6. März 2026 · 63. Sitzung · 21. Wahlperiode
Krankenhausreform-Anpassung und Vermögensteuer-Streit
Krankenhausreform wird umgebaut
Der Bundestag beschließt das Krankenhausreformanpassungsgesetz. Längere Fristen, mehr Ausnahmen, bis zu 29 Milliarden Euro Bundesmittel für den Umbau der Kliniken. Grüne sprechen von Rückabwicklung.
29 Milliarden statt Kassenbeiträge
Der Bund übernimmt den Kassenanteil am Transformationsfonds. Das entlastet die gesetzliche Krankenversicherung laut SPD um bis zu 25 Milliarden Euro – finanziert aus dem Sondervermögen.
Streit ums Vermögen
Die Linke fordert eine Vermögensteuer ab einer Million Euro und rechnet mit bis zu 147 Milliarden Euro für die Länder. Union und AfD lehnen ab, die SPD sieht die Diagnose geteilt, aber den Antrag zu dünn.
Ferienbetreuung wird flexibler
Ab 1. August 2026 gilt der Ganztagsanspruch für Grundschulkinder. In den Ferien können künftig Sportvereine und Jugendverbände ihn erfüllen. Linke und Grüne warnen vor sinkender Qualität.
Kommunen und Stuttgart 21
30 Milliarden Euro kommunales Defizit, 216 Milliarden Euro Investitionsstau: Anträge von Grünen und Linken gehen in die Ausschüsse. Der AfD-Antrag auf einen Stuttgart-21-Untersuchungsausschuss bleibt strittig.
2Zahlen der Sitzung
So lief der Tag
Sitzungsdauer
4 Std. 52 Min.
Reden
72
Zwischenrufe
311
aus dem Protokoll gezählt
Abstimmungen
1
Redezeit je Fraktion
Näherung über die Wortzahl der Redebeiträge (~110 Wörter pro Minute)
1 Punkt = 1 Minute Redezeit
- Union1 Std. 46 Min.32,2 %
- SPD1 Std. 8 Min.20,7 %
- Grüne45 Min.13,7 %
- AfD1 Std. 9 Min.21,0 %
- Linke41 Min.12,5 %
Wer ruft wem dazwischen?
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- Grüne ruft bei Reden von SPD: 26
- Grüne ruft bei Reden von Grüne: 8
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- AfD ruft bei Reden von Union: 17
- AfD ruft bei Reden von SPD: 58
- AfD ruft bei Reden von Grüne: 6
- AfD ruft bei Reden von AfD: 7
- AfD ruft bei Reden von Linke: 11
- Linke ruft bei Reden von Union: 16
- Linke ruft bei Reden von SPD: 9
- Linke ruft bei Reden von Grüne: 2
- Linke ruft bei Reden von AfD: 40
- Linke ruft bei Reden von Linke: 6
Die Abstimmungen
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
per Handzeichen
»Denn wir alle wissen doch: Routine rettet Leben. Wer Operationen häufig durchführt, hat bessere Ergebnisse. Wer sie nur gelegentlich macht, erhöht die Risiken.«
Dahmen begründet damit seine Kritik an den gelockerten Mindestfallzahlen und Qualitätskriterien im Krankenhausreformanpassungsgesetz. Es ist der Kern der Kontroverse: Spezialisierung gegen Erreichbarkeit.
Bundestag, 6. März 2026 – Klinikumbau, Steuergerechtigkeit und die Not der Kommunen
Ein Freitag mit einem großen Beschluss und vielen offenen Rechnungen: Der Bundestag verabschiedet das Krankenhausreformanpassungsgesetz, diskutiert die Vermögensteuer, öffnet die Ferienbetreuung für Vereine und streitet über die Finanzlage der Kommunen. Am Ende steht ein Antrag der AfD auf einen zu Stuttgart 21.
