Bundestakt

Gesetze / Wirtschaft & Industrie / Gesetz

Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung

Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem Zollverwaltung, Ermittlungsbehörden, Länder und Finanzgerichte; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand.

Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
9

In einfachen Worten

Laut Entwurf der Bundesregierung soll die Zollverwaltung umfassend modernisiert werden, weil ihre Aufgaben immer komplexer werden und internationale Gremien wie die Financial Action Task Force Verbesserungen empfohlen haben. Ziel ist es, den Zoll als Partner der Wirtschaft und Teil der Sicherheitsarchitektur zu stärken und Geldwäsche sowie Finanzkriminalität besser zu bekämpfen.

Was sich ändern soll

  • Die Generalzolldirektion soll neu aufgebaut werden, mit zwei Fachsträngen: Zölle und Steuern sowie Sicherheit und Vollzug.
  • Ermittlungs- und Vollzugseinheiten sollen zusammengeführt werden, um schlagkräftiger zu arbeiten.
  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bleibt laut Entwurf als eigene Einheit bestehen, wird personell und finanziell gestärkt und erhält erweiterte Ermittlungsbefugnisse.
  • Gegen internationale Geldwäsche sollen spezialisierte Ermittlungseinheiten entstehen; zudem soll ein Verwaltungsverfahren eingeführt werden, mit dem die Herkunft von Vermögen geklärt werden kann, wenn begründete Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen.
  • Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen soll enger mit anderen Stellen zusammenarbeiten und Daten austauschen; ein ressortübergreifender Steuerungskreis wird gesetzlich verankert und die Aufsicht der Länder gestärkt.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem die Zollverwaltung selbst, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, das Bundeskriminalamt, das Bundesinnen- und das Bundesfinanzministerium sowie das Transparenzregister und das Bundeszentralamt für Steuern. Auch die Länder und die Finanzgerichte sind einbezogen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht nach Darstellung des Entwurfs kein zusätzlicher Aufwand.

Was es kostet

Der Entwurf nennt für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft keinen Erfüllungsaufwand und keine weiteren Kosten. Im Bundeshaushalt fallen laut Entwurf rund 82 Millionen Euro einmalig im Jahr 2027 und 1 Million Euro 2028 an, dazu jährlich rund 8,8 Millionen Euro von 2028 bis 2030, insgesamt rund 109 Millionen Euro in den ersten vier Jahren; ab 2028 werden Mehreinnahmen von etwa 308 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Beim Bundeskriminalamt werden rund 28,4 Millionen Euro Sachmittel und rund 26,9 Millionen Euro jährliche Personalkosten genannt, beim Innenministerium 365.000 Euro jährlich, bei den Ländern rund 1,1 Millionen Euro jährlich und bei den Finanzgerichten rund 3,1 Millionen Euro.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8282 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Umfassende Modernisierung der Zollverwaltung als Teil der Initiative "Zoll 2030" und Umsetzung von Zielen im Koalitionsvertrag: Neustrukturierung der Generalzolldirektion mit den Fachsträngen "Zölle und Steuern" sowie "Sicherheit und Vollzug", Zusammenführung von Ermittlungs- und Vollzugseinheiten, Erhalt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als eigene Organisationseinheit bei weiterer personeller und haushälterischer Stärkung und erweiterten Ermittlungsbefugnissen, Stärkung der Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche einschließlich Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten und eines Verwaltungsverfahrens zur Aufklärung von Vermögensgegenständen zweifelhafter Herkunft, Verbesserung von Zusammenarbeit und Datenaustausch der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit anderen Akteuren, Umsetzung der FATF-Empfehlungen durch gesetzliche Verankerung des Ressortübergreifenden Steuerungskreises und Stärkung der Aufsichtstätigkeit der Länder; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person, Freizügigkeit, Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung Änderung von 17 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 62 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Strukturreform Zoll "2030" ; Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem Zollverwaltung, Ermittlungsbehörden, Länder und Finanzgerichte; für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. (erfüllt)6/40

Debatte

15/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 9 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 446/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 15.09.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 446/1/26 ↗

  3. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 446/26(B) ↗

  5. 30.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8282 ↗

  6. 09.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/100 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 100. Sitzung · Zäsur in Sachsen-Anhalt und Rentenstreit →