25. März 2025 · 1. Sitzung · 21. Wahlperiode
Konstituierung des 21. Bundestages
Neuer Bundestag, alter Streit
Einen Monat nach der Wahl konstituiert sich der 21. Bundestag. Statt Feierstunde beginnt die Sitzung mit einem Geschäftsordnungsstreit der AfD über die Frage, wer das Parlament eröffnen darf.
Gysi statt Gauland
Seit 2017 eröffnet nicht der Älteste, sondern das dienstälteste Mitglied. Das ist Gregor Gysi. Die AfD nennt das Trickserei, die anderen Fraktionen verweisen auf das Chaos im Thüringer Landtag.
Geschäftsordnung beschlossen
Der Bundestag setzt die bisherige Geschäftsordnung fort und lehnt die AfD-Änderungsanträge ab. Union, SPD, Grüne und Linke kündigen eine große Reform an, unter anderem zur Abwahl von Vizepräsidenten.
Klöckner wird Präsidentin
Julia Klöckner (CDU/CSU) wird zur Bundestagspräsidentin gewählt. Als Vizepräsidenten nehmen Andrea Lindholz, Josephine Ortleb, Omid Nouripour und Bodo Ramelow die Wahl an.
Offene Baustelle Präsidium
Der AfD-Kandidat Gerold Otten findet keine Mehrheit. Der Streit um Ämter, Ordnungsrecht und Minderheitenrechte wird die neue Wahlperiode von Beginn an begleiten.
2Zahlen der Sitzung
So lief der Tag
Sitzungsdauer
6 Std. 14 Min.
Reden
17
Zwischenrufe
47
aus dem Protokoll gezählt
Abstimmungen
6
Redezeit je Fraktion
Näherung über die Wortzahl der Redebeiträge (~110 Wörter pro Minute)
Wer ruft dazwischen?
Zwischenrufe nach verursachender Fraktion, soweit im Protokoll zugeordnet
Die Abstimmungen
Antrag der AfD zur Eröffnung der konstituierenden Sitzung durch den Lebensältesten
per Handzeichen
»Wer in diesem Land eine tragende Säule unserer Demokratie sein will, der muss sich zu jedem Zeitpunkt zu unserem Land und zu unserer verfassungsgemäßen Ordnung bekennen, meine Damen und Herren.«
Hoffmann begründet in der Debatte über die Geschäftsordnung, warum der AfD zwar formal ein Vizepräsidentenposten zusteht, ihr Kandidat aus Sicht seiner Fraktion aber keine Mehrheit verdient. Das Zitat markiert die zentrale Konfliktlinie der Sitzung.
Bundestag, 25. März 2025 – Konstituierung zwischen Formalie und Machtkampf
Der 21. Deutsche Bundestag tritt zum ersten Mal zusammen. Was protokollarisch ein Routinevorgang ist – Eröffnung, , Wahl des Präsidiums –, gerät zum Grundsatzstreit über parlamentarische Regeln. Die AfD, nach eigener Darstellung so stark wie nie, greift von der ersten Minute an das Verfahren an; die übrigen Fraktionen verteidigen es geschlossen.
Zur Geschäftsordnung: Wer eröffnet das Parlament?
Dr. Bernd Baumann (AfD) nennt die Regel, nach der das dienstälteste statt des lebensältesten Mitglieds die Sitzung eröffnet, das Werk eines "Machtkartells" und beansprucht das Amt für Alexander Gauland. Thorsten Frei (CDU/CSU) verweist auf die Entscheidung von 2017 und auf den Thüringer Landtag, wo ein Verfassungsgerichtshof habe eingreifen müssen. Katja Mast (SPD) zitiert den Wortlaut der Geschäftsordnung, Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) spricht von einem Versuch, Chaos zu stiften. Christian Görke (Die Linke) hält der AfD einen eigenen Antrag von 2021 vor, in dem sie die Anknüpfung an Dienstjahre als Benachteiligung Ostdeutscher kritisierte. Der Antrag wird abgelehnt, Gregor Gysi eröffnet die Sitzung.
