurden abgelehnt. Thomas Gebhart (CDU/CSU) verteidigte den europäischen Emissionshandel ab 2028, Janine Wissler (Die Linke) forderte statt des Tankrabatts eine Übergewinnabschöpfung.
Gruppenanträge: Organspende
Sabine Dittmar (SPD), Hans Theiss (CDU/CSU) und Bodo Ramelow (Die Linke) warben für die Widerspruchsregelung, Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Michael Brand (CDU/CSU) für die verbesserte . NRW-Minister Karl-Josef Laumann sprach für den Bundesrat. Persönliche Geschichten dominierten die Debatte, Fraktionsdisziplin gab es nicht.
Gesetzentwurf: EEG- und Netzanschlussnovelle
Ministerin Katherina Reiche verteidigte den Umstieg auf Direktvermarktung und zweiseitige Differenzverträge. Nina Scheer (SPD) meldete offen Nachbesserungsbedarf an und lehnte den Redispatch-Vorbehalt ab. Die Opposition warnte vor einer Investitionsbremse.
Anträge: Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung
Die Anträge von Grünen und Linken zur Verankerung im Grundgesetz scheiterten. Klaus Mack (CDU/CSU) verwies auf Prüfaufträge und bestehende Programme.
3Top-Themen
Worum es wirklich ging
Thema 1
Die große Geheimdienstreform: mehr Befugnisse, mehr Streit
Worum es geht
Die Koalition bringt eine über 700 Seiten starke Reform des Nachrichtendienstrechts ins Parlament. Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen künftig nicht nur beobachten, sondern auch aktiv eingreifen dürfen – etwa Server von staatlichen Hackergruppen abschalten oder Sprengstoff manipulieren. Auch die strategische Fernmeldeaufklärung wird ausgeweitet, die Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt. Anlass sind laut Regierung hybride Angriffe, Sabotage und ein mutmaßlich russischer Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig/Halle im August 2026. Umstritten ist vor allem, ob der Inlandsdienst polizeiähnliche Eingriffsbefugnisse bekommen darf.
Was heißt das für dich?
Wenn das Gesetz so kommt, dürfen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen heimlich in Wohnungen, auf Laptops und Handys zugreifen und Daten verändern. Betroffene erfahren davon in vielen Fällen nicht und können sich deshalb auch schlecht gerichtlich wehren. Gleichzeitig soll damit verhindert werden, dass Anschläge oder Cyberattacken dich im Alltag treffen – etwa wenn Strom, Bahn oder Krankenhäuser lahmgelegt werden. Auch Berufsgeheimnisträger wie Psychotherapeuten sind betroffen, was Folgen für die Vertraulichkeit von Therapiegesprächen haben kann. Ob das alles verfassungsfest ist, wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht klären.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union sieht Deutschland als ständiges Ziel hybrider Angriffe und will die Dienste auf Augenhöhe mit europäischen Partnern bringen. Mit erweiterten Befugnissen soll gleichzeitig die Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt und gestärkt werden.
»Ja, aus Nachrichtendiensten werden echte Geheimdienste.«– Alexander Dobrindt
Die SPD betont die veränderte Bedrohungslage durch Cyberangriffe, Drohnen und Einflussoperationen und will Schutzlücken schließen, ohne das Trennungsgebot aufzuweichen. Beim Umgang mit schützenswerten Berufsgruppen und der parlamentarischen Kontrolle sieht sie Nachbesserungsbedarf.
»Polizei bleibt Polizei, Nachrichtendienst bleibt Nachrichtendienst, und auch Bundeswehr bleibt Bundeswehr.«– Sebastian Fiedler
Die Grünen unterstützen operative Befugnisse für den BND im Ausland, lehnen aber vergleichbare Rechte für den Inlandsdienst ab. Sie fordern ein Schwachstellenmanagement, stärkeren Schutz von Berufsgeheimnisträgern und eine wirksame Vorabkontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat.
»Einiges an diesem Paket ist mit diesen Grundpfeilern unserer Freiheit nicht vereinbar; es ist überzogen.«– Konstantin von Notz
Die AfD lehnt den Entwurf vollständig ab und spricht von einem Umbau des Verfassungsschutzes zur Geheimpolizei. Sie fordert ein eigenständiges BND-Gesetz, klare Trennung von Inlands- und Auslandsdienst und einen Sitz der größten Oppositionsfraktion im Kontrollgremium.
