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Vertragsgesetz zur Schadensersatzkommission für die Ukraine
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine
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Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft als völkerrechtlicher Vertrag vor allem den Bund und die beteiligten Ministerien; für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten.
- Eingebracht
- 14.08.2026
- Reden im Plenum
- 12
In einfachen Worten
Der Bundestag soll einem internationalen Übereinkommen zustimmen, das eine Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine einrichtet. Diese Kommission soll laut Entwurf über Schadensersatzansprüche für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine entscheiden.
Was sich ändern soll
- Deutschland stimmt dem am 16. Dezember 2025 in Den Haag von 34 Staaten und der Europäischen Union unterzeichneten Übereinkommen zu.
- Mit dem Übereinkommen wird eine Kommission als Verwaltungsorgan eingerichtet, die nach internationalen Standards über Schadensersatzansprüche entscheidet.
- Laut Entwurf ist die Russische Föderation verpflichtet, die Kosten der Kommission seit Inkrafttreten zu tragen, sobald sie Mitglied der Kommission wird.
- Bis dahin finanziert sich die Kommission aus jährlich festgesetzten Beiträgen der Mitglieder und aus freiwilligen Beiträgen, die von Russland zurückgefordert werden können.
- Deutschland wird laut Entwurf zu den Hauptbeitragszahlern gehören, also zu den Mitgliedern mit dem höchsten Pflichtbeitrag in einem Haushaltsjahr.
- Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt die Annahme ohne Änderungen am Entwurf.
Wen es betrifft
Unmittelbar betroffen sind der Bund und die beteiligten Ressorts, die in den Gremien der Kommission mitwirken. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten. Länder und Gemeinden sind laut Entwurf nicht betroffen.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen bis zum Inkrafttreten, das derzeit für 2027 erwartet wird, nur Kosten für die Mitarbeit an der Vorbereitungskommission. Die Kosten der Kommission sollen sich nach ersten vorläufigen Schätzungen auf einen unteren einstelligen Millionenbetrag belaufen; die Ausgaben des Bundes sollen im Einzelplan 05 gegenfinanziert werden. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme entstehen laut Entwurf keine Kosten, für die Verwaltung nur Koordinierungsaufwand im Rahmen vorhandener Ressourcen.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8241 + 21/8611 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 16. Dezember 2025 in Den Haag unterzeichneten Übereinkommen: Einrichtung der Kommission innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarats, Wiedergutmachung der Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, Einrichtung eines internationalen Schadensregisters zur Erfassung von Beweismaterial und Informationen über Schadensersatzansprüche
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
47/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft als völkerrechtlicher Vertrag vor allem den Bund und die beteiligten Ministerien; für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten. (erfüllt)6/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 12 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
8/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
14/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
14.08.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 475/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
25.09.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
25.09.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
28.09.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
08.10.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Auswärtiger Ausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 99. Sitzung · Einkommensteuerreform 2027 und Steuergerechtigkeit →
14.10.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
15.10.2026 · Bundestag
2. Beratung und Schlussabstimmung
Plenarprotokoll 21/102 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 102. Sitzung · Notfallreform, BAföG-Novelle und Migrationsdebatte →