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Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
81/100
Betrifft viele – Betrifft Grundschulkinder und ihre Familien, die den Anspruch auf Ganztagsförderung nutzen, sowie die Träger der Jugendarbeit.
- Eingebracht
- 10.10.2025
- Verkündet
- 01.04.2026
- In Kraft
- 02.04.2026
- Reden im Plenum
- 22
In einfachen Worten
Ab dem 1. August 2026 soll der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt werden. Laut Entwurf ist eine Betreuung in den Schulferien aber vielerorts kaum flächendeckend zu organisieren, weshalb Angebote der Jugendarbeit künftig ausdrücklich mitzählen sollen.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf sieht eine Ausnahmeregelung für die Schulferien vor: Der Anspruch auf Ganztagsförderung gilt dort als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.
- Diese Angebote müssen laut Entwurf von einem öffentlichen Träger oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe kommen.
- Die Regelung gilt zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Angeboten von Schulen, Tageseinrichtungen und deren Kooperationspartnern.
- Die Einbindung der Jugendarbeit wird laut Entwurf an weitere Voraussetzungen geknüpft, damit der Anspruch qualitäts- und rechtssicher ausgestaltet bleibt.
- Der zuständige Ausschuss empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung; welche Änderungen das sind, nennt das Vorblatt nicht. Zusätzlich empfiehlt er eine Entschließung.
Wen es betrifft
Betroffen sind Kinder im Grundschulalter und ihre Familien, die den Anspruch auf Ganztagsförderung nutzen. Außerdem Länder und Kommunen, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie öffentliche und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, etwa Jugendverbände, Sportvereine und Musikschulen als Kooperationspartner.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht nach Darstellung des Entwurfs kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, die Bürokratiekosten bleiben unverändert. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau werden nicht erwartet.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3193 + 21/4524 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Klarstellung zur Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger während der Schulferien zur Gewährleistung des ab 1. August 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung; Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Heranziehung der Angebote anerkannter freier Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs Siehe auch GESTA I001 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
81/100
Tragweite
28/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft viele – Betrifft Grundschulkinder und ihre Familien, die den Anspruch auf Ganztagsförderung nutzen, sowie die Träger der Jugendarbeit. (erfüllt)28/40
Debatte
22/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 22 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
10.10.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 549/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
07.11.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
21.11.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
10.12.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
18.12.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/50 ↗ · Federführend: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Beschluss: Überweisung
04.03.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
04.03.2026 · Bundestag
Änderung der Ausschussüberweisung
Plenarprotokoll 21/61 ↗ · Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 61. Sitzung · Regierungsbefragung, Iran-Krieg und Demokratieförderung →
06.03.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/63 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 63. Sitzung · Krankenhausreform-Anpassung und Vermögensteuer-Streit →
06.03.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/63 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 63. Sitzung · Krankenhausreform-Anpassung und Vermögensteuer-Streit →
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 118/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
27.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
27.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.04.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
02.04.2026
In Kraft