Tagesordnungspunkt 2: Fortgeltung der Geschäftsordnung
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) wirbt für eine baldige Reform samt Abwahlmöglichkeit für Vizepräsidenten und wirft der AfD vor, die Tat von Aschaffenburg zu instrumentalisieren. Stephan Brandner (AfD) kündigt an, die Koalition werde die eigene Geschäftsordnung brechen. Dr. Johannes Fechner (SPD) fordert schärfere Ordnungsgelder, Mihalic ein Bundestagspolizeigesetz, Görke öffentliche Ausschusssitzungen und ein . Der fraktionslose Stefan Seidler () wirbt für Rechte von Abgeordneten nationaler Minderheiten und erreicht die seines Änderungsantrags. Die AfD-Anträge werden abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 3: Wahl der Bundestagspräsidentin
Friedrich Merz schlägt Julia Klöckner vor, die die Wahl annimmt und damit das zweithöchste Staatsamt übernimmt.
Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Stellvertreter
Andrea Lindholz (CDU/CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke) nehmen die Wahl an. Der AfD-Kandidat Gerold Otten ist im Protokoll nicht als gewählt vermerkt.
3Top-Themen
Worum es wirklich ging
Thema 1
Wer eröffnet den Bundestag – Alter oder Dienstalter?
Worum es geht
Bis 2017 eröffnete das lebensälteste Mitglied den neu gewählten Bundestag. Dann änderte das Parlament die Geschäftsordnung: Seither führt das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied den Vorsitz, bis eine Präsidentin oder ein Präsident gewählt ist. In dieser Sitzung war das Gregor Gysi. Die AfD beantragte, zur alten Regel zurückzukehren, weil dann Alexander Gauland das Parlament eröffnet hätte. Der Antrag scheiterte an den Stimmen aller anderen Fraktionen.
Was heißt das für dich?
Die Frage klingt nach Protokoll-Detail, entscheidet aber darüber, wer die ersten Stunden eines neuen Parlaments leitet – also wer Wahlen durchführt, Anträge zulässt und für Ordnung sorgt. Wenn dieser Auftakt scheitert, verzögert sich die Handlungsfähigkeit des Parlaments, das über Steuern, Rente und Sicherheit entscheidet. Die Redner verwiesen auf den Thüringer Landtag, wo ein Gericht eingreifen musste, damit die Sitzung überhaupt ordnungsgemäß ablaufen konnte. Du siehst hier im Kleinen, wie Verfahrensregeln darüber bestimmen, ob Demokratie im Alltag funktioniert oder blockiert wird.
Wo die Fraktionen stehen5 Positionen
Die Union verteidigt die geltende Regel als bewährt und verweist darauf, dass sie bereits 2017 eingeführt wurde. Lebensalter allein sei kein Verdienst, mehrfache Wiederwahl dagegen ein Zeichen von Erfahrung und Souveränität.
»Das Lebensalter für sich genommen ist genauso wenig ein Verdienst, wie die Jugend ein Verdienst wäre.«– Thorsten Frei
Die SPD verweist auf den eindeutigen Wortlaut der Geschäftsordnung und hält die Regelung für bewährt. Parlamentarische Erfahrung sei ein Garant dafür, die Würde der Demokratie zu repräsentieren.
»Die Erfahrungen seit 2017 zeigen, dass die Regelung sinnvoll ist und sich bewährt hat.«– Katja Mast
Die Grünen werten den AfD-Antrag als Versuch, den geordneten Ablauf der konstituierenden Sitzung zu stören. Es gehe darum, eine geordnete Wahl der Präsidentin zu ermöglichen.
»Der 21. Deutsche Bundestag ist gerade dabei, sich zu konstituieren, und schon versucht die AfD, wieder Chaos zu stiften«– Irene Mihalic
Die AfD sieht in der Regel von 2017 einen gezielten Ausschluss ihrer Abgeordneten und spricht von einem Kartell aus Union, SPD und Grünen. Sie fordert die Rückkehr zum Lebensalter als Kriterium und beansprucht das Amt für Alexander Gauland.
»Nicht mal der Älteste durfte eröffnen, sondern der, der am längsten hier im Bundestag sitzt.«– Bernd Baumann
Die Linke hält der AfD Widersprüchlichkeit vor und zitiert einen AfD-Antrag von 2021, in dem die Anknüpfung an Dienstjahre als Schlechterstellung Ostdeutscher kritisiert wurde. Sie verteidigt Gysi als erfahrenen und über Parteigrenzen hinweg geschätzten Alterspräsidenten.