Gesetzentwurf: Anpassung der Krankenhausreform
Nina Warken (CDU/CSU) verteidigt das Gesetz als „ausgewogenen Kompromiss“ mit den Ländern: realistische Fristen, bis zu 29 Milliarden Euro Bundesmittel, Ausnahmen nur befristet. Dr. Stephan Pilsinger hebt die Absicherung von Fachkliniken hervor, Dagmar Schmidt (SPD) betont, Pflegestandards blieben Qualitätskriterium. Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) nennt das Gesetz „die faktische Rückabwicklung“ der Reform und verweist auf 9 Milliarden Euro Zusatzkosten laut RWI. Ates Gürpinar (Die Linke) kritisiert, die Fallpauschalen blieben bestehen; eine echte Vorhaltefinanzierung fehle. Die AfD lehnt das Gesetz als „Stückwerk“ ab. Das Gesetz wird beschlossen.
Antrag: Wiedereinführung der Vermögensteuer
Heidi Reichinnek (Die Linke) fordert 1 Prozent ab der ersten Million und rechnet mit bis zu 147 Milliarden Euro für die Länder. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU) warnt vor Substanzbesteuerung und Kapitalabfluss, Mechthilde Wittmann zitiert das ifo-Institut mit 6,5 Prozent BIP-Verlust. Parsa Marvi und Frauke Heiligenstadt (SPD) teilen die Diagnose der Vermögenskonzentration, halten den Antrag aber für zu dünn. Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) wirbt für das Schließen von Steuerlücken im Umfang von rund 20 Milliarden Euro. Die AfD spricht von „Neidsteuer“.
Gesetzentwurf: Ganztagsförderung in den Ferien
Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) und Jasmina Hostert (SPD) loben die Öffnung für anerkannte freie Träger. Dr. Anja Reinalter (Bündnis 90/Die Grünen) und Maren Kaminski (Die Linke) fordern bundesweite Qualitätsstandards und Bundesmittel für Betriebskosten. Die AfD kündigt Enthaltung an.
Anträge: Kommunen und Demokratie vor Ort
Karoline Otte (Bündnis 90/Die Grünen) und Sören Pellmann (Die Linke) verweisen auf 30 Milliarden Euro Defizit und 216 Milliarden Euro Investitionsstau. Union und SPD verweisen auf den Zukunftspakt und lehnen die Anträge ab. In der Debatte zu Stuttgart 21 weisen Union, SPD, Grüne und Linke den AfD-Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zurück.
3Top-Themen
Worum es wirklich ging
Thema 1
Krankenhausreform: Qualität gegen Erreichbarkeit
Worum es geht
In der vergangenen Wahlperiode hatte der Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen: Kliniken sollten nur noch bestimmte Leistungsgruppen anbieten dürfen, wenn sie Qualitätskriterien wie Personal, Ausstattung und Mindestfallzahlen erfüllen. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verlängert nun Fristen, erlaubt befristete Ausnahmen und ermöglicht dem Gemeinsamen Bundesausschuss, Fallzahlvorgaben anzupassen. Der Bund stellt den Ländern über zehn Jahre bis zu 29 Milliarden Euro für den Umbau bereit und übernimmt den bislang von den Kassen zu tragenden Anteil. Nach Angaben aus der Debatte gab die gesetzliche Krankenversicherung 2024 rund 100 Milliarden Euro und 2025 rund 111 Milliarden Euro für Krankenhäuser aus.
Was heißt das für dich?
Wenn du auf dem Land wohnst, entscheidet dieses Gesetz mit darüber, ob die Klinik im Nachbarort Notfälle und Grundversorgung weiter anbieten darf. Wenn du eine komplizierte Operation brauchst, etwa in der Krebschirurgie, kann sie künftig auch an Häusern erfolgen, die sie seltener durchführen – Kritiker sehen darin ein Risiko, Befürworter sichern damit zertifizierte Zentren ab. Für deinen Geldbeutel zählt: Weil der Bund den Kassenanteil am Transformationsfonds übernimmt, sollen Zusatzbeiträge nicht wegen der Reformkosten steigen. Grüne rechnen dagegen mit 9 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr, die über Beiträge und Lohnnebenkosten wieder bei dir landen könnten. Wenn du in der Pflege arbeitest, gilt: Pflegepersonaluntergrenzen bleiben Voraussetzung, das Pflegebudget wird aber auf unmittelbare Patientenversorgung begrenzt.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union verteidigt das Gesetz als Ermöglichung der Reform, nicht als Verwässerung. Sie hebt die Absicherung von Fachkliniken, mehr Zeit für Länder und Träger sowie die Bundesfinanzierung der Transformationskosten hervor. Konzentration von Leistungen sei nötig, gleichzeitig müsse die Notfallversorgung in der Fläche gesichert bleiben.
