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Notfallreform (Gesetz zur Reform der Notfallversorgung)

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

BeschlossenBundesregierungVerabschiedet

Betrifft fast alle – Betrifft alle Menschen mit akutem Behandlungsbedarf und alle gesetzlich Versicherten, da Notruf, Notaufnahmen und Rettungsdienstkosten neu geregelt werden.

Eingebracht
01.05.2026
Reden im Plenum
20

In einfachen Worten

Laut Entwurf der Bundesregierung sind die drei Bereiche der Notfallversorgung – ärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – schlecht miteinander vernetzt, weil Hilfesuchende oft selbst entscheiden müssen, wo sie anrufen oder hinfahren. Das Gesetz soll Hilfesuchende gezielter in die passende Versorgungsebene lenken und so Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen; die wesentlichen Eckpunkte und Kostenangaben bleiben dabei laut Vorblatt unverändert.

Was sich ändern soll

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen sogenannte Akutleitstellen betreiben, die mit den neuen Anbietern des Notfallmanagements digital vernetzt sind, sodass Fälle einschließlich bereits erhobener Daten ohne Medienbruch hin- und hergegeben werden können.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen verpflichtet werden, rund um die Uhr eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung anzubieten; laut Entwurf lassen sich so schätzungsweise 1,21 Millionen Fälle im Jahr allein durch ärztliche Beratung abschließen.
  • Es sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren entstehen, bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung am oder im Krankenhaus und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle; Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen werden zur Beteiligung verpflichtet, die Standorte werden innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten festgelegt, sonst entscheidet das Land.
  • Für Kinder und Jugendliche können eigene Integrierte Notfallzentren eingerichtet werden; wo das nicht möglich ist, soll telemedizinische Unterstützung durch Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner sichergestellt werden.
  • Die medizinische Notfallrettung soll als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden, also auch Versorgung vor Ort und Betreuung während des Transports statt wie bisher nur Fahrkostenersatz.
  • Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen Integrierter Notfallzentren sollen in eng begrenzten Fällen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf direkt abgeben dürfen, wenn eine öffentliche Apotheke die Versorgung nicht sicherstellen kann.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf alle Menschen mit akutem Behandlungsbedarf, besonders immobile und ältere Patientinnen und Patienten sowie Kinder und Jugendliche. Weiter genannt werden Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und ihre Notaufnahmen, Vertragsärztinnen und -ärzte in Kooperationspraxen, Rettungsdienste, Krankenkassen und private Krankenversicherungen sowie Länder und Kommunen.

Was es kostet

Bürgerinnen und Bürgern entstehen laut Entwurf keine Kosten; ihr Aufwand sinkt um 3,3 Millionen Stunden und 4.650.000 Euro Sachaufwand, zudem entfällt für gesetzlich Versicherte das Risiko, Rettungseinsätze von bis zu 2.000 Euro selbst zu zahlen. Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft sinkt laut Entwurf um jährlich 207.576.000 Euro bei einmalig 1.959.000 Euro zusätzlich, die Verwaltung trägt jährlich rund 160.000 Euro bei Ländern und Kommunen sowie rund 1.718.000 Euro in der Sozialversicherung plus einmalig rund 2.329.000 Euro. Der Bund gibt 225 Millionen Euro für digitale Infrastruktur in den Jahren 2027 bis 2031 aus; der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen zunächst Mehrausgaben von etwa 140 Millionen Euro plus rund 100 und 26 Millionen Euro jährlich, langfristig rechnet der Entwurf mit Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/6808 + 21/8629 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit Weiterleitungsmöglichkeiten, Stärkung der Akutleitstelle, Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung bei akutem Behandlungsbedarf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren mit zentraler Ersteinschätzungsstelle zur Weiterleitung Hilfesuchender, Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln, Reform der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Rettungsdienstes; Änderung von 4 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vorlage von Gesetzen zur Notfall- und Rettungsdienstreform Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen und zusätzliche Regelungen, u.a. zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze, insbesondere zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen, zu Jahresarbeitsentgeltgrenzen und zur Finanzierung, der Vergütung ambulanter Leistungen einschließlich Verzicht auf Hybrid-DRG, Arzneimittelrabatten sowie Alterssicherung und Krankenversicherung der Landwirte; redaktionelle Korrekturen; Änderung weiterer 13 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

40/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft fast alle – Betrifft alle Menschen mit akutem Behandlungsbedarf und alle gesetzlich Versicherten, da Notruf, Notaufnahmen und Rettungsdienstkosten neu geregelt werden. (erfüllt)40/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 20 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

8/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

14/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 01.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 255/26 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  2. 01.06.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 255/1/26 ↗

  3. 09.06.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 255/2/26 ↗

  4. 12.06.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  5. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 255/26(B) ↗

  6. 01.07.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6808 ↗

  7. 09.07.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

  8. 10.09.2026 · Bundestag

    Änderung der Ausschussüberweisung

    Plenarprotokoll 21/93 ↗ · Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses

  9. 09.10.2026 · Bundestag

    Änderung der Ausschussüberweisung

    Plenarprotokoll 21/100 ↗ · Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 100. Sitzung · Zäsur in Sachsen-Anhalt und Rentenstreit →

  10. 14.10.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/8630 ↗

  11. 14.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8629 ↗

  12. 14.10.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/8631 ↗

  13. 15.10.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/102 ↗ · Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung

  14. 15.10.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/102 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 102. Sitzung · Notfallreform, BAföG-Novelle und Migrationsdebatte →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
    • AfDEnthaltung

Themen:Gesundheit & Pflege

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 255/26). Methodik