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Reform des Nachrichtendienstrechts

Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem die Nachrichtendienste, den Unabhängigen Kontrollrat und bisherige Kontrollstellen; für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand.

Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
14

In einfachen Worten

Die Bundesregierung will das Recht der deutschen Geheimdienste umfassend neu ordnen. Laut Entwurf sollen die Dienste wegen der verschärften Bedrohungslage mehr und modernere Befugnisse bekommen, gleichzeitig soll ihre Kontrolle gestärkt und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit 2022 umgesetzt werden.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, die Fähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Inlandsnachrichtendienst) und des Bundesnachrichtendienstes beim Beschaffen und Weiterverarbeiten von Informationen zu modernisieren und auszuweiten.
  • Die Kontrolle über die Dienste soll beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden, dessen Arbeit künftig in einem eigenen Gesetz über die Rechtskontrolle geregelt wird.
  • Zuständigkeiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der sogenannten G10-Kommission entfallen laut Entwurf.
  • Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seit 2022 sollen durch eine Neufassung der Gesetze aufgegriffen werden.
  • Das Bundesverfassungsschutzgesetz und das BND-Gesetz werden neu verkündet und entflochten, sodass das BND-Gesetz eigene, aufgabenspezifische Regelungen statt unklarer Verweise enthält.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Unabhängige Kontrollrat. Hinzu kommen Unternehmen, die Auskunftsersuchen der Dienste bedienen müssen, sowie die bisher zuständigen Kontrollstellen Datenschutzbeauftragte und G10-Kommission. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand.

Was es kostet

Beim BND nennt der Entwurf einmalig mindestens 40 Millionen Euro und jährlich mindestens 35 Millionen Euro, beim Verfassungsschutz jährlich 269 Millionen Euro und einmalig rund 97 Millionen Euro, beim Unabhängigen Kontrollrat einmalig 1,6 Millionen Euro und jährlich rund 8,86 Millionen Euro. Für die Wirtschaft entstehen durch Ersuchen des BND etwa 50.000 Euro pro Jahr, die erstattet werden; beim Verfassungsschutz sind die Kosten nicht schätzbar, werden aber ebenfalls erstattet. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, Einsparungen sollen sich durch den Wegfall bisheriger Kontrollzuständigkeiten ergeben.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/7868 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Konstitutive Neufassung Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) und Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz – BNDG) als Art. 1 und 2 der Vorlage, Gesetz über die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat-Gesetz – UKRatG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung zahlr. §§ in 17 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen, Aufhebung Bundesverfassungsschutzgesetz und BND-Gesetz alte Fassung sowie Artikel 10-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem die Nachrichtendienste, den Unabhängigen Kontrollrat und bisherige Kontrollstellen; für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. (erfüllt)6/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 14 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 453/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  2. 07.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/7868 ↗

  3. 11.09.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 453/1/26 ↗

  4. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

  5. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  6. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 453/26(B) ↗

  7. 30.09.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/8295 ↗

  8. 14.10.2026 · Bundestag

    Änderung der Ausschussüberweisung

    Plenarprotokoll 21/101 ↗ · Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses