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Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
73/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft die klar abgegrenzte Gruppe von Männern, die eine Vaterschaft anerkennen, sowie betroffene Mütter und Kinder mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus und die zuständigen Behörden.
- Eingebracht
- 19.12.2025
- Verkündet
- 28.07.2026
- In Kraft
- 29.07.2026
- Reden im Plenum
- 20
In einfachen Worten
Laut Entwurf erkennen manche Männer mit deutschem Pass oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an, obwohl sie weder der leibliche Vater sind noch Verantwortung übernehmen – allein, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und der Mutter ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Die seit 2017 geltenden Regeln reichen aus Sicht der Bundesregierung nicht aus, um solche Fälle wirksam zu verhindern.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf sieht vor, dass eine Vaterschaftsanerkennung in Fällen eines sogenannten aufenthaltsrechtlichen Gefälles zwischen den Beteiligten, etwa wenn der Anerkennende Deutscher ist und die Mutter nur geduldet, nur noch mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam wird; fehlt die Zustimmung, weist das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters zurück.
- Keine Zustimmung ist nötig, wenn der Anerkennende der leibliche Vater ist – dafür muss ein Nachweis über eine genetische Abstammungsuntersuchung vorgelegt werden – sowie in weiteren klar missbrauchsfernen Fällen wie Geschwisterkindern, Eheschließung nach der Geburt oder gemeinsamem Wohnsitz.
- Besteht eine echte familiäre Beziehung oder übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung, liegt kein Missbrauch vor; das soll die Ausländerbehörde anhand gesetzlicher Regelbeispiele prüfen, wenn dem Standesamt keine Urkunden oder Registereinträge vorliegen.
- Die Prüfung auf Missbrauch wird vom Beurkundungsvorgang getrennt, womit vor allem Notariate entlastet werden sollen; die bisherige Aussetzung der Beurkundung entfällt.
- Eine erteilte Zustimmung kann zurückgenommen werden, wenn sie auf Täuschung, Drohung, Bestechung oder falschen Angaben beruht; falsche Angaben und der Gebrauch einer so erlangten Zustimmung sollen künftig strafbar sein.
- Der Innenausschuss empfiehlt Änderungen: Bei Inhabern einer Beschäftigungsduldung entfällt das aufenthaltsrechtliche Gefälle, die nötige Dauer eines gemeinsam gemeldeten Wohnsitzes sinkt von 18 auf 14 Monate, die Frist für die Vermutung eines gemeinsamen Zusammenlebens steigt von sechs auf acht Monate; zusätzlich werden Energiewirtschaftsgesetz, KRITIS-Dachgesetz, BSI-Gesetz und Asylgesetz angepasst.
Wen es betrifft
Betroffen sind Männer, die eine Vaterschaft anerkennen wollen, die Mütter der Kinder und die Kinder selbst, insbesondere bei unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Auf behördlicher Seite betrifft es Ausländerbehörden der Kommunen, Standesämter, Notariate und deutsche Auslandsvertretungen sowie Familiengerichte. Der Entwurf geht von rund 65.000 Verfahren pro Jahr aus.
Was es kostet
Laut Entwurf entsteht für Bürgerinnen und Bürger ein jährlicher Mehraufwand von etwa 71.500 Stunden sowie Laborkosten für Abstammungsuntersuchungen von 2,2 Millionen Euro (tabellarisch ausgewiesen: 74.750 Stunden und rund 1,911 Millionen Euro Sachaufwand). Für die Wirtschaft entstehen keine Kosten. Die Verwaltung wird mit rund 8,5 Millionen Euro jährlich belastet, abzüglich wegfallender 3,5 Millionen Euro bleiben etwa 5 Millionen Euro zusätzlich; bei den Auslandsvertretungen kommen 4,29 Millionen Euro Sachkosten und 21,73 Vollzeitstellen hinzu.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4081 + 21/6393 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
73/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft die klar abgegrenzte Gruppe von Männern, die eine Vaterschaft anerkennen, sowie betroffene Mütter und Kinder mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus und die zuständigen Behörden. (erfüllt)16/40
Debatte
22/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 20 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
15/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
19.12.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 773/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
16.01.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
27.01.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
30.01.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.02.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
25.02.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/58 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 58. Sitzung · Vier Jahre Ukrainekrieg und Aus für das Heizungsgesetz →
10.06.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
12.06.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/84 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme in Ausschussfassung; Annahme in Ausschussfassung
Namentliche Abstimmung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 84. Sitzung · GKV-Sparpaket, Wohngeld-Kürzung und Pflegestreit →
12.06.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/84 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 84. Sitzung · GKV-Sparpaket, Wohngeld-Kürzung und Pflegestreit →
19.06.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 376/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
26.06.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
10.07.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
28.07.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
29.07.2026
In Kraft