»Sie sollten aufhören, sich als Opfer zu inszenieren und sich hier zu echauffieren.«– Christian Görke
Thema 2
Geschäftsordnung: Reform, Ordnungsrecht und Abwahl
Worum es geht
Die Geschäftsordnung regelt, wie der Bundestag arbeitet: Redezeiten, Ausschüsse, Sanktionen, Wahlen. Zu Beginn jeder Wahlperiode beschließt das Parlament, dass die bisherige Fassung weiter gilt. Eine große Reform war in der vergangenen Wahlperiode nach 13 Monaten Verhandlung gescheitert. Union, SPD, Grüne und Linke kündigten an, sie nun zügig anzugehen – Streitpunkte sind schärfere Ordnungsgelder, die Abwahl von Präsidiumsmitgliedern und mehr Transparenz.
Was heißt das für dich?
Die Geschäftsordnung bestimmt, wie viel du als Bürgerin oder Bürger überhaupt vom Parlament mitbekommst. Die Linke fordert, dass alle Ausschüsse öffentlich tagen – dort wird an Gesetzen wirklich gefeilt, bislang meist hinter verschlossenen Türen. Ein stärkeres Fragerecht und ein Akteneinsichtsrecht würden es Abgeordneten erleichtern, die Regierung zu kontrollieren, statt Antworten in der Geheimschutzstelle zu verlieren. Und schärfere Sanktionen gegen Pöbeleien entscheiden darüber, in welchem Ton über deine Themen gestritten wird.
Wo die Fraktionen stehen6 Positionen
Die Union lädt alle Fraktionen zu einer frühzeitigen Reform ein und will dabei auch die Abwahl von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten regeln. Jeder Partei stehe formal ein Vizepräsidentenposten zu, gewählt werde aber nur, wer sich zur verfassungsgemäßen Ordnung bekennt.
»Aber ich will alle Fraktionen einladen, dass wir diese Wahlperiode frühzeitig nutzen, um zu einer Reform der Geschäftsordnung zu kommen.«– Alexander Hoffmann
Die SPD will die vorliegende 70-seitige Reform möglichst vor der Sommerpause 2025 beschließen. Kernpunkte sind höhere und schnellere Ordnungsgelder sowie präzisere Wahl- und Abwahlmechanismen für wichtige Ämter.
»Es muss schneller und spürbar höhere Ordnungsgelder geben, wenn hier gepöbelt und gehetzt wird.«– Johannes Fechner
Die Grünen bedauern, dass die Reform an der Union gescheitert sei, und fordern Mindeststandards für parlamentarische Reden sowie ein Bundestagspolizeigesetz. Sie wollen das Parlament widerstandsfähiger gegen seine Gegner machen.
»Dazu gehört für mich auch, dass wir der Polizei des Deutschen Bundestages endlich eine solide Rechtsgrundlage für ihre wichtige Arbeit hier im Hohen Haus geben.«– Irene Mihalic
Die AfD wirft der Koalition vor, die Geschäftsordnung zu beschließen und sie zugleich zu brechen, weil ihr Kandidat für das Vizepräsidentenamt keine Mehrheit erhalte. Sie fordert einen abwählbaren Bundestagspräsidenten und abwählbare Vizepräsidenten.
»Wir wollen einen Bundestagspräsidenten und einen Bundestagsvizepräsidenten, der abwählbar ist, der der demokratischen Kontrolle unterliegt.«– Stephan Brandner
Die Linke fordert öffentlich tagende Ausschüsse, ein gestärktes Fragerecht mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtantworten und ein Akteneinsichtsrecht wie in vielen Landtagen. Sie kritisiert, dass zuletzt so viele Antworten wie nie in der Geheimschutzstelle landeten.
»Transparenz heißt für uns zum Beispiel, dass alle Ausschüsse des Deutschen Bundestages in Zukunft öffentlich tagen.«– Christian Görke
Der SSW-Abgeordnete Stefan Seidler weist darauf hin, dass Vertreter nationaler Minderheiten grundsätzlich fraktionslos in den Bundestag einziehen und dadurch in ihren Mitwirkungsrechten eingeschränkt sind. Er wirbt für maßvolle Geschäftsordnungsänderungen und erreicht die Überweisung seines Antrags.
