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Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft viele – Betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen – einschließlich Ratenkäufe und Buy-Now-Pay-Later – sowie kreditvergebende Unternehmen.

Eingebracht
05.09.2025
Verkündet
18.05.2026
In Kraft
19.05.2026
Reden im Plenum
24

In einfachen Worten

Die EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkredite musste laut Entwurf bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist laut Entwurf ein hohes Verbraucherschutzniveau und ein besser funktionierender europäischer Markt für Kredite zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Was sich ändern soll

  • Laut Entwurf wird der Anwendungsbereich der Regeln für allgemeine Verbraucherkredite ausgeweitet, sodass mehr Kreditarten erfasst sind.
  • Die Prüfung, ob jemand sich einen Kredit leisten kann (Kreditwürdigkeitsprüfung), soll strenger werden und muss vor Vertragsschluss erfolgen.
  • Regeln, die bisher nur für Immobilienkredite galten, sollen auch für allgemeine Verbraucherkredite gelten.
  • Vorgesehen ist ein neues eigenständiges Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite bei der Absatzfinanzierung, also bei Krediten direkt beim Kauf einer Ware.
  • Der Entwurf sieht Anpassungen in zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen vor, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Bundesdatenschutzgesetz, in der Gewerbeordnung und im Kreditwesengesetz; zudem soll das Schriftformerfordernis für allgemeine Verbraucherdarlehens- und Darlehensvermittlungsverträge entfallen.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen, sowie Unternehmen, die Kredite vergeben oder vermitteln, einschließlich der Absatzfinanzierung beim Kauf. Hinzu kommen Verwaltung und Aufsicht bei Bund und Ländern.

Was es kostet

Laut Entwurf steigt der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um 173 000 Stunden jährlich. Für die Wirtschaft nennt der Entwurf knapp 26 Millionen Euro laufenden Aufwand pro Jahr, davon rund 25 Millionen Euro Bürokratiekosten, sowie einmalig etwa 54 Millionen Euro; durch den Wegfall der Schriftform sollen jährlich rund 5 Millionen Euro Kosten wegfallen. Für die Verwaltung nennt der Entwurf jährlich etwa 2 Millionen Euro beim Bund und 0,2 Millionen Euro bei den Ländern sowie einmalig etwa 14,5 Millionen Euro, davon knapp 14,4 Millionen Euro bei den Ländern.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1851 + 21/5381 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neuregelungen insbes. betr. Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts auf Kreditformen wie Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle (BNPL), Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten, Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung, Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbrauchern auf max. zwölf Monate und 14 Tage, Kodifizierung der vom BGH entwickelten Zinsgrenzen, Anpassungen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht; Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz – AbsFinAG) als Art. 14 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ und Anlagen in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge), Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (KliNeMFöG) als Art.15 der Vorlage; Änderungen, Annahme einer Entschließung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen – einschließlich Ratenkäufe und Buy-Now-Pay-Later – sowie kreditvergebende Unternehmen. (erfüllt)28/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 24 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 05.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 434/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  2. 29.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/1851 ↗

  3. 07.10.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 434/1/25 ↗

  4. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

  5. 17.10.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1058 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

  6. 17.10.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 434/25(B) ↗

  7. 29.10.2025 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/2459 ↗

  8. 06.11.2025 · Bundestag

    Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT

    Unterrichtung 21/2669 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

  9. 15.04.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/5381 ↗

  10. 15.04.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/5382 ↗

  11. 17.04.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/72 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  12. 17.04.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/72 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  13. 17.04.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 209/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  14. 17.04.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu209/26 ↗

  15. 08.05.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  16. 08.05.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 209/26(B) ↗

  17. 18.05.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 139 ↗

  18. 19.05.2026

    In Kraft