»Mit diesen Zersetzungsmaßnahmen wird der Verfassungsschutz zur Stasi 2.0 umgebaut.«– Gottfried Curio
Die Linke verweist auf die Lehren aus dem NSU-Untersuchungsausschuss und kritisiert die geplante Anwerbung von 16- und 17-Jährigen als Vertrauenspersonen. Sie sieht das Trennungsgebot aufgehoben und erwartet, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.
»Die Lehre aus dem NSU war „weniger V-Leute“, nicht „jüngere Leute“.«– Clara Bünger
Thema 2
EEG-Novelle: Wer zahlt künftig für Solar und Wind?
Worum es geht
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche legt eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und ein Netzanschlusspaket vor. Kern ist der Umstieg von der festen Einspeisevergütung auf Direktvermarktung und sogenannte zweiseitige Differenzverträge, bei denen Zusatzerlöse abgeschöpft werden. Zudem sollen Netzanschlüsse künftig nach Reifegrad priorisiert werden statt nach dem Windhundprinzip, und in Netzengpassgebieten soll es Einschränkungen geben. Die Regierung begründet das mit Systemkosten von jährlich 36 Milliarden Euro. Kritiker sehen darin eine Investitionsbremse für die Energiewende.
Was heißt das für dich?
Wer eine Solaranlage aufs Dach setzen will, bekommt künftig keine feste Vergütung mehr, sondern muss den Strom selbst vermarkten oder verbrauchen. Für kleine Anlagen gibt es eine dreijährige Übergangszahlung und einen Direktvermarktungsbonus. Ob sich eine Anlage für dich noch rechnet, hängt stärker davon ab, wie viel du selbst verbrauchst und ob ein Anbieter deinen Strom überhaupt abnimmt. Gleichzeitig geht es um deine Stromrechnung: Netzentgelte und Redispatch-Kosten von rund 3 Milliarden Euro jährlich landen am Ende bei den Verbrauchern. Und für Unternehmen, die auf Strom umstellen wollen, entscheidet der Netzanschluss darüber, ob eine Investition überhaupt möglich ist.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union bekennt sich zu den Ausbauzielen, will aber die Gesamtsystemkosten senken und den Zubau netzdienlich steuern. Im parlamentarischen Verfahren soll es um Bestandsschutz, Priorisierung von Netzanschlüssen und den Grundsatz „Nutzen statt Abregeln“ gehen.
»Die Erneuerbaren sind unverzichtbar, aber sie sind erwachsen geworden.«– Katherina Reiche
Die SPD verteidigt das EEG als Erfolgsmodell und warnt vor einem Fadenriss beim Ausbau. Den geplanten Redispatch-Vorbehalt lehnt sie ausdrücklich ab, setzt stattdessen auf Wirkleistungsbegrenzung und bessere Netzauslastung.
»Ein Redispatch-Vorbehalt wird unsererseits ganz klar abgelehnt.«– Nina Scheer
Die Grünen sehen in den Entwürfen eine gezielte Ausbremsung der Erneuerbaren und warnen vor Risikozuschlägen bei der Finanzierung. Sie fordern schnelleren Netzausbau, Flexibilitätsanreize und konsequente Digitalisierung statt neuer Beschränkungen.
»Wind und Sonne schicken keine teure Rechnung, wenn irgendwo ein Krieg beginnt.«– Julian Joswig
Die AfD lehnt die Energiewende grundsätzlich ab und fordert deren Rückabwicklung. Sie will die CO2-Bepreisung streichen, Kohlekraftwerke weiterlaufen lassen und zur Kernenergie zurückkehren.
»Wir werden jegliche CO2-Bepreisung streichen, wodurch die Produktionskosten für Strom, aber auch die Kosten für Treibstoffe sinken.«– Karsten Hilse
Die Linke wirft der Ministerin vor, die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Erneuerbare gezielt zu untergraben. Sie fordert stattdessen Batteriespeicher in Engpassgebieten und die Überführung der Übertragungsnetze in Bundeshand.
»Die Erneuerbaren sind nicht das Problem; sie sorgen dafür, dass der Strompreis sinken wird.«– Jörg Cezanne
Thema 3
Organspende: Widerspruch oder Zustimmung?
Worum es geht
Zwei fraktionsübergreifende Gruppenanträge stehen sich gegenüber. Der eine will die Widerspruchsregelung einführen: Wer zu Lebzeiten nicht widerspricht, gilt grundsätzlich als möglicher Spender, Angehörige werden weiterhin befragt. Der andere setzt auf eine verbesserte Zustimmungslösung mit besserer Aufklärung, digitalem Register und verpflichtender Entscheidungsabfrage. Laut den Rednern warten über 8000 Menschen auf ein Organ, rund 985 Spenden gab es zuletzt, 600 bis 700 Menschen sterben jährlich auf der Warteliste. Deutschland ist Nettoimporteur von über 200 Spenderorganen pro Jahr aus Ländern mit Widerspruchsregelung.