»Zugleich sage ich ausdrücklich: Wir verwässern den Kern dieser Reform nicht. Im Gegenteil: Wir sichern, dass sie umgesetzt werden kann.«– Axel Müller
Die SPD bezeichnet die Reform als größte Strukturreform des Gesundheitssystems und will sie praxistauglich fortführen. Sie betont Qualität statt Menge, Pflegepersonaluntergrenzen als Bedingung für Leistungsgruppen und die Entlastung der Kassen um bis zu 25 Milliarden Euro durch Bundesmittel.
»Künftig gilt: Nicht mehr die Menge entscheidet, sondern die Qualität.«– Dr. Christos Pantazis
Die Grünen sehen in dem Gesetz die faktische Rückabwicklung der Reform: aufgeweichte Personalvorgaben, verschobene Mindestvorhaltezahlen, gestrichene Leistungsgruppen wie Infektiologie. Sie warnen vor Risiken für Patientensicherheit und vor Mehrkosten von 9 Milliarden Euro.
»Sie machen aus einem guten Gesetz einen löchrigen Schweizer Käse und bauen Qualitätsanforderungen massiv ab.«– Dr. Armin Grau
Die AfD lehnt das Gesetz ab und nennt es bürokratisches Stückwerk mit 46 Änderungsanträgen in einer Sitzungswoche. Sie kritisiert Klinikschließungen im ländlichen Raum, längere Rettungswege und fordert einen Systemwechsel, der die Gewinnerzielung im Gesundheitswesen beendet.
»Was man uns heute als Reform verkaufen möchte, ist in Wahrheit das Herumdoktern an einem System, das in seiner Grundkonstruktion längst nicht mehr funktioniert.«– Dr. Christina Baum
Die Linke kritisiert, dass die Fallpauschalen als Ursache des Problems bestehen bleiben und keine echte Vorhaltefinanzierung eingeführt wird. Sie fordert, sämtliche Personalkosten aus den Fallpauschalen herauszulösen und vollständig zu refinanzieren, sowie ein Gewinnverbot für Klinikkonzerne.
»Wer gebraucht wird, der muss auch finanziert werden.«– Ates Gürpinar
Thema 2
Vermögensteuer: Wer trägt wie viel bei?
Worum es geht
Die Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1995 die damalige Bewertung von Grundstücken beanstandet hatte. Die Linke fordert nun die Reaktivierung: 1 Prozent ab einer Million Euro, mit höheren Sätzen für sehr große Vermögen und Freibeträgen für Betriebsvermögen. Grundlage ist ein von der Fraktion beauftragtes Gutachten, laut dem bis zu 147 Milliarden Euro jährlich in die Länderhaushalte fließen könnten. In der Debatte war unstrittig, dass das reichste Prozent rund 40 Prozent des Nettovermögens hält, die untere Hälfte etwa 1 Prozent. Die Grünen brachten zusätzlich einen Antrag zum Schließen einzelner Steuerlücken ein, etwa der sogenannten 300-Wohnungen-Ausnahme bei der Erbschaftsteuer.
Was heißt das für dich?
Nach den Angaben der Linken wärst du von dieser Steuer nur betroffen, wenn du zu den reichsten 1,9 Prozent gehörst – für alle anderen geht es um die Frage, was mit dem Geld passiert. Die Linke verspricht mehr Mittel für Kitaplätze, Krankenhäuser und Busverbindungen in den Ländern. Union und AfD halten dagegen: Wenn Betriebsvermögen besteuert wird, könnten Investitionen und Arbeitsplätze wegfallen – also auch deiner, wenn du im Mittelstand arbeitest. Die Grünen richten den Blick auf konkrete Lücken: Wer heute 300 Wohnungen auf einmal steuerfrei erben kann, zahlt weniger als jemand, der sein Gehalt versteuert. Und die SPD verweist auf eine anstehende Erbschaftsteuerreform sowie eine Einkommensteuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlasten soll.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union lehnt die Vermögensteuer als Substanzsteuer ab: Sie schwäche Eigenkapital und Investitionsfähigkeit, treffe Familienbetriebe und Landwirte und riskiere Kapitalabfluss. Verfassungsrechtlich sei der Anwendungsbereich eng. Priorität hätten Wachstum, Investitionen und Bürokratieabbau.
