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Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen

Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft die klar abgegrenzte Gruppe von Männern, die eine Vaterschaft anerkennen, sowie betroffene Mütter und Kinder mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus und die zuständigen Behörden.

Eingebracht
19.12.2025
Verkündet
28.07.2026
In Kraft
29.07.2026
Reden im Plenum
20

In einfachen Worten

Laut Entwurf erkennen manche Männer mit deutschem Pass oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an, obwohl sie weder der leibliche Vater sind noch Verantwortung übernehmen – allein, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und der Mutter ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Die seit 2017 geltenden Regeln reichen aus Sicht der Bundesregierung nicht aus, um solche Fälle wirksam zu verhindern.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, dass eine Vaterschaftsanerkennung in Fällen eines sogenannten aufenthaltsrechtlichen Gefälles zwischen den Beteiligten, etwa wenn der Anerkennende Deutscher ist und die Mutter nur geduldet, nur noch mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam wird; fehlt die Zustimmung, weist das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters zurück.
  • Keine Zustimmung ist nötig, wenn der Anerkennende der leibliche Vater ist – dafür muss ein Nachweis über eine genetische Abstammungsuntersuchung vorgelegt werden – sowie in weiteren klar missbrauchsfernen Fällen wie Geschwisterkindern, Eheschließung nach der Geburt oder gemeinsamem Wohnsitz.
  • Besteht eine echte familiäre Beziehung oder übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung, liegt kein Missbrauch vor; das soll die Ausländerbehörde anhand gesetzlicher Regelbeispiele prüfen, wenn dem Standesamt keine Urkunden oder Registereinträge vorliegen.
  • Die Prüfung auf Missbrauch wird vom Beurkundungsvorgang getrennt, womit vor allem Notariate entlastet werden sollen; die bisherige Aussetzung der Beurkundung entfällt.
  • Eine erteilte Zustimmung kann zurückgenommen werden, wenn sie auf Täuschung, Drohung, Bestechung oder falschen Angaben beruht; falsche Angaben und der Gebrauch einer so erlangten Zustimmung sollen künftig strafbar sein.
  • Der Innenausschuss empfiehlt Änderungen: Bei Inhabern einer Beschäftigungsduldung entfällt das aufenthaltsrechtliche Gefälle, die nötige Dauer eines gemeinsam gemeldeten Wohnsitzes sinkt von 18 auf 14 Monate, die Frist für die Vermutung eines gemeinsamen Zusammenlebens steigt von sechs auf acht Monate; zusätzlich werden Energiewirtschaftsgesetz, KRITIS-Dachgesetz, BSI-Gesetz und Asylgesetz angepasst.

Wen es betrifft

Betroffen sind Männer, die eine Vaterschaft anerkennen wollen, die Mütter der Kinder und die Kinder selbst, insbesondere bei unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Auf behördlicher Seite betrifft es Ausländerbehörden der Kommunen, Standesämter, Notariate und deutsche Auslandsvertretungen sowie Familiengerichte. Der Entwurf geht von rund 65.000 Verfahren pro Jahr aus.

Was es kostet

Laut Entwurf entsteht für Bürgerinnen und Bürger ein jährlicher Mehraufwand von etwa 71.500 Stunden sowie Laborkosten für Abstammungsuntersuchungen von 2,2 Millionen Euro (tabellarisch ausgewiesen: 74.750 Stunden und rund 1,911 Millionen Euro Sachaufwand). Für die Wirtschaft entstehen keine Kosten. Die Verwaltung wird mit rund 8,5 Millionen Euro jährlich belastet, abzüglich wegfallender 3,5 Millionen Euro bleiben etwa 5 Millionen Euro zusätzlich; bei den Auslandsvertretungen kommen 4,29 Millionen Euro Sachkosten und 21,73 Vollzeitstellen hinzu.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4081 + 21/6393 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft die klar abgegrenzte Gruppe von Männern, die eine Vaterschaft anerkennen, sowie betroffene Mütter und Kinder mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus und die zuständigen Behörden. (erfüllt)16/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 20 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

15/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 19.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 773/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  2. 16.01.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 773/1/25 ↗

  3. 27.01.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 773/2/25(neu) ↗

  4. 30.01.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  5. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 773/25(B) ↗

  6. 11.02.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/4081 ↗

  7. 25.02.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/58 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung

  8. 10.06.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6393 ↗

  9. 12.06.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/84 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme in Ausschussfassung; Annahme in Ausschussfassung

    Namentliche Abstimmung

  10. 12.06.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/84 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 19.06.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 376/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

  12. 26.06.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 376/1/26 ↗

  13. 10.07.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

  14. 10.07.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 376/26(B) ↗

  15. 28.07.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 221 ↗

  16. 29.07.2026

    In Kraft

Themen:Migration & AsylJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 773/25). Methodik