Was heißt das für dich?
Bei einer Widerspruchsregelung müsstest du aktiv widersprechen, wenn du nach deinem Tod keine Organe spenden willst – online oder formlos, jederzeit und ohne Begründung. Wer sich nie damit befasst, überlässt die Entscheidung heute den Angehörigen, die in über 75 Prozent der Fälle Nein sagen. Für dich als potenzielle Empfängerin oder Empfänger kann die Regelung darüber entscheiden, ob rechtzeitig ein Organ verfügbar ist. Minderjährige bleiben nach dem Entwurf geschützt, ab 14 Jahren ist ein Widerspruch, ab 16 Jahren eine Zustimmung möglich. Die Abstimmung erfolgt ohne Fraktionszwang, also nach dem Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union ist in dieser Frage gespalten. Befürworter verweisen auf die internationale Studienlage und die Position der Bundesärztekammer, Gegner setzen auf bessere Aufklärung, ein nutzbares Onlineregister und eine verpflichtende Entscheidungsabfrage.
»Schweigen kann und darf nicht automatisch als Zustimmung betrachtet werden.«– Michael Brand
Rednerinnen und Redner der SPD werben für die Widerspruchsregelung und betonen, dass die Freiwilligkeit erhalten bleibt. Angehörige sollen entlastet werden, gleichzeitig sollen Strukturen in den Kliniken verbessert werden.
»Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende. Die Organspende ist und bleibt freiwillig.«– Sabine Dittmar
Auch die Grünen sind geteilt. Ein Teil warnt vor einer Vergesellschaftung des Körpers und pocht auf aktive Zustimmung, ein anderer wirbt für die Widerspruchsregelung mit Verweis auf lange Wartezeiten.
»Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers.«– Sven Lehmann
Die AfD lehnt die Widerspruchsregelung mehrheitlich ab und hält sie für grundgesetzwidrig. Sie verweist auf Zweifel am Hirntodkonzept und fordert Forschung an im Labor gezüchteten Organen; einzelne Abgeordnete wie Alexis Giersch votieren jedoch für die Widerspruchslösung.
»Die Widerspruchslösung ist schlicht grundgesetzwidrig.«– Martin Sichert
Bodo Ramelow unterstützt als Mitunterzeichner die Widerspruchsregelung, würdigt aber ausdrücklich den Gegenantrag. Ihm geht es vor allem darum, dass Menschen überhaupt eine Entscheidung treffen.
»Mein Werben ist: Entscheiden Sie sich!«– Bodo Ramelow
4Faktencheck
Behauptungen im Check
Überprüfbare Tatsachenbehauptungen aus der Debatte, recherchiert mit aktuellen Quellen und redaktionell geprüft. Bewertet werden Aussagen, nicht Personen – zur Methodik.
»Insgesamt über 100 000 Euro flossen direkt vom Verfassungsschutz über den V-Mann und Neonazi Tino Brandt an das NSU-Netzwerk.«
Bünger begründet ihre Ablehnung der Nachrichtendienstreform mit den Lehren aus dem NSU-Komplex.
So haben wir geprüft
Die Geldsumme stimmt, die Zielangabe ist überdehnt. Belegt ist, dass Tino Brandt als V-Mann des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Honorare in Höhe von rund 200 000 D-Mark erhalten hat – das entspricht gut 102 000 Euro. Ein früherer V-Mann-Führer bezeichnete "Otto", der für seine mehrjährige Spitzeltätigkeit vom Geheimdienst rund 200.000 Mark erhalten haben soll, im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages als seinerzeit wichtigste Quelle in der rechtsextremen Szene Thüringens. Brandt wurde 1994 nach seinem Umzug nach Thüringen als V-Mann geworben und erhielt bis zu seiner Enttarnung 2001 rund 200.000 Mark.
Nicht belegt ist dagegen, dass diese Summe "direkt" und vollständig beim NSU-Netzwerk landete. Das Geld floss zunächst als Honorar an Brandt persönlich; was davon weiterging, beruht im Wesentlichen auf seinen eigenen, später gemachten Angaben. Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg sagte Brandt 2017, er habe als V-Mann Geld vom Amt bekommen, das er teilweise für die Terrorgruppe gespendet habe – und zwar mit Wissen des Amtes. Wie viel er tatsächlich an die Terrororganisation weitergab, ist unklar, und Brandt hatte 2014 noch anders ausgesagt und von Geldern gesprochen, die nicht für ihn, sondern direkt für das NSU-Trio bestimmt gewesen seien. Sein damaliger V-Mann-Führer widersprach der Darstellung: Zur Behauptung Brandts, er habe das Honorar vorwiegend zur Finanzierung des "Thüringer Heimatschutzes" genutzt, meinte der Zeuge, Brandt habe dies nach seiner Enttarnung 2001 so darstellen müssen, um weiter in seinem thüringischen Umfeld bestehen zu können.
