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Sitzabkommen AMLA Frankfurt
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
37/100
Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft fast nur die EU-Behörde AMLA, ihr Personal in Frankfurt samt Familien sowie Verwaltung und Behörden.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 28.11.2025
- In Kraft
- 29.11.2025
- Reden im Plenum
- 0
In einfachen Worten
Die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Mit dem Gesetz soll der Bundestag dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zustimmen, das laut Entwurf die Unterbringung der Behörde sowie die Regeln für ihr Personal und dessen Familienangehörige festlegt.
Was sich ändern soll
- Der Bundestag stimmt dem Sitzabkommen zwischen der Bundesregierung und der AMLA förmlich zu, wie es das Grundgesetz für solche Verträge verlangt.
- Laut Entwurf konkretisiert das Abkommen die Vorrechte und Befreiungen, die für EU-Einrichtungen gelten, für den Standort Frankfurt am Main.
- Der Entwurf sieht vor, dass die Behörde von direkten Steuern, Zöllen und teilweise von indirekten Steuern befreit ist und das Personal keine Steuern auf die von der Behörde gezahlten Bezüge zahlt.
- Für das Personal und dessen unmittelbare Angehörige sollen Sonderausweise ausgestellt werden.
- Der Vorsitzende der Behörde soll zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung in den Räumen der Behörde lokale Polizeikräfte anfordern können.
- Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen; er wurde dort einstimmig angenommen.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf die AMLA selbst, ihr Personal in Frankfurt am Main und dessen Familienmitglieder. Hinzu kommen die deutsche Verwaltung sowie das Land Hessen wegen der möglichen Polizeieinsätze.
Was es kostet
Laut Entwurf entsteht weder für Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft zusätzlicher Aufwand, und es werden keine neuen Informationspflichten eingeführt. Durch die Steuerbefreiungen können nicht bezifferbare Steuermindereinnahmen entstehen. Der Verwaltung kann geringfügiger Aufwand durch die Sonderausweise entstehen, dem Land Hessen laut Entwurf keine nennenswerten Kosten.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1901 + 21/2251 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 30. Januar 2025 in Berlin unterzeichneten Abkommen: Regelungen für die Unterbringung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) in Frankfurt am Main und EU-Vorschriften für das AMLA-Personal und dessen Familienmitglieder
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
37/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft fast nur die EU-Behörde AMLA, ihr Personal in Frankfurt samt Familien sowie Verwaltung und Behörden. (erfüllt)6/40
Debatte
0/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
10 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 391/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/31 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung
15.10.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
16.10.2025 · Bundestag
2. Beratung und Schlussabstimmung
Plenarprotokoll 21/34 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage
31.10.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 604/25 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Zustimmung
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
28.11.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
29.11.2025
In Kraft