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Entgeltfortzahlung bei Erkrankung des Kindes

Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder

Im VerfahrenLinkeÜberwiesen

Betrifft viele – Betrifft berufstätige Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren sowie deren Arbeitgeber.

Eingebracht
23.04.2026
Reden im Plenum
8

In einfachen Worten

Wenn ein Kind krank wird, ist laut Entwurf unklar geregelt, ob Eltern ihr volles Gehalt weiterbekommen oder nur das niedrigere Kinderkrankengeld der Krankenkasse. Der Entwurf will die Freistellung von der Arbeit und die Bezahlung klar und einheitlich im Entgeltfortzahlungsgesetz regeln.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, dass Beschäftigte ausdrücklich von der Arbeit freigestellt sind, solange sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen, sofern keine andere erwachsene Person im Haushalt das übernehmen kann.
  • Der Anspruch soll für Kinder gelten, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.
  • Laut Entwurf zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bei einer Erkrankung des Kindes bis zu einer Woche weiter, bei einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung bis zu sechs Wochen.
  • Das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung soll entfristet werden, also nicht mehr auf zehn beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden begrenzt sein; die Voraussetzungen sind per ärztlichem Attest nachzuweisen.
  • Die vom Arbeitgeber fortgezahlten Entgelte sollen in das Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz einbezogen werden, über das Arbeitgeber Erstattungen erhalten.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf berufstätige Eltern mit erkrankten Kindern, besonders Alleinerziehende und Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Außerdem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die gesetzlichen Krankenkassen.

Was es kostet

Der Entwurf gibt an, dass sich die Kosten nicht beziffern lassen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, für die Wirtschaft ein geringer, nicht bezifferbarer Aufwand. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung könnten laut Entwurf nicht bezifferbare Mehrkosten, aber auch Einsparungen entstehen.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/5570 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Freistellung von der Arbeitsleistung im Krankheitsfalle eines Kindes als gesetzlicher Ausschluss der Leistungspflicht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, Entfristung des Krankengeldanspruchs gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen; Einfügung § 3b Entgeltfortzahlungsgesetz, Änderung § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 2 Aufwendungsausgleichsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/22496 (GESTA 19. WP I016)

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft berufstätige Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren sowie deren Arbeitgeber. (erfüllt)28/40

Debatte

15/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 8 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 23.04.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/5570 ↗

  2. 07.05.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/77 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 77. Sitzung · Barrierefreiheitsreform und GKV-Sparpaket →