Bundestakt

Gesetze / Arbeit & Ausbildung / Gesetz

Anerkennungsbeschleunigungsgesetz Heilberufe

Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen in Heilberufen sowie die Anerkennungsstellen der Länder und Assistenz-Schulen.

Eingebracht
10.10.2025
Verkündet
28.07.2026
In Kraft
29.07.2026
Reden im Plenum
14

In einfachen Worten

Laut Entwurf fehlen in Deutschland Fachkräfte in den Heilberufen, während die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse durch die Prüfung umfangreicher Unterlagen oft sehr lange dauert. Das Gesetz soll die Anerkennungsverfahren beschleunigen und vereinfachen, wobei die Sicherheit der Patientinnen und Patienten laut Entwurf höchste Priorität hat.

Was sich ändern soll

  • Für Menschen mit ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Ausbildung aus einem Drittstaat, also einem Land außerhalb der EU, soll künftig die direkte Kenntnisprüfung der Regelfall sein; die bisherige Prüfung der Gleichwertigkeit anhand von Dokumenten wird nur noch wahlweise angeboten.
  • Im Hebammengesetz soll ein Wahlrecht eingeführt werden, auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren.
  • Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker soll eine teilweise Berufserlaubnis möglich werden, um EU-Recht und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen; dazu kommen neue Straf- und Bußgeldtatbestände.
  • Die Bundesländer sollen bei anderen Ländern abfragen dürfen, ob dort bereits ein Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis läuft; Mitteilungen sollen auch elektronisch statt schriftlich möglich sein.
  • Die Erlaubnis zur ärztlichen oder zahnärztlichen Tätigkeit soll in bestimmten Fällen unbefristet erteilt werden können, etwa bei erheblichen und andauernden gesundheitlichen Einschränkungen; für Schulen für Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz wird die Nachweisfrist für die staatliche Anerkennung um vier Jahre verlängert.

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem Menschen mit im Ausland erworbener Qualifikation als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Apothekerin oder Apotheker sowie Hebamme, insbesondere aus Drittstaaten. Außerdem betrifft es die zuständigen Anerkennungsstellen der Länder sowie Schulen für Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine Haushaltsausgaben, und der Wirtschaft kein zusätzlicher Aufwand. Bürgerinnen und Bürger werden entlastet: Rund 12 Millionen Euro und etwa 7.000 Stunden pro Jahr weniger Aufwand, da Unterlagen, die pro Person mit etwa 3.000 Euro veranschlagt werden, meist entfallen. Die Länder sparen laut Entwurf jährlich etwa 3,9 Millionen Euro.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3207 + 21/4990 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Minderung des Fachkräfteengpasses bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen bzw. der Studien- und Prüfungsverordnung, zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie zur partiellen Berufserlaubnis aufgrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens, Gewährleistung eines rechtssicheren Informationsaustauschs zwischen den Ländern, redaktionelle Überarbeitung und Neustrukturierung rechtlicher Regelungen betr. Einführung von Begriffsbestimmungen sowie Unterrichtungs-, Prüf- und Mitteilungspflichten; Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall der Anerkennung bzw. eines Wahlrechts mit der Möglichkeit des Verzichts auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung mit verpflichtender Vorlage von Unterlagen im Anerkennungsverfahren, entsprechendes Wahlrecht bei Hebammen; Möglichkeiten der Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs, u.a. bei nicht erteilter Approbation, Zulässigkeit elektronischer Dokumente und Datenübermittlungen als Alternative zur Schriftform, Ergänzung von Straf- und Bußgeldvorschriften; Änderungen und Klarstellungen betr. Schulen für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten, zur Hebammenausbildung u.a.; Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ und einer Anlage Bundesärzteordnung, Änderung und Einfügung versch. §§ Bundes-Apothekerordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde und Hebammengesetz sowie Änderung §§ 68 und 69 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, BR-Entschließung aus dem Juli 2024 (BR-Drs. 319/24 (B)) sowie Umlaufbeschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024 (BK-MPK-Beschluss) zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22 ; L 271, 16.10.2007, S. 18 ; L 93, 04.04.2008, S. 28 ; L 33, 3.2.2009, S. 49 ; L 305, 24.10.2014, S. 115 ; ABl. L 1223, 20.6.2025) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen und Änderungen zur Gleichwertigkeitsprüfung bei Ärzten, Apothekern und Zahnärzten mit einer Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaats, Vertragsstaats oder eines gleichgestellten Staates, Kenntnis- und Sprachprüfungen, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsqualifikation sowie zum berufspraktischen Teil des Hebammenstudiums; redaktionelle Änderungen

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen in Heilberufen sowie die Anerkennungsstellen der Länder und Assistenz-Schulen. (erfüllt)16/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 14 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 10.10.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 553/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  2. 07.11.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 553/1/25 ↗

  3. 21.11.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 553/25(B) ↗

  5. 10.12.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3207 ↗

  6. 18.12.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/50 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

  7. 25.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4990 ↗

  8. 26.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  9. 26.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 68. Sitzung · Kraftstoffpreise, Wehrbericht und digitale Gewalt →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
    • AfDNein
  10. 17.04.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 207/26 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  11. 08.05.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  12. 08.05.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 207/26(B) ↗

  13. 10.07.2026 · Bundestag

    Berichtigung zum Gesetzesbeschluss

    Plenarprotokoll 21/90 ↗

  14. 28.07.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 225 ↗

  15. 29.07.2026

    In Kraft

Themen:Arbeit & AusbildungGesundheit & Pflege

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 553/25). Methodik