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Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft viele – Betrifft Grundschulkinder und ihre Familien, die den Anspruch auf Ganztagsförderung nutzen, sowie die Träger der Jugendarbeit.

Eingebracht
10.10.2025
Verkündet
01.04.2026
In Kraft
02.04.2026
Reden im Plenum
22

In einfachen Worten

Ab dem 1. August 2026 soll der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt werden. Laut Entwurf ist eine Betreuung in den Schulferien aber vielerorts kaum flächendeckend zu organisieren, weshalb Angebote der Jugendarbeit künftig ausdrücklich mitzählen sollen.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht eine Ausnahmeregelung für die Schulferien vor: Der Anspruch auf Ganztagsförderung gilt dort als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Diese Angebote müssen laut Entwurf von einem öffentlichen Träger oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe kommen.
  • Die Regelung gilt zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Angeboten von Schulen, Tageseinrichtungen und deren Kooperationspartnern.
  • Die Einbindung der Jugendarbeit wird laut Entwurf an weitere Voraussetzungen geknüpft, damit der Anspruch qualitäts- und rechtssicher ausgestaltet bleibt.
  • Der zuständige Ausschuss empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung; welche Änderungen das sind, nennt das Vorblatt nicht. Zusätzlich empfiehlt er eine Entschließung.

Wen es betrifft

Betroffen sind Kinder im Grundschulalter und ihre Familien, die den Anspruch auf Ganztagsförderung nutzen. Außerdem Länder und Kommunen, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie öffentliche und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, etwa Jugendverbände, Sportvereine und Musikschulen als Kooperationspartner.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht nach Darstellung des Entwurfs kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, die Bürokratiekosten bleiben unverändert. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau werden nicht erwartet.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3193 + 21/4524 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Klarstellung zur Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger während der Schulferien zur Gewährleistung des ab 1. August 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung; Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Heranziehung der Angebote anerkannter freier Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs Siehe auch GESTA I001 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft Grundschulkinder und ihre Familien, die den Anspruch auf Ganztagsförderung nutzen, sowie die Träger der Jugendarbeit. (erfüllt)28/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 22 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 10.10.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 549/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  2. 07.11.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 549/1/25 ↗

  3. 21.11.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 549/25(B) ↗

  5. 10.12.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3193 ↗

  6. 18.12.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/50 ↗ · Federführend: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Beschluss: Überweisung

  7. 04.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4524 ↗

  8. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderung der Ausschussüberweisung

    Plenarprotokoll 21/61 ↗ · Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses

  9. 06.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/63 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  10. 06.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/63 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 118/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  12. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu118/26 ↗

  13. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  14. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 118/26(B) ↗

  15. 01.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 85 ↗

  16. 02.04.2026

    In Kraft