Gesetze / Bildung & Forschung / Gesetz
Vertragsgesetz Deutsch-Französisches Abitur 2025
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur
52/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der wenigen Deutsch-Französischen Gymnasien.
- Eingebracht
- 27.03.2026
- Verkündet
- 17.07.2026
- In Kraft
- 18.07.2026
- Reden im Plenum
- 0
In einfachen Worten
Deutschland und Frankreich haben am 29. Juli 2025 ein neues Abkommen über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das gemeinsame Abitur geschlossen. Laut Entwurf ist das alte Abkommen von 2002 (Schweriner Abkommen) veraltet und passt nicht mehr zu den heutigen Anforderungen beider Bildungssysteme, weshalb der Bundestag dem neuen Abkommen zustimmen soll.
Was sich ändern soll
- Der Bundestag stimmt dem Abkommen von 2025 zu, das die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Deutsch-Französischen Gymnasien und des gemeinsamen Abiturs neu regelt.
- Fünf Anlagen zum Abkommen legen laut Entwurf die pädagogischen und schulorganisatorischen Einzelheiten fest.
- Das Abkommen reagiert laut Entwurf auf die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie auf tiefgreifende Änderungen des französischen Baccalauréat, also des französischen Abiturs.
- Es soll mehr Flexibilität geben, um auf Ausnahmesituationen wie die COVID-19-Pandemie reagieren zu können, etwa bei Prüfungsänderungen.
- Für Anpassungen allein der Anlagen soll die Bundesregierung künftig mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung erlassen dürfen, statt jedes Mal ein eigenes Gesetz zu brauchen.
- Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen; die Annahme im Ausschuss erfolgte einstimmig.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf die Deutsch-Französischen Gymnasien samt ihrer Schülerinnen und Schüler sowie die neuen Standorte in Hamburg und Straßburg. Außerdem betrifft es die beteiligten Regierungen und Verwaltungen Deutschlands und Frankreichs sowie Bundestag und Bundesrat, die bei Änderungen der Anlagen künftig anders beteiligt werden.
Was es kostet
Der Entwurf geht von keinen Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte aus. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand, Bürokratiekosten aus Informationspflichten und weitere Kosten werden verneint.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/5878 + 21/6415 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 29. Juli 2025 in Paris unterzeichneten Abkommen: Konsolidierung sowie Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Gymnasien; Anforderungen des Deutsch-Französischen Abiturs für den Schulabschluss, Anerkennung der Abschlussurkunde als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sicherstellung der pädagogischen Kohärenz durch Koordinierungsausschuss, Bestellung und Entsendung der Schulleiter, Schiedsklausel, Laufzeit und schrittweise Anwendung des Abkommens
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
52/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der wenigen Deutsch-Französischen Gymnasien. (erfüllt)16/40
Debatte
5/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
27.03.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 187/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
08.05.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
08.05.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.05.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
21.05.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/80 ↗ · Federführend: Auswärtiger Ausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 80. Sitzung · Spitzensportfördergesetz und Nord-Stream-Aufklärung →
11.06.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
11.06.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 83. Sitzung · Regierungserklärung zum EU-Gipfel und Heizungsgesetz →
11.06.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 83. Sitzung · Regierungserklärung zum EU-Gipfel und Heizungsgesetz →
19.06.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 379/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
10.07.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Zustimmung
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
17.07.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
18.07.2026
In Kraft