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Vertragsgesetz zum deutsch-britischen Freundschaftsvertrag
Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit
56/100
Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem die Bundesregierung und Ministerien, die die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich organisieren; für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten.
- Eingebracht
- 19.12.2025
- Verkündet
- 23.04.2026
- In Kraft
- 24.04.2026
- Reden im Plenum
- 13
In einfachen Worten
Deutschland und das Vereinigte Königreich haben am 17. Juli 2025 in London einen Vertrag über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit unterzeichnet. Weil der Vertrag Themen betrifft, über die sonst der Bund Gesetze macht, muss der Bundestag ihm laut Entwurf zustimmen.
Was sich ändern soll
- Der Bundestag stimmt mit dem Gesetz dem Vertrag förmlich zu und schafft damit die im Grundgesetz verlangte Voraussetzung.
- Laut Entwurf bildet der Vertrag den Rahmen für die gesamten zweiseitigen Beziehungen beider Staaten.
- Die Zusammenarbeit umfasst nach dem Entwurf insbesondere Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft.
- Vorgesehen sind feste Dialog- und Kooperationsformate, darunter Regierungskonsultationen alle zwei Jahre.
- Beide Seiten bekräftigen im Vertrag ihr Bekenntnis zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 und zu deren Nachhaltigkeitszielen.
- Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen, zusätzlich eine Entschließung.
Wen es betrifft
Betroffen sind vor allem die Bundesregierung und die beteiligten Ministerien, die die Dialogformate organisieren. Länder und Gemeinden können laut Entwurf im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in einzelne Vorhaben einbezogen werden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen nach dem Entwurf keine neuen Pflichten.
Was es kostet
Laut Entwurf entstehen keine Haushaltsausgaben und kein Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft. Für die Verwaltung entsteht Koordinierungsaufwand durch die Dialogformate, der aber überschaubar bleibe und mit vorhandenen Mitteln zu leisten sei. Weitere