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Vergabebeschleunigungsgesetz
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
69/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft öffentliche Auftraggeber, Vergabekammern und Gerichte sowie Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 18.05.2026
- In Kraft
- 01.07.2026
- Reden im Plenum
- 25
In einfachen Worten
Wenn der Staat einkauft – von Bürobedarf bis zum Straßenbau – gelten strenge Regeln für die Auftragsvergabe. Laut Entwurf sind die Verfahren zu langsam, zu kompliziert und zu bürokratisch; sie sollen einfacher, schneller und digitaler werden.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf ändert die zentralen Vergaberegeln, darunter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und mehrere Vergabeverordnungen, um Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Die Wertgrenzen für Direktaufträge des Bundes, also Aufträge, die ohne förmliches Verfahren direkt vergeben werden dürfen, sollen in der Bundeshaushaltsordnung angehoben werden.
- Vergabe- und Nachprüfungsverfahren sollen durch digitale Prozesse entlastet werden, auch bei den Vergabekammern und Oberlandesgerichten; alle Ausschreibungen sollen künftig zentral auf dem Datenservice Öffentlicher Einkauf zu finden sein.
- Nachweis- und Teilnahmehürden sollen besonders für Mittelstand, Handwerk, Start-ups und innovative Anbieter gesenkt werden.
- Die Bundesregierung soll per Verordnung verbindliche Anforderungen an klimafreundliche Beschaffung festlegen können; der Ausschuss will damit vor allem sogenannte Leitmärkte für Stahl und Zement schaffen.
- Nach der Ausschussfassung wird der Losgrundsatz, also die Aufteilung großer Aufträge in kleinere Teile, evaluiert und beim zugehörigen Schwellenwert der Faktor 2 angesetzt; zudem wird die Definition wesentlicher Sicherheitsinteressen klargestellt.
Wen es betrifft
Betroffen sind öffentliche Auftraggeber, besonders Kommunen, sowie Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben – vor allem Mittelstand, Handwerk, Start-ups und innovative Anbieter. Hinzu kommen Vergabekammern von Bund und Ländern sowie Oberlandesgerichte.
Was es kostet
Laut Entwurf entsteht Bürgerinnen und Bürgern kein zusätzlicher Aufwand. Für die Wirtschaft sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand um 98,9 Millionen Euro, davon 11,5 Millionen Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten; für die Verwaltung sinkt er um 281,9 Millionen Euro jährlich, davon 276 Millionen Euro beim Bund und 5,8 Millionen Euro bei Ländern und Kommunen. Steigen Beschaffungspreise des Bundes, müssen Mehrausgaben laut Entwurf im jeweiligen Einzelplan gegenfinanziert werden.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1934 + 21/5525 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zum Bürokratieabbau sowie zur Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren betr. Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte, u.a. Erhöhung der EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden, Flexibilisierung des Losgrundsatzes bei dringlichen Infrastrukturvorhaben, Erleichterung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit, Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien sowie Nachweis- und Dokumentationspflichten, begrenzter Entscheidungszeitraum von Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren, virtuelle Verfahrensführung, Verbesserung der Zahlungsmodalitäten, stärkere Berücksichtigung der Umstände von KMU, Erhöhung der allgemeinen Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro; Ermächtigungsgrundlage zur Regelung verpflichtender Anforderungen an die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 591/24 (GESTA 20. WP E067) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beschränkung der Haftung der Mitglieder der Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn auf Fälle vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, Abweichung vom Losgrundsatz bei aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanzierten Infrastrukturvorhaben sowie bestimmten Verkehrsinfrastrukturvorhaben bei Erreichen oder Überschreiten des Zweifachen des EU-Schwellenwertes, Evaluierung des Losgrundsatzes bis zum 30. September 2027, Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf Aspekte der Cybersicherheit und digitalen Souveränität, Nutzung der Ermächtigungsgrundlage insbes. zur Schaffung von Leitmärkten für emissionsarmen Stahl und Zement, Ermöglichung von Direktvergaben im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr bei geringfügigen Aufträgen, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; Annahme einer Entschließung: kommunalfreundliche Anwendung der Regelungen zur Verwendung der SVIK-Mittel, aktive und engmaschige Begleitung der Local-Contents-Requirements im Industrial Accelerator Act auf EU-Ebene, Umsetzung der Ermächtigung zur Festlegung verbindlicher Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen bis zum 30. Juni 2027; Zusätzliche Einfügung, erneute und zusätzliche Änderung sowie Verzicht auf Änderung versch. §§ in 5 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
69/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft öffentliche Auftraggeber, Vergabekammern und Gerichte sowie Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. (erfüllt)16/40
Debatte
22/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 25 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
18 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 380/25 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
15.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.10.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung
22.04.2026 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
22.04.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
23.04.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/74 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 74. Sitzung · Vergabebeschleunigung und Sexualstrafrecht →
23.04.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/74 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 74. Sitzung · Vergabebeschleunigung und Sexualstrafrecht →
24.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 225/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
24.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
28.04.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
06.05.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
07.05.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
08.05.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: Zustimmung; Entschließung
08.05.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
08.05.2026 · Bundestag
Berichtigung zum Gesetzesbeschluss
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 78. Sitzung · Gewaltschutzgesetz mit elektronischer Fußfessel →
18.05.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
01.07.2026
In Kraft