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Data-Act-Durchführungsgesetz
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
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Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen mit vernetzten Produkten und Datendiensten sowie die zuständigen Behörden und Streitbeilegungsstellen.
- Eingebracht
- 07.11.2025
- Verkündet
- 29.05.2026
- In Kraft
- 30.05.2026
- Reden im Plenum
- 22
In einfachen Worten
Die EU hat mit dem sogenannten Data Act (Datenverordnung) einheitlich geregelt, wer unter welchen Bedingungen Daten aus vernetzten Produkten und zugehörigen Diensten nutzen darf. Laut Entwurf gelten diese Regeln in großen Teilen seit dem 12. September 2025 unmittelbar, es braucht aber zusätzliche deutsche Vorschriften, etwa dazu, welche Behörde zuständig ist und was bei Verstößen passiert.
Was sich ändern soll
- Laut Entwurf wird die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde für die Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung benannt.
- Der Entwurf regelt die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit Behörden einzelner Branchen.
- Vorgesehen sind Regeln zum Verwaltungsverfahren und zur Zulassung privater Stellen, die Streit zwischen den Beteiligten schlichten.
- Der Entwurf sieht Sanktionen für Verstöße gegen die Datenverordnung vor.
- Das Urheberrechtsgesetz soll an die Datenverordnung angepasst werden.
- Der Ausschuss empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung und fordert die Bundesregierung in einer Entschließung auf, die nächste umfassende Überprüfung der festgelegten Aufsichts- und Behördenstruktur noch in dieser Wahlperiode, spätestens 2028, durchzuführen.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem Unternehmen, die vernetzte Produkte und damit verbundene Dienste anbieten oder deren Daten nutzen wollen. Hinzu kommen die Bundesnetzagentur, die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sektorale Behörden sowie private Streitbeilegungsstellen.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Der Bundesverwaltung entstehen rund 4 200 000 Euro jährlich und einmalig rund 2 200 000 Euro; bei der Bundesnetzagentur fallen ab 2026 unter anderem 2 185 000 Euro Personal-, 661 000 Euro Sach- und 837 000 Euro Gemeinkosten an, bei der oder dem Bundesdatenschutzbeauftragten 1 879 000 Euro Personal-, 586 000 Euro Sach- und 914 000 Euro Gemeinkosten. Haushalte von Ländern und Kommunen werden nicht belastet, Auswirkungen auf die Verbraucherpreise sind laut Entwurf nicht zu erwarten; im Ausschuss wurden Kosten nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/2998 + 21/4998 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zur Stärkung der Datenwirtschaft und Förderung eines Datenmarktes durch Erhöhung der Verfügbarkeit hochwertiger Daten sowie Erleichterung des Datenzugangs und der Datennutzung: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde für die Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Datenverordnung sowie als zentrale Anlaufstelle für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zur Einholung von Stellungnahmen, Festlegung einer Sonderzuständigkeit für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bezügl. des Schutzes personenbezogener Daten, Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem BfDI und sektoralen Behörden, zum Beschwerdeverfahren und zur Zulassung von Streitbeilegungsstellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen; Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung (Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz – DADG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 54d und 87b Urheberrechtsgesetz Bezug: Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) (Abl. L 2023/2854, 22.12.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung zur jeweiligen Zuständigkeit der BNetzA bzw. der Landesdatenschutzbehörden bei Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes bzw. der Länder sowie zu den Ermittlungsbefugnissen der BNetzA, Streichung von Bußgeldtatbeständen, insbesondere zur Entlastung von KMU und Start-ups, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen; Erneute Änderung versch. §§ Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
69/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen mit vernetzten Produkten und Datendiensten sowie die zuständigen Behörden und Streitbeilegungsstellen. (erfüllt)16/40
Debatte
22/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 22 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
07.11.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 636/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
01.12.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
05.12.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
19.12.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
07.01.2026 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
16.01.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/54 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung
25.03.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
25.03.2026 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
26.03.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 68. Sitzung · Kraftstoffpreise, Wehrbericht und digitale Gewalt →
26.03.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 68. Sitzung · Kraftstoffpreise, Wehrbericht und digitale Gewalt →
17.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 204/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
17.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
17.04.2026 · Bundestag
Berichtigung zum Gesetzesbeschluss
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 72. Sitzung · Verbraucherkreditgesetz und Libanon-Eskalation →
08.05.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
08.05.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
29.05.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
30.05.2026
In Kraft