Bundestakt

Themen / Gesundheit & Pflege / Gesetz

Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung

Im VerfahrenÜberwiesen
Eingebracht
13.08.2026
Reden im Plenum
13

Amtliche Kurzbeschreibung

Einwilligung oder nicht ausdrücklich erfolgter Widerspruch des möglichen Spenders als Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebeentnahme; umfassende und kontinuierliche Aufklärung sowie ergebnisoffene Information der Bevölkerung, leichte und barrierefreie Möglichkeit für Abgabe und Widerruf von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, u.a. gegenüber dem im März 2024 eingerichteten Register, im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung, zusätzlich Einbeziehung der nächsten Angehörigen bei der Klärung der Spendebereitschaft ohne eigenes Entscheidungsrecht; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz, § 87a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13804 (GESTA 20. WP M047) in geringfügig geänderter Fassung

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 13.08.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/7570 ↗

  2. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

Themen:Gesundheit & PflegeJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/7570). Methodik