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Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft viele – Betrifft Millionen Haus- und Wohnungseigentümer beim Heizungseinbau sowie Mieterinnen und Mieter über Heiz- und Betriebskosten.

Eingebracht
15.05.2026
Verkündet
28.07.2026
In Kraft
29.07.2026
Reden im Plenum
44

In einfachen Worten

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz, bekannt als Heizungsgesetz, hat laut Entwurf für Verunsicherung gesorgt und gilt als zu komplex. Es soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden, das Eigentümern beim Heizungstausch wieder mehr Entscheidungsfreiheit gibt und zugleich die EU-Gebäuderichtlinie umsetzt.

Was sich ändern soll

  • Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, entfällt; neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid- und Biomasseheizung bleiben auch Gas- und Ölheizungen erlaubt.
  • Wer nach Inkrafttreten eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss laut Entwurf ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent der Wärme aus biogenen Brennstoffen oder Wasserstoff erzeugen.
  • Ab 2028 soll eine moderate Grüngas- und Grünheizölquote den Markthochlauf von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas und Wasserstoff stützen.
  • Die EU-Gebäuderichtlinie wird eins zu eins umgesetzt, unter anderem mit Renovierungsanforderungen für Nichtwohngebäude, dem Nullemissionsgebäude und Regeln zur Lademöglichkeit für E-Autos an Gebäuden.
  • Mieterinnen und Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden; die zentralen Vorgaben werden 2030 mit Blick auf die Klimaschutzziele evaluiert.
  • Der Ausschuss empfiehlt zusätzlich Übergangsregeln, wenn eine Heizung irreparabel ausfällt, präzisere Vorgaben zur Wartung von Wärmepumpen und eine Härtefallregelung für Vermietende bei der Aufteilung der CO2-Kosten.

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die eine Heizung tauschen oder einbauen, sowie Mieterinnen und Mieter über die Heizkosten. Hinzu kommen Unternehmen der Heizungs-, Brennstoff- und Fernwärmebranche, Behörden sowie die öffentliche Hand als Eigentümerin von Nichtwohngebäuden.

Was es kostet

Laut Entwurf entsteht unterm Strich eine jährliche Entlastung von rund 5,1 Milliarden Euro und etwa 55 000 Stunden für Bürgerinnen und Bürger, rund 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft und rund 335 Millionen Euro für die Verwaltung. Durch die EU-Renovierungsanforderungen für Nichtwohngebäude fallen einmalige Kosten über zehn Jahre von etwa 684 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft und etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für die öffentliche Hand beziehungsweise die Verwaltung an. Die Folgekosten der ab 2029 greifenden Beimischungspflicht lassen sich laut Entwurf wegen unsicherer Preise für biogene Brennstoffe derzeit nicht beziffern.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/6278 + 21/7009 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Einführung technologieoffener, flexibler und praxistauglicher Regelungen für die Modernisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden mit dem Ziel des überwiegend CO2-freien Betriebs neuer Heizungen: Entfall der Vorgabe eines pauschalen Anteils von mind. 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle Neu- und Bestandsbauten, verbindliche Beimischung eines aufwachsenden Anteils CO2-neutraler Brennstoffe bei neu einzubauenden Gas- und Ölheizungen ab 2029 ("Bio-Treppe"), hälftige Aufteilung bestimmter Betriebskosten fossiler Heizungen zwischen Vermieter und Mieter, Einführung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl ab 2028, Evaluierung der Regelungen im Jahr 2030 bez. ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele; Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie mit neuen bzw. aktualisierten Vorgaben betr. Renovierungsanforderungen für bestehende Nichtwohngebäude, Einführung von Nullemissionsgebäuden, Bereitstellung von Ladeinfrastruktur, Nutzung von Solarenergie bei Neubauten, Ausstellung von Energieausweisen, Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Gebäuden, Inspektionspflichten für Klimaanlagen, Anforderungen an Gebäudeautomation, Berechnung der Gesamtenergieeffizienz; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Konstitutive Neufassung Gebäudeenergiegesetz unter dem Titel Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage, Einfügung § 559f und Änderung §§ 555b und 559e Bürgerliches Gesetzbuch sowie versch. §§ Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen, Aufhebung Gebäudeenergiegesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1275 vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Abl. L 2024/1275, 08.05.2024, S. 1) Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung des Heizungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft Millionen Haus- und Wohnungseigentümer beim Heizungseinbau sowie Mieterinnen und Mieter über Heiz- und Betriebskosten. (erfüllt)28/40

Debatte

25/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 44 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)20/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

15/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (erfüllt)4/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

21 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 15.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 292/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 02.06.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 292/1/26 ↗

  3. 08.06.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6278 ↗

  4. 09.06.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 292/2/26 ↗

  5. 09.06.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 292/3/26 ↗

  6. 09.06.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 292/4/26 ↗

  7. 10.06.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 292/5/26 ↗

  8. 11.06.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  9. 12.06.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  10. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 292/26(B) ↗

  11. 18.06.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/6565 ↗

  12. 08.07.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/7009 ↗

  13. 08.07.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/7010 ↗

  14. 09.07.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 409/1/26 ↗

  15. 10.07.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 409/26 ↗

  16. 10.07.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  17. 10.07.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 409/26(B) ↗

  18. 10.07.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu409/26 ↗

  19. 10.07.2026 · Bundestag

    Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung auf die TO

    Plenarprotokoll 21/90 ↗ · Beschluss: Annahme Geschäftsordnungsantrag

  20. 10.07.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/90 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  21. 10.07.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/90 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Namentliche Abstimmung323 Ja · 271 Nein · 0 Enthaltungen

  22. 28.07.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 226 ↗

  23. 29.07.2026

    In Kraft

Themen:Klima & EnergieWohnen & Miete

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 292/26 (bes.eilbed.)). Methodik