Faktencheck
Wer sagt im Bundestag die Wahrheit?
Jede Sitzung wird auf überprüfbare Tatsachenbehauptungen aller Fraktionen gescannt – gleiche Kriterien für alle, geprüft gegen Primärquellen, redaktionell freigegeben. Zur Methodik
Der Faktentreue-Score
Der Score zeigt je Fraktion, wie viele ihrer geprüften Tatsachenbehauptungen nicht als falsch oder irreführend bewertet wurden: 100 % heißt, keine der geprüften Aussagen war falsch oder irreführend. Der Score ist dynamisch – jede neu analysierte Sitzung und jeder freigegebene Faktencheck verändert ihn. Gleiche Kriterien für alle Fraktionen; je kleiner die Prüfbasis, desto vorsichtiger ist der Wert zu lesen. Der Score zeigt die Bundestagsfraktionen – geprüfte Aussagen von Regierungsmitgliedern ohne Fraktionszuordnung erscheinen in der Liste unten, fließen aber nicht in die Grafik ein.
54 geprüft · 2 davon falsch oder irreführend
45 geprüft · 2 davon falsch oder irreführend
50 geprüft · 3 davon falsch oder irreführend
123 geprüft · 21 davon falsch oder irreführend
108 geprüft · 42 davon falsch oder irreführend
8 geprüfte Behauptungen
»Ihr Antrag ist ein Hohn gegenüber geschätzten 16 300 Hitzetoten in diesem Sommer,«
»Noch eine letzte Erfolgsmeldung: 2025 lag die Wärmepumpe – wir haben gerade darüber diskutiert – bei den Heizsystemen zum ersten Mal auf Platz eins, also vor den Gasheizungen.«
»Heute arbeiten rund 800 000 Menschen aus den Top-Asylherkunftsländern in Deutschland, fast 700 000 von ihnen sozialversicherungspflichtig. Von den Menschen, die 2015 als Geflüchtete zu uns gekommen sind, stehen inzwischen rund zwei Drittel in Beschäftigung.«
»17,6 Millionen Kinder bekommen in diesem Land Kindergeld. Davon leben 17,3 Millionen in Deutschland. Ungefähr 1 Prozent der Gelder wird an Kinder gezahlt, die momentan im Ausland leben – 250 000 Kinder.«
»Gleichzeitig sind rund 190 000 schwerbehinderte Menschen in unserem Land arbeitslos.«
»Bei 370 Milliarden Euro Ausgaben pro Jahr, die wir in diesem Jahr haben werden, sind das Ausgaben von 11,2 Millionen Euro, die wir im letzten Jahr geleistet haben, also 0,003 Prozent.«
»Nur ein kleiner Teil der Verbände klagt überhaupt, und diese Verfahren machen nur einen minimalen Anteil aller Gerichtsverfahren aus. Gleichzeitig ist jede zweite Klage erfolgreich.«
»Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass wir eine Vermögensteuer erheben dürfen. Es hat 1995 festgestellt, die Bewertung von Grundstücken sei nicht in Ordnung – damals sind Einheitswerte als Bewertungsgrundlage herangezogen worden –, aber eine Vermögensteuer entspreche dem Grunde nach der Eigentumsgarantie nach unserem Grundgesetz.«