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Medienauskunftsgesetz
Gesetz zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz)
- Eingebracht
- 04.05.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Erhöhung der Rechtssicherheit durch Schaffung einer einfachgesetzlichen Grundlage für den Auskunftsanspruch aller journalistisch-redaktionell gestalteten Medien gegenüber Bundesbehörden als Bestandteil der verfassungsrechtlich gebotenen Pressefreiheit Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/4572 (GESTA 19. WP B033) in geänderter Fassung
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
04.05.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
07.05.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/77 ↗ · Federführend: Ausschuss für Kultur und Medien · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 77. Sitzung · Barrierefreiheitsreform und GKV-Sparpaket →