»Unsere nationalen Minderheiten sind ein Teil unseres Landes; das sieht man jetzt auch in unserem Parlament.«– Stefan Seidler
Thema 3
Wahl des Präsidiums und der Streit um den AfD-Posten
Worum es geht
Der Bundestag wählte Julia Klöckner (CDU/CSU) zur Präsidentin – nach dem Bundespräsidenten das protokollarisch zweithöchste Staatsamt. Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter nahmen Andrea Lindholz (CDU/CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke) die Wahl an. Formal steht jeder Fraktion ein Platz im Präsidium zu, gewählt wird aber vom gesamten Haus. Der AfD-Kandidat Gerold Otten erhielt keine Mehrheit; das Protokoll vermerkt keine Annahme einer Wahl durch ihn.
Was heißt das für dich?
Das Präsidium leitet die Sitzungen, erteilt das Wort, verhängt Ordnungsrufe und vertritt das Parlament nach außen. Wer dort sitzt, prägt also den Ton, in dem über Themen wie Wohnen, Bildung oder Wehrpflicht gestritten wird. Der ungelöste Streit um den fünften Posten bedeutet, dass ein Teil der Wählerschaft im Präsidium nicht vertreten ist – ein Konflikt, der die gesamte Wahlperiode über schwelen dürfte. Für dich heißt das: Auch die Besetzung von Ämtern ist ein politischer Kampf, nicht nur eine Formalie.
Wo die Fraktionen stehen3 Positionen
Die Union schlug Julia Klöckner als Präsidentin vor und verteidigt, dass die AfD selbst zum Scheitern ihres Kandidaten beitrage. Sie wirft der Fraktion vor, mit manipulativen Darstellungen Wähler zu täuschen.
»Wer die Öffentlichkeit so anlügt,«– Alexander Hoffmann
Die SPD lehnt es ab, sich zur Wahl bestimmter Personen zwingen zu lassen, und fordert präzisere Wahl- und Abwahlmechanismen. Wichtige Ämter dürften nicht an ungeeignete Personen fallen.
»Wir lassen uns nicht zwingen, Verfassungsfeinde, Straftäter und unqualifiziertes Personal zu wählen, nur um hier handlungsfähig zu sein.«– Johannes Fechner
Die AfD wirft der Mehrheit vor, ihren Kandidaten Gerold Otten aus ideologischen Gründen abzulehnen, während Kandidaten anderer Fraktionen durchgewinkt würden. Sie sieht darin einen Bruch der eigenen Regeln des Hauses.
»Aber unseren exzellenten Kandidaten, Gerold Otten, werden Sie wahrscheinlich wieder aus ideologischen Gründen, einknickend vor der rot-grünen Mischpoke, ablehnen.«– Stephan Brandner
4Faktencheck
Behauptungen im Check
Überprüfbare Tatsachenbehauptungen aus der Debatte, recherchiert mit aktuellen Quellen und redaktionell geprüft. Bewertet werden Aussagen, nicht Personen – zur Methodik.
»So konnten sie mit den längst abgewählten Mehrheiten des alten Bundestages gleich dreimal das Grundgesetz ändern, gegen den Wählerwillen.«
Baumann begründet den AfD-Vorwurf, die späte Einberufung des neuen Bundestages sei taktisch motiviert gewesen.
So haben wir geprüft
Richtig ist der Kern: Der alte, 20. Bundestag hat nach der Wahl vom 23. Februar 2025 noch das Grundgesetz geändert. Der Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h)" passierte am 16. März 2025 den Haushaltsausschuss; die zweite und dritte Lesung fand am 18. März 2025 statt, wobei für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig ist. In namentlicher Abstimmung stimmten 512 Abgeordnete dafür, 206 dagegen. Unpräzise ist jedoch das Wort „dreimal": Es gab eine Grundgesetzänderung in einem Gesetz und einer Abstimmung – dieses eine Gesetz änderte allerdings drei Artikel (109, 115 und neu 143h). Das Gesetz wurde am 24. März 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei getrennte Verfassungsänderungen, wie die Formulierung nahelegt, fanden nicht statt.
Auch „abgewählte Mehrheiten" trifft die Rechtslage nur halb: Nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 GG endet die Wahlperiode erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages; dieser tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen. Der alte Bundestag war also bis zur Konstituierung am 25. März voll handlungsfähig – dem letzten verfassungsrechtlich möglichen Tag. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit Beschlüssen vom 17. März 2025 mehrere Eilanträge ab, die sich gegen Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Bundestages am 18. März richteten.
