Bundestakt

Faktencheck

Wer sagt im Bundestag die Wahrheit?

Jede Sitzung wird auf überprüfbare Tatsachenbehauptungen aller Fraktionen gescannt – gleiche Kriterien für alle, geprüft gegen Primärquellen, redaktionell freigegeben. Zur Methodik

Der Faktentreue-Score

Der Score zeigt je Fraktion, wie viele ihrer geprüften Tatsachenbehauptungen nicht als falsch oder irreführend bewertet wurden: 100 % heißt, keine der geprüften Aussagen war falsch oder irreführend. Der Score ist dynamisch – jede neu analysierte Sitzung und jeder freigegebene Faktencheck verändert ihn. Gleiche Kriterien für alle Fraktionen; je kleiner die Prüfbasis, desto vorsichtiger ist der Wert zu lesen. Der Score zeigt die Bundestagsfraktionen – geprüfte Aussagen von Regierungsmitgliedern ohne Fraktionszuordnung erscheinen in der Liste unten, fließen aber nicht in die Grafik ein.

SPD

54 geprüft · 2 davon falsch oder irreführend

96 %
Linke

45 geprüft · 2 davon falsch oder irreführend

96 %
Grüne

50 geprüft · 3 davon falsch oder irreführend

94 %
Union

123 geprüft · 21 davon falsch oder irreführend

83 %
AfD

108 geprüft · 42 davon falsch oder irreführend

61 %

6 geprüfte Behauptungen

Truels ReichardtSPD7. Oktober 2026
Belegt
»Seit 1991 ist die Zahl der getöteten 18- bis 24-Jährigen von 2 750 auf 295 gesunken; das sind immer noch 295 zu viel.«
Lars KlingbeilSPD8. September 2026
Belegt
»Man muss sich nur die Situation im Sommer ansehen; in diesem Jahr knapp 16 000 Hitzetote, Niedrigwasser und Waldbrände.«
Bärbel BasSPD6. Mai 2026
Belegt
»Es ist in der Tat so, dass wir feststellen, dass wir bei Jüngeren immer noch die geringste Erwerbslosenquote in der ganzen EU haben«
Wiebke EsdarSPD16. April 2026
Belegt
»Mehr als 85 Prozent der Tarifbeschäftigten haben damals davon profitiert.«
Jens PeickSPD27. März 2026
Belegt
»Denn die großen Autobauer haben in den letzten Jahren alle Gewinne gemacht: BMW 7,5 Milliarden Euro, VW 6,9 Milliarden Euro, Mercedes-Benz 5,3 Milliarden Euro, und auch Audi gab in diesem Monat einen Gewinn nach Steuern von 4,6 Milliarden Euro bekannt.«
Frauke HeiligenstadtSPD6. März 2026
Belegt
»Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass wir eine Vermögensteuer erheben dürfen. Es hat 1995 festgestellt, die Bewertung von Grundstücken sei nicht in Ordnung – damals sind Einheitswerte als Bewertungsgrundlage herangezogen worden –, aber eine Vermögensteuer entspreche dem Grunde nach der Eigentumsgarantie nach unserem Grundgesetz.«