»Immer wieder Beschlüsse zu fassen, wie mehr Geld verteilt werden kann, anstatt sich dafür einzusetzen, dass mehr Geld erwirtschaftet wird, führt in der Konsequenz dazu, dass irgendwann nichts mehr zum Umverteilen vorhanden sein wird.«– Dr. Matthias Hiller
Die SPD teilt die Diagnose der Vermögenskonzentration und hält eine Vermögensbesteuerung im Kern für sinnvoll, verweist aber auf offene Fragen zu Bewertung, Verwaltung und internationaler Koordination. Kurzfristig setzt sie auf Einkommensteuerreform, Erbschaftsteuerreform und Bekämpfung von Steuerbetrug.
»Wer viel hat, kann auch mehr beitragen, nicht als Strafe für Erfolg, sondern als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.«– Parsa Marvi
Die Grünen schätzen die evidenzbasierte Grundlage des Antrags, wollen aber zuerst konkrete Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen: 300-Wohnungen-Ausnahme, 26-Millionen-Euro-Ausnahme, Share Deals, Spekulationsfristen. Das könnte rund 20 Milliarden Euro bringen.
»Uns geht es darum, dafür zu sorgen, dass Milliardäre endlich ihre verdammten Steuern zahlen.«– Karoline Otte
Die AfD lehnt die Vermögensteuer als Neidsteuer und Substanzvernichtung ab. Sie verweist auf geringe Aufkommen in Norwegen, der Schweiz und Spanien und fordert stattdessen eine einheitliche Besteuerung mit 25 Prozent, Abschaffung des Solidaritätszuschlags und der Wegzugsteuer.
»Eine Vermögensteuer ist kein Instrument der Gerechtigkeit, sondern bedeutet pure Substanzvernichtung und Bürokratie«– Kay Gottschalk
Die Linke will die Vermögensteuer reaktivieren, 1 Prozent ab der ersten Million, und verweist auf hohe Freibeträge, die 98 Prozent der Unternehmen ausnehmen würden. Erhebungskosten lägen unter 5 Prozent. Das Geld solle in Länder und Kommunen fließen.
»Wenn Sie Geld brauchen, holen Sie es doch da, wo es ist. Reaktivieren Sie endlich die Vermögensteuer!«– Heidi Reichinnek
Thema 3
Ganztagsanspruch in den Ferien
Worum es geht
Ab dem 1. August 2026 gilt stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter: acht Stunden täglich, fünf Tage pro Woche, auch in den Ferien. Weil Schulen die Ferienbetreuung vielerorts nicht durchgängig sicherstellen können, erklärt das beschlossene Gesetz den Anspruch in den Schulferien auch dann für erfüllt, wenn Angebote öffentlicher oder anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII bereitstehen – etwa Sportvereine, Jugendverbände oder Ferienfreizeiten. Schulkinder haben mehr als zwölf Wochen Ferien im Jahr, viele Eltern weniger als 30 Urlaubstage. In einem Entschließungsantrag kündigt die Koalition an, Doppelerhebungen in der GaFöG-Statistik abzubauen und Lücken im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz prüfen zu lassen.
Was heißt das für dich?
Wenn du Kinder im Grundschulalter hast, wird die Ferienlücke zwischen Schulschließung und Urlaubsanspruch künftig auch über Vereinsangebote gefüllt. Für Alleinerziehende und Menschen im Schichtdienst kann das der Unterschied zwischen Arbeitsfähigkeit und Dauerimprovisation sein. Für dein Kind heißt es: eher Fußballcamp, Zeltlager oder Ballschule als Schulgebäude. Wenn du selbst ehrenamtlich Übungsleiterin oder Betreuer bist, bleibt die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz noch offen – die Koalition will sie prüfen lassen. Kritisch bleibt, ob die Angebote vor Ort überhaupt vorhanden und finanziert sind: Hängt das an der Kassenlage deiner Kommune, kann der Anspruch ungleich eingelöst werden.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union sieht in der Einbindung anerkannter Träger eine pragmatische Lösung ohne neue Bürokratie. Bestehende Strukturen wie Sportvereine und Jugendverbände sollen anerkannt und genutzt werden. Zusätzlich will sie Statistikdoppelerhebungen abbauen und den Unfallversicherungsschutz klären.