„Gegen den Wählerwillen" ist eine Wertung, keine überprüfbare Tatsache. Faktisch gilt: Die CDU/CSU erhielt 28,6 Prozent der Zweitstimmen (208 Sitze), die AfD 20,8 Prozent (152 Sitze), die SPD 16,4 Prozent (120 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen 11,6 Prozent (85 Sitze). Die drei Trägerfraktionen der Änderung kamen zusammen also auf rund 57 Prozent der Zweitstimmen – aber im neuen Bundestag mit 630 Abgeordneten nur auf 413 Sitze und damit nicht auf die nötige Zweidrittelmehrheit von 420 Stimmen. Baumanns Zusatzargument, im neuen Bundestag hätte es dafür keine Mehrheit gegeben, ist insofern für die Zweidrittelhürde zutreffend; die Zählung „dreimal" und die Unterstellung eines rechtlich illegitimen Parlaments sind es nicht.
Quellen
- Mehrheit für Reform der Schuldenbremse: 512 Abgeordnete stimmen mit Ja · Deutscher BundestagPrimärquelle · abgerufen am 26.08.2026
- Vorgang „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)", DIP · Deutscher Bundestag (Dokumentations- und Informationssystem)Primärquelle · abgerufen am 26.08.2026
- Beratungsvorgang 115/25, Verkündung BGBl. I Nr. 94 (24.03.2025) · BundesratPrimärquelle · abgerufen am 26.08.2026
- Weitere erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Grundgesetzes, PM 27/2025 · BundesverfassungsgerichtPrimärquelle · abgerufen am 26.08.2026
- CDU/CSU wird stärkste Fraktion im neuen Bundestag (Wahlergebnis, Sitzverteilung) · Deutscher BundestagPrimärquelle · abgerufen am 26.08.2026
- Artikel 39 Grundgesetz (Wortlaut) · Gesetzestext / dejure.orgPrimärquelle · abgerufen am 26.08.2026
- Plenarprotokoll 21/1, 1. Sitzung vom 25. März 2025 · Deutscher BundestagPrimärquelle · abgerufen am 26.08.2026
5Debattenkultur
Wie miteinander geredet wurde
Zwei Skalen von 1 bis 10, gleiche Kriterien für alle Fraktionen: Themenfokus (10 = Redezeit konsequent beim Thema) und Konfrontation (10 = maximal konfrontativer Ton).
Thorsten Frei und Alexander Hoffmann blieben eng bei Alterspräsidentschaft, Geschäftsordnung und Präsidiumswahl. Hoffmann verließ die reine Verfahrensebene mit dem ausführlichen Vorwurf, die AfD instrumentalisiere die Tat von Aschaffenburg.
Katja Mast zitierte den Wortlaut der Geschäftsordnung, Johannes Fechner ging Punkt für Punkt auf die AfD-Anträge und die geplante Reform ein. Die Abgrenzung war deutlich, blieb aber an Verfahrensfragen gebunden.
Irene Mihalic legte konkrete Reformpunkte wie Ordnungsrecht und Bundestagspolizeigesetz dar, richtete aber einen großen Teil ihrer Rede gegen die AfD und wurde vom Alterspräsidenten um Mäßigung bei der Charakterisierung anderer Fraktionen gebeten.
Bernd Baumann musste vom Sitzungsleiter zweimal ermahnt werden, zur Geschäftsordnung zu sprechen, und nutzte die Redezeit für allgemeine Wahlkampfbotschaften zu Migration und Grundgesetzänderungen. Stephan Brandner arbeitete mit Ausdrücken wie "Schrumpfgermanen", "Mischpoke" und "Resterampe" und wurde zur Mäßigung aufgefordert.
Christian Görke brachte mit öffentlichen Ausschüssen, Fragerecht und Akteneinsichtsrecht eigene Sachvorschläge ein. Zugleich widmete er einen erheblichen Teil der ersten Rede dem Vorhalt gegen die AfD und der Würdigung des Alterspräsidenten.
Stefan Seidler nutzte seine eine Minute ausschließlich für die Rechte von Abgeordneten nationaler Minderheiten und warb um Zustimmung zur Überweisung seines Änderungsantrags, ohne andere Fraktionen anzugreifen.
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