Themen / Gesundheit & Pflege / Gesetz
Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
- Eingebracht
- 13.08.2026
- Reden im Plenum
- 13
Amtliche Kurzbeschreibung
Einwilligung oder nicht ausdrücklich erfolgter Widerspruch des möglichen Spenders als Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebeentnahme; umfassende und kontinuierliche Aufklärung sowie ergebnisoffene Information der Bevölkerung, leichte und barrierefreie Möglichkeit für Abgabe und Widerruf von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, u.a. gegenüber dem im März 2024 eingerichteten Register, im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung, zusätzlich Einbeziehung der nächsten Angehörigen bei der Klärung der Spendebereitschaft ohne eigenes Entscheidungsrecht; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz, § 87a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13804 (GESTA 20. WP M047) in geringfügig geänderter Fassung
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
13.08.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
24.09.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 96. Sitzung · Nachrichtendienstreform, EEG-Novelle und Organspende →