Bundestakt

Gesetze / Außenpolitik & EU / Gesetz

Vertragsgesetz zum deutsch-britischen Freundschaftsvertrag

Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem die Bundesregierung und Ministerien, die die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich organisieren; für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten.

Eingebracht
19.12.2025
Verkündet
23.04.2026
In Kraft
24.04.2026
Reden im Plenum
13

In einfachen Worten

Deutschland und das Vereinigte Königreich haben am 17. Juli 2025 in London einen Vertrag über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit unterzeichnet. Weil der Vertrag Themen betrifft, über die sonst der Bund Gesetze macht, muss der Bundestag ihm laut Entwurf zustimmen.

Was sich ändern soll

  • Der Bundestag stimmt mit dem Gesetz dem Vertrag förmlich zu und schafft damit die im Grundgesetz verlangte Voraussetzung.
  • Laut Entwurf bildet der Vertrag den Rahmen für die gesamten zweiseitigen Beziehungen beider Staaten.
  • Die Zusammenarbeit umfasst nach dem Entwurf insbesondere Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft.
  • Vorgesehen sind feste Dialog- und Kooperationsformate, darunter Regierungskonsultationen alle zwei Jahre.
  • Beide Seiten bekräftigen im Vertrag ihr Bekenntnis zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 und zu deren Nachhaltigkeitszielen.
  • Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen, zusätzlich eine Entschließung.

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem die Bundesregierung und die beteiligten Ministerien, die die Dialogformate organisieren. Länder und Gemeinden können laut Entwurf im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in einzelne Vorhaben einbezogen werden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen nach dem Entwurf keine neuen Pflichten.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft. Für die Verwaltung entsteht Koordinierungsaufwand durch die Dialogformate, der aber überschaubar bleibe und mit vorhandenen Mitteln zu leisten sei. Weitere Kosten werden nicht erwartet; konkrete Beträge nennt der Entwurf nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3945 + 21/4520 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 17. Juli 2025 unterzeichneten Vertrag (Kensington-Vertrag): Vertiefung der bilateralen Beziehungen und Ausbau der Zusammenarbeit in zentralen Politikfeldern, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Migration, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie, Umwelt und Landwirtschaft sowie Kultur und Gesellschaft; Formen der Zusammenarbeit, Schlussbestimmungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Erstellung einer Vorhabenliste anlässlich der bilateralen Regierungskonsultationen, Berichterstattung alle zwei Jahre über den Umsetzungsstand des Vertrages, Stärkung des Jugendaustausches und Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem die Bundesregierung und Ministerien, die die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich organisieren; für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten. (erfüllt)6/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 13 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 19.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 782/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

  2. 30.01.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  3. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 782/25(B) ↗

  4. 02.02.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3945 ↗

  5. 26.02.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/59 ↗ · Federführend: Auswärtiger Ausschuss · Beschluss: Überweisung

  6. 04.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4520 ↗

  7. 05.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung und Schlussabstimmung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage; Annahme einer Entschließung

  8. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 129/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

  9. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu129/26 ↗

  10. 25.03.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 129/1/26 ↗

  11. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

  12. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 129/26(B) ↗

  13. 23.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl II 2026, 60 ↗

  14. 24.04.2026

    In Kraft

Themen:Außenpolitik & EU

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 782/25). Methodik