»Wir lösen Probleme durch Pragmatismus und nicht durch immer mehr Bürokratie.«– Harald Orthey
Die SPD betont die Entlastung von Familien, besonders von Alleinerziehenden, und wertet die Verzahnung von Ganztag und Jugendarbeit als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement. Der Rechtsanspruch sei eine Investition in Bildung und Zukunft.
»Ganztagsangebote in den Ferien sind deshalb keine Zusatzleistung. Sie sind Investitionen in unsere Zukunft.«– Jasmina Hostert
Die Grünen unterstützen den Ganztag in den Ferien, kritisieren aber fehlende Qualitätssicherung. Sie fordern bundesweite Qualitätsstandards, Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten.
»Wer den Rechtsanspruch bei den Kommunen bestellt, der muss ihn auch bezahlen.«– Dr. Anja Reinalter
Die AfD kritisiert den Ganztag als Eingriff in die Wahlfreiheit von Familien und bezweifelt, dass Kommunen ihn finanzieren können. Sie fordert stattdessen niedrigere Steuern und Abgaben, um Familien echte Entscheidungsfreiheit zu geben, und kündigt Enthaltung an.
Die Linke nennt das Gesetz ein Sparprogramm auf dem Rücken von Kindern, Eltern und Fachkräften. Ohne verbindliche Vorgaben zu Qualifikation, Gruppengrößen und pädagogischer Ausrichtung drohe ein Flickenteppich. Jugendarbeit dürfe nicht zum Ersatz für fehlende Finanzierung werden.
»Ein Rechtsanspruch, der davon abhängt, wo ein Kind lebt, wie pleite die Kommune ist oder ob es einen engagierten Träger gibt, ist kein Rechtsanspruch!«– Maren Kaminski
4Faktencheck
Behauptungen im Check
Überprüfbare Tatsachenbehauptungen aus der Debatte, recherchiert mit aktuellen Quellen und redaktionell geprüft. Bewertet werden Aussagen, nicht Personen – zur Methodik.
»Wir haben allerdings sehr viele Krankenhausbetten: 7,7 Krankenhausbetten pro 1 000 Einwohner und eine Verweildauer von 7,2 Tagen pro Krankenhausaufenthalt. Das ist sehr viel. Damit sind wir in den Top Drei der OECD-Staaten. Nur Südkorea und Japan sind über uns.«
Pilsinger begründet den Reformbedarf im Krankenhausbereich mit internationalen Vergleichszahlen.
So haben wir geprüft
Was stimmt: Die Bettenzahl ist korrekt. Die OECD weist für Deutschland in ihrem aktuellen Länderbericht 7,7 Krankenhausbetten pro 1 000 Einwohner aus – bei einem OECD-Durchschnitt von 4,2. Auch die Rangfolge trifft zu: Höher liegen nur Japan mit 12,5 Betten pro 1 000 Einwohner und Südkorea mit rund 12,6 (Stand 2023), Deutschland folgt mit deutlichem Abstand zu beiden auf Platz drei. Der Kern der Aussage – Deutschland hält im OECD-Vergleich außergewöhnlich viele Betten vor – ist damit belegt.
Was nicht stimmt oder fehlt: Die genannte Verweildauer von 7,2 Tagen ist der Wert für 2023; nach der im November 2025 veröffentlichten Krankenhausstatistik lag sie 2024 bei 7,1 Tagen, mit weiter sinkendem Trend (1991: knapp 14 Tage). Wichtiger ist die Vergleichsbasis: Bei der Verweildauer gehört Deutschland nicht in die "Top Drei". Japan (rund 26 Tage) und Südkorea (17,5 Tage) liegen weit vorn, dazwischen liegen weitere Staaten wie Luxemburg (9,5 Tage); der OECD-Durchschnitt aller Krankenhausaufenthalte betrug 2023 rund 8,1 Tage – deutsche 7,1 bis 7,2 Tage sind danach kein Spitzenwert. Hinzu kommt ein Definitionsproblem: Die deutsche Krankenhausstatistik zählte 2024 nur 472 851 aufgestellte Betten, also etwa 5,7 pro 1 000 Einwohner; die höhere OECD-Zahl entsteht, weil dort auch Betten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitgezählt werden. Die Aussage ist im Punkt Bettendichte zutreffend, überdehnt die "Top-Drei"-Einordnung aber auf die Verweildauer, für die sie nicht gilt.
