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Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG)

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft viele – Kern ist Versicherungsaufsicht und -abwicklung für Unternehmen, doch die im Ausschuss ergänzte befristete Energiesteuersenkung betrifft direkt alle Tankenden.

Eingebracht
01.05.2026
Verkündet
30.09.2026
In Kraft
01.10.2026
Reden im Plenum
14

In einfachen Worten

Der Entwurf setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um: Zum einen wird der Aufsichtsrahmen für Versicherungen (Solvabilität II) weiterentwickelt, zum anderen gibt es laut Entwurf erstmals europaweite Regeln dafür, wie Versicherungsunternehmen in einer Krise saniert oder geordnet abgewickelt werden. Ziel ist es, Versicherungsnehmer, Realwirtschaft und Finanzstabilität besser zu schützen, da ein normales Insolvenzverfahren bei Versicherern laut Entwurf nicht immer zweckmäßig ist.

Was sich ändern soll

  • Laut Entwurf wird bei der Finanzaufsicht Bafin eine neue Abwicklungsbehörde angesiedelt, die bei drohenden Ausfällen rechtzeitig und rasch eingreifen kann, wobei kein Gläubiger schlechter stehen soll als in einem regulären Insolvenzverfahren.
  • Neben den bestehenden Sicherungseinrichtungen für Lebens- und Krankenversicherung soll eine neue Sicherungseinrichtung für den Bereich Schaden und Unfall entstehen; hinzu kommt ein Abwicklungsmechanismus, der aus nachträglichen Beiträgen der Unternehmen finanziert wird.
  • Für die neue Kategorie kleiner und nicht komplexer Unternehmen sollen automatisch Erleichterungen gelten, etwa seltenere Berichtspflichten.
  • Versicherer sollen sich stärker mit Nachhaltigkeitsrisiken befassen, es sind neue Maßnahmen zur Stabilität des Gesamtmarkts, eine stärkere Aufsicht über Versicherungsgruppen und mehr Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden über Ländergrenzen hinweg vorgesehen.
  • Der Finanzausschuss empfiehlt zusätzlich Änderungen an der Struktur der Sicherungsfonds, zur Kooperation, zu Sonderbeiträgen des Sicherungsfonds der Lebensversicherer sowie eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel (Tankrabatt).

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, besonders kleine und nicht komplexe Unternehmen, sowie die Bafin als neue Abwicklungsbehörde und das Bundesfinanzministerium. Mittelbar geht es um den Schutz von Versicherungsnehmern, Begünstigten, Geschädigten, der Realwirtschaft und der Finanzstabilität. Durch die Ausschussfassung kommen die Zollverwaltung und Abnehmer von Kraftstoffen hinzu.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand. Die Wirtschaft trägt einmalig rund 15,8 Millionen Euro und jährlich rund 12 Millionen Euro, bei einer jährlichen Entlastung von rund 1 Million Euro für kleine und nicht komplexe Unternehmen; die Verwaltung trägt einmalig rund 3,8 Millionen Euro und jährlich rund 1 Million Euro, dazu kommen zwei neue Stellen im höheren Dienst beim Bundesfinanzministerium. In der Ausschussfassung kommen durch die befristete Energiesteuersenkung Steuermindereinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro für den Bund, einmalig rund 146 000 Euro Aufwand für die Wirtschaft und 153 000 Euro Sachaufwand beim Zoll hinzu.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/6561 + 21/8157 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Weitere Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich mit besserer Berücksichtigung der Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts und größeren Spielräumen der Versicherungsunternehmen bei der Kapitalanlage, Stärkung der Proportionalität des europäischen Aufsichtsrahmens, Erleichterungen für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen, verstärkte Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten; neuer harmonisierter Rahmen für die Sanierung und kontrollierte Abwicklung von Versicherungsunternehmen unter Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte und als Alternative zu Insolvenzverfahren; Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz – VSAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1 vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (ABl. L, 2025/1, 08.01.2025) ; Richtlinie (EU) 2025/2 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (ABl. L, 2025/2, 08.01.2025) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Erweiterungen betr. Struktur der Sicherungsfonds, Kooperationspflichten, Sonderbeiträge zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer, Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe, Tankrabatt; redaktionelle Änderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes und einer weiteren Rechtsverordnung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Kern ist Versicherungsaufsicht und -abwicklung für Unternehmen, doch die im Ausschuss ergänzte befristete Energiesteuersenkung betrifft direkt alle Tankenden. (erfüllt)28/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 14 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

15/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 01.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 253/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 29.05.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 253/1/26 ↗

  3. 12.06.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 253/26(B) ↗

  5. 18.06.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6561 ↗

  6. 25.06.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/86 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  7. 23.09.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8157 ↗

  8. 23.09.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/8162 ↗

  9. 25.09.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 558/26 ↗

  10. 25.09.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  11. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 558/26(B) ↗

  12. 25.09.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/97 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme in Ausschussfassung

    Namentliche Abstimmung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 97. Sitzung · Frühstartrente und Tankrabatt-Neuauflage →

  13. 25.09.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/97 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 97. Sitzung · Frühstartrente und Tankrabatt-Neuauflage →

  14. 25.09.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/97 ↗

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 97. Sitzung · Frühstartrente und Tankrabatt-Neuauflage →

  15. 30.09.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 275 ↗

  16. 01.10.2026

    In Kraft

Themen:Wirtschaft & IndustrieAußenpolitik & EU

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 253/26). Methodik