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Vertragsgesetz Deutsch-Französisches Abitur 2025

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der wenigen Deutsch-Französischen Gymnasien.

Eingebracht
27.03.2026
Verkündet
17.07.2026
In Kraft
18.07.2026
Reden im Plenum
0

In einfachen Worten

Deutschland und Frankreich haben am 29. Juli 2025 ein neues Abkommen über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das gemeinsame Abitur geschlossen. Laut Entwurf ist das alte Abkommen von 2002 (Schweriner Abkommen) veraltet und passt nicht mehr zu den heutigen Anforderungen beider Bildungssysteme, weshalb der Bundestag dem neuen Abkommen zustimmen soll.

Was sich ändern soll

  • Der Bundestag stimmt dem Abkommen von 2025 zu, das die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Deutsch-Französischen Gymnasien und des gemeinsamen Abiturs neu regelt.
  • Fünf Anlagen zum Abkommen legen laut Entwurf die pädagogischen und schulorganisatorischen Einzelheiten fest.
  • Das Abkommen reagiert laut Entwurf auf die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie auf tiefgreifende Änderungen des französischen Baccalauréat, also des französischen Abiturs.
  • Es soll mehr Flexibilität geben, um auf Ausnahmesituationen wie die COVID-19-Pandemie reagieren zu können, etwa bei Prüfungsänderungen.
  • Für Anpassungen allein der Anlagen soll die Bundesregierung künftig mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung erlassen dürfen, statt jedes Mal ein eigenes Gesetz zu brauchen.
  • Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen; die Annahme im Ausschuss erfolgte einstimmig.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf die Deutsch-Französischen Gymnasien samt ihrer Schülerinnen und Schüler sowie die neuen Standorte in Hamburg und Straßburg. Außerdem betrifft es die beteiligten Regierungen und Verwaltungen Deutschlands und Frankreichs sowie Bundestag und Bundesrat, die bei Änderungen der Anlagen künftig anders beteiligt werden.

Was es kostet

Der Entwurf geht von keinen Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte aus. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand, Bürokratiekosten aus Informationspflichten und weitere Kosten werden verneint.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/5878 + 21/6415 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 29. Juli 2025 in Paris unterzeichneten Abkommen: Konsolidierung sowie Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Gymnasien; Anforderungen des Deutsch-Französischen Abiturs für den Schulabschluss, Anerkennung der Abschlussurkunde als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sicherstellung der pädagogischen Kohärenz durch Koordinierungsausschuss, Bestellung und Entsendung der Schulleiter, Schiedsklausel, Laufzeit und schrittweise Anwendung des Abkommens

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der wenigen Deutsch-Französischen Gymnasien. (erfüllt)16/40

Debatte

5/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 27.03.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 187/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

  2. 08.05.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  3. 08.05.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 187/26(B) ↗

  4. 11.05.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/5878 ↗

  5. 21.05.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/80 ↗ · Federführend: Auswärtiger Ausschuss · Beschluss: Überweisung

  6. 11.06.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6415 ↗

  7. 11.06.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  8. 11.06.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  9. 19.06.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 379/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

  10. 10.07.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  11. 10.07.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 379/26(B) ↗

  12. 17.07.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl II 2026, 140 ↗

  13. 18.07.2026

    In Kraft

Themen:Bildung & ForschungMedien & Kultur

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 187/26). Methodik