Gesetze / Innere Sicherheit / Gesetz
Gesetz zur Umsetzung der EU-Terrorismusrichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit
56/100
Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft direkt vor allem Strafverfolgungsbehörden und Justiz sowie die sehr kleine Gruppe von Personen, die terroristische Taten vorbereiten, finanzieren oder für fremde Nachrichtendienste tätig sind.
- Eingebracht
- 10.10.2025
- Verkündet
- 01.04.2026
- In Kraft
- 02.04.2026
- Reden im Plenum
- 19
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll das deutsche Strafrecht an die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung von 2017 angepasst werden, weil die EU Lücken bei der Umsetzung gerügt hat. Zugleich soll die Strafe für geheimdienstliche Agententätigkeit, also Spionage für fremde Nachrichtendienste, verschärft werden.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf sieht vor, im Strafgesetzbuch zu definieren, was eine terroristische Straftat ist, und die Liste der erfassten Taten zu erweitern.
- Strafbar werden soll laut Entwurf auch die Einreise im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie der Versuch und die versuchte Anstiftung zu einer terroristischen Straftat.
- Die Vorschrift zur Terrorismusfinanzierung soll um weitere Handlungen erweitert werden, deren Finanzierung strafbar ist, einschließlich einer Strafbarkeit des Versuchs.
- Weil Anschläge zuletzt oft mit Fahrzeugen oder Messern verübt wurden, sollen gefährliche Werkzeuge ausdrücklich in die Vorfeldstrafbarkeit aufgenommen werden.
- Die Grundstrafe für geheimdienstliche Agententätigkeit soll verschärft werden, zugleich soll ein minder schwerer Fall eingeführt werden.
- Der Rechtsausschuss empfiehlt zusätzlich einen neuen Straftatbestand zur Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichteter Agententätigkeit sowie Änderungen weiterer Vorschriften.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Personen, die terroristische Taten planen, finanzieren oder dafür ein- und ausreisen, sowie Personen, die für fremde Nachrichtendienste tätig sind. Auf der staatlichen Seite betrifft es vor allem den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sowie die Justiz der Länder.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. Beim Bund werden ab 2027 rund 310 000 Euro jährlich an Personalkosten für den Generalbundesanwalt erwartet, dazu ein Erstattungsanspruch der Länder von bis zu 530 000 Euro. Bei den Ländern nennt der Entwurf bis zu 36 000 Euro Personalkosten pro Jahr, mögliche Mehrausgaben von 67 000 Euro durch Strafvollzug bei etwa 1 Prozent mehr Verurteilungen und bis zu 10 000 Euro weitere Kosten pro Jahr; der Ausschuss hat Kosten nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3191 + 21/3898 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung angesichts ausgesprochener Rügen von Umsetzungsdefiziten und einem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission: Definition einer terroristischen Straftat, Ersetzen des Begriffs "schwere staatsgefährdende Gewalttat" durch "terroristische Straftat", Ausweitung des Anwendungsbereichs, Neuformulierung der Reisezwecke (Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Erweiterung der Strafbarkeit bei Ausreisen), Strafbarkeit der versuchten Anstiftung sowie der Androhung einer terroristischen Straftat, Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit, Erweiterung des Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung um bestimmte Handlungen sowie diesbez. Einführung der Versuchsstrafbarkeit, Ausweitung der Strafbarkeit auf die Vorbereitung einer terroristischen Straftat mit einem Alltagsgegenstand ("gefährliches Werkzeug"), Verschärfung des Grundstraftatbestands der geheimdienstlichen Agententätigkeit, Einführung eines unbenannten minder schweren Falles; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Freizügigkeit; Änderung §§ 89a, b, c und versch. §§ Strafgesetzbuch sowie Folgeänderungen in weiteren 9 Gesetzen Bezug: Richtlinie (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI (ABl. L 88, 31.3.2017, S. 6) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 240/24 (GESTA 20. WP C101) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
56/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft direkt vor allem Strafverfolgungsbehörden und Justiz sowie die sehr kleine Gruppe von Personen, die terroristische Taten vorbereiten, finanzieren oder für fremde Nachrichtendienste tätig sind. (erfüllt)6/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 19 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
10.10.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 559/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
10.11.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
21.11.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
10.12.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
19.12.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/51 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
28.01.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
29.01.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 56. Sitzung · Regierungserklärung zur Weltlage und Mercosur-Streit →
29.01.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 56. Sitzung · Regierungserklärung zur Weltlage und Mercosur-Streit →
13.02.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 82/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
06.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
06.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
01.04.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
02.04.2026
In Kraft