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Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
81/100
Betrifft viele – Betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen – einschließlich Ratenkäufe und Buy-Now-Pay-Later – sowie kreditvergebende Unternehmen.
- Eingebracht
- 05.09.2025
- Verkündet
- 18.05.2026
- In Kraft
- 19.05.2026
- Reden im Plenum
- 24
In einfachen Worten
Die EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkredite musste laut Entwurf bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist laut Entwurf ein hohes Verbraucherschutzniveau und ein besser funktionierender europäischer Markt für Kredite zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Was sich ändern soll
- Laut Entwurf wird der Anwendungsbereich der Regeln für allgemeine Verbraucherkredite ausgeweitet, sodass mehr Kreditarten erfasst sind.
- Die Prüfung, ob jemand sich einen Kredit leisten kann (Kreditwürdigkeitsprüfung), soll strenger werden und muss vor Vertragsschluss erfolgen.
- Regeln, die bisher nur für Immobilienkredite galten, sollen auch für allgemeine Verbraucherkredite gelten.
- Vorgesehen ist ein neues eigenständiges Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite bei der Absatzfinanzierung, also bei Krediten direkt beim Kauf einer Ware.
- Der Entwurf sieht Anpassungen in zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen vor, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Bundesdatenschutzgesetz, in der Gewerbeordnung und im Kreditwesengesetz; zudem soll das Schriftformerfordernis für allgemeine Verbraucherdarlehens- und Darlehensvermittlungsverträge entfallen.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen, sowie Unternehmen, die Kredite vergeben oder vermitteln, einschließlich der Absatzfinanzierung beim Kauf. Hinzu kommen Verwaltung und Aufsicht bei Bund und Ländern.
Was es kostet
Laut Entwurf steigt der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um 173 000 Stunden jährlich. Für die Wirtschaft nennt der Entwurf knapp 26 Millionen Euro laufenden Aufwand pro Jahr, davon rund 25 Millionen Euro Bürokratiekosten, sowie einmalig etwa 54 Millionen Euro; durch den Wegfall der Schriftform sollen jährlich rund 5 Millionen Euro Kosten wegfallen. Für die Verwaltung nennt der Entwurf jährlich etwa 2 Millionen Euro beim Bund und 0,2 Millionen Euro bei den Ländern sowie einmalig etwa 14,5 Millionen Euro, davon knapp 14,4 Millionen Euro bei den Ländern.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1851 + 21/5381 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neuregelungen insbes. betr. Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts auf Kreditformen wie Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle (BNPL), Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten, Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung, Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbrauchern auf max. zwölf Monate und 14 Tage, Kodifizierung der vom BGH entwickelten Zinsgrenzen, Anpassungen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht; Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz – AbsFinAG) als Art. 14 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ und Anlagen in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge), Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (KliNeMFöG) als Art.15 der Vorlage; Änderungen, Annahme einer Entschließung
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
81/100
Tragweite
28/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft viele – Betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen – einschließlich Ratenkäufe und Buy-Now-Pay-Later – sowie kreditvergebende Unternehmen. (erfüllt)28/40
Debatte
22/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 24 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 434/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
07.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
06.11.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2669 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
15.04.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
15.04.2026 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
17.04.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/72 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 72. Sitzung · Verbraucherkreditgesetz und Libanon-Eskalation →
17.04.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/72 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 72. Sitzung · Verbraucherkreditgesetz und Libanon-Eskalation →
17.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 209/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
17.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
08.05.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
08.05.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
18.05.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
19.05.2026
In Kraft