Hinweis zur Prüfbarkeit: Die Zuordnung des Zitats zur Sitzung vom 6. März 2026 konnte nicht anhand des Plenarprotokolls verifiziert werden – geprüft wurde ausschließlich der Sachgehalt der Aussage.
Quellen
- Health at a Glance 2025: Germany (7,7 Betten/1 000, OECD-Schnitt 4,2) · OECDPrimärquelle · abgerufen am 25.09.2026
- Health at a Glance 2025: Japan (12,5 Betten/1 000) · OECDPrimärquelle · abgerufen am 25.09.2026
- Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 2,4 % gestiegen (Verweildauer 7,2 Tage) · Statistisches BundesamtPrimärquelle · abgerufen am 25.09.2026
- Auswertung der OECD Health Statistics 2025 durch das koreanische Gesundheitsministerium (Korea 12,6 Betten; Verweildauer 17,5 Tage; OECD-Schnitt 8,1 Tage) · Korea Biomedical Review · abgerufen am 25.09.2026
- Das deutsche Gesundheitswesen im europäischen Vergleich (7,7 Betten, 60 % über EU-Schnitt) · vdek, Beitrag eines OECD-Analysten · abgerufen am 25.09.2026
- 2,0 % mehr stationäre Krankenhausbehandlungen im Jahr 2024 (Verweildauer 7,1 Tage; 472 900 Betten) · Statistisches BundesamtPrimärquelle · abgerufen am 25.09.2026
- Hospital beds and occupancy, Health at a Glance 2025 · OECDPrimärquelle · abgerufen am 25.09.2026
- Durchschnittliche Krankenhausverweildauer im OECD-Vergleich (Japan 26,3; Korea 17,5; Luxemburg 9,5 Tage) · Statista, auf Basis von OECD-Daten · abgerufen am 25.09.2026
5Debattenkultur
Wie miteinander geredet wurde
Zwei Skalen von 1 bis 10, gleiche Kriterien für alle Fraktionen: Themenfokus (10 = Redezeit konsequent beim Thema) und Konfrontation (10 = maximal konfrontativer Ton).
In der Krankenhausdebatte blieben Pilsinger, Müller und Hiller durchgehend beim Gesetz und beantworteten Zwischenfragen der Grünen sachlich. Bei der Vermögensteuer nutzte Sepp Müller eine Zwischenfrage für einen themenfremden Vorstoß zum SED-Vermögen.
Schmidt und Pantazis argumentierten sachlich zur Reform, Pantazis stellte sich der Kurzintervention Gürpinars. Coßé und Limbacher verlagerten die Kommunaldebatte allerdings weitgehend auf Strafverfahren und Personalien der AfD statt auf Kommunalfinanzen.
Dahmen und Grau argumentierten detailliert mit Leistungsgruppen, Mindestfallzahlen und Kostenzahlen, sprachen aber von einem „bitteren“ und „schwarzen Tag“ und dem Vorwurf, Menschenleben zu gefährden. Otte und Beck blieben in der Steuerdebatte eng am Thema.
Sichert endete mit dem Bild vom „Irrenhaus“ und der Regierung als „manischste Patienten“; Münzenmaier nutzte die Kommunaldebatte überwiegend für Wahlkampfbotschaften über den ländlichen Raum. Bei der Vermögensteuer lieferte Zimmer dagegen konkrete Kritik am Antragstext.
Gürpinar führte eine präzise fachliche Auseinandersetzung über Vorhaltefinanzierung und Fallpauschalen, verband sie aber mit dem Vorwurf, ein Klinikkonzern spende an die Union. Fahl weitete die Stuttgart-21-Debatte auf Parteispenden und einen anderen Untersuchungsausschuss aus.
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