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Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
66/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt vor allem Unternehmen der Kraftstoffbranche, Hersteller erneuerbarer Kraftstoffe, den Luftverkehr sowie Zertifizierungsstellen und Behörden.
- Eingebracht
- 19.12.2025
- Verkündet
- 05.06.2026
- In Kraft
- 06.06.2026
- Reden im Plenum
- 16
In einfachen Worten
Kraftstoffanbieter müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe senken – das regelt die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote. Laut Entwurf muss diese Vorgabe verschärft und verlängert werden, um EU-Recht umzusetzen und die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen.
Was sich ändern soll
- Die vorgeschriebene prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen soll bis 2040 fortgeschrieben werden und schrittweise auf 59 Prozent steigen, was laut Entwurf einem Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent entspricht.
- Der Entwurf sieht eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs vor, zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe zählen.
- Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen soll steigen, die bisherige doppelte Anrechnung soll entfallen.
- Erneuerbare Kraftstoffe sollen nur noch angerechnet werden können, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind; die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion soll enden.
- Für den Flugverkehr sollen die zuständigen Vollzugsbehörden und Sanktionen für Verstöße gegen die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation festgelegt und die Regeln auf nachhaltige Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoff ausgeweitet werden.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf vor allem Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, sowie Hersteller erneuerbarer Kraftstoffe, die Planungssicherheit über 2030 hinaus benötigen. Hinzu kommen der Luftverkehr, Zertifizierungsstellen und Behörden des Bundes, darunter die Zollverwaltung.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. Für die Wirtschaft steigt der Erfüllungsaufwand demnach 2030 um 2,7 Milliarden Euro und 2040 um 11,8 Milliarden Euro, davon 549 000 Euro jährlich für Informationspflichten. Der Verwaltung entstehen rund 233 000 Euro jährlich und einmalig rund 717 000 Euro; der Zollverwaltung 2026 einmalig 314 000 Euro und jährlich 939 000 Euro, ab 2027 jährlich 1 877 000 Euro Personalausgaben. Der Ausschuss hat Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand nicht erörtert.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4083 + 21/5530 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
66/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft direkt vor allem Unternehmen der Kraftstoffbranche, Hersteller erneuerbarer Kraftstoffe, den Luftverkehr sowie Zertifizierungsstellen und Behörden. (erfüllt)16/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 16 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
19.12.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 778/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
19.01.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
30.01.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.02.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
26.02.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/59 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 59. Sitzung · Bundestariftreuegesetz und Infrastruktur-Beschleunigung →
22.04.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
23.04.2026 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/74 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 74. Sitzung · Vergabebeschleunigung und Sexualstrafrecht →
23.04.2026 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/74 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 74. Sitzung · Vergabebeschleunigung und Sexualstrafrecht →
- CDU/CSUJa
- SPDJa
- AfDNein
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENNein
- Die LinkeNein
24.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 224/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
24.04.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
08.05.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
08.05.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
05.06.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
06.06.2026
In Kraft