Im Kern zutreffend ist damit: Der Verfassungsschutz hat über Jahre eine sechsstellige DM-Summe an eine Schlüsselfigur jenes Netzwerks gezahlt, aus dem der NSU hervorging – Brandt gab das Geld nach eigenen Angaben größtenteils für den Aufbau rechtsextremer Strukturen aus. Unzutreffend ist die Zuspitzung, die vollen "über 100 000 Euro" seien "direkt" an das NSU-Netzwerk geflossen: Empfänger war Brandt, der Weiterfluss ist in der Höhe nicht quantifiziert und in Teilen bestritten.
Hinweis zur Methodik: Der Wortlaut des Zitats wurde ungeglättet übernommen. Bewertet wurde ausschließlich die Aussage, nicht die Person. Eine Einsicht in das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung vom 24.09.2026 lag für diesen Check nicht vor; geprüft wurde der zitierte Satz in der angegebenen Form.
Quellen
- hib-Meldung "Zeuge: V-Mann ‚Otto' nicht vor der Polizei gewarnt" (Berichterstattung aus dem 2. NSU-Untersuchungsausschuss) · Deutscher BundestagPrimärquelle · abgerufen am 29.09.2026
- Drucksache 17/14600: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses (NSU), Kapitel zu "VM 2045 ‚Otto'/VM 2150 ‚Oskar' (Tino Brandt)", S. 259 ff. · Deutscher BundestagPrimärquelle · abgerufen am 29.09.2026
- Geld des Verfassungsschutzes ging an NSU-Terroristen (Aussage Brandts im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Baden-Württemberg) · Handelsblatt/dpa · abgerufen am 29.09.2026
- Ehemaliger V-Mann: Verfassungsschutz hat NSU mitfinanziert · VICE · abgerufen am 29.09.2026
- V-Mann-Porträt: Tino Brandt · NSU Watch · abgerufen am 29.09.2026
5Debattenkultur
Wie miteinander geredet wurde
Zwei Skalen von 1 bis 10, gleiche Kriterien für alle Fraktionen: Themenfokus (10 = Redezeit konsequent beim Thema) und Konfrontation (10 = maximal konfrontativer Ton).
Die Redner blieben überwiegend eng am jeweiligen Tagesordnungspunkt, etwa Günter Krings bei den Nachrichtendiensten und Thomas Gebhart beim Emissionshandel. Bei der Organspende und der Israel-Debatte griffen Abgeordnete wie Sepp Müller und Paul Ziemiak allerdings deutlich über das Thema hinaus und führten parteipolitische Angriffe gegen Die Linke.
Redner wie Sebastian Fiedler, Nina Scheer und Jakob Blankenburg argumentierten sachbezogen und benannten auch offenen Änderungsbedarf in den eigenen Gesetzentwürfen. Abgrenzungen gegen AfD und teilweise gegen Die Linke waren klar, blieben aber meist auf Inhalte bezogen.
Inhaltlich blieben Redner wie Irene Mihalic und Katrin Uhlig präzise bei den Gesetzentwürfen und legten eigene Alternativvorschläge vor. Gegenüber der AfD fiel der Ton scharf aus, etwa als Konstantin von Notz von „nützlichen Rechtsextremisten“ sprach und Julia Schneider ein AfD-Verbotsverfahren forderte.
Mehrere Reden verließen das verhandelte Thema deutlich, etwa Nicole Höchsts Ausführungen zur Ukraine in der Raumfahrtdebatte oder Carolin Bachmanns Remigrationsforderung bei der Klimaanpassung. Formulierungen wie „Stasi 2.0“, „Vernichtungspolitik“ und persönliche Angriffe prägten den Ton durchgehend.
Clara Bünger führte die NSU-Kritik mit einer Waffenattrappe im Plenum drastisch vor, blieb dabei aber am Thema Geheimdienstkontrolle. Cansin Köktürk nutzte die Debatte über Sozialleistungsmissbrauch dagegen überwiegend für eine Generalabrechnung mit Union und AfD.
6Weiterlesen
Bleib am Thema dran
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