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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen …

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine

BeschlossenBundesregierungVerabschiedet
Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
12

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 16. Dezember 2025 in Den Haag unterzeichneten Übereinkommen: Einrichtung der Kommission innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarats, Wiedergutmachung der Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, Einrichtung eines internationalen Schadensregisters zur Erfassung von Beweismaterial und Informationen über Schadensersatzansprüche

Werdegang

7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 475/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

  2. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  3. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 475/26(B) ↗

  4. 28.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8241 ↗

  5. 08.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Auswärtiger Ausschuss · Beschluss: Überweisung

  6. 14.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8611 ↗

  7. 15.10.2026 · Bundestag

    2. Beratung und Schlussabstimmung

    Plenarprotokoll 21/102 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

Themen:Außenpolitik & EUUkraine

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 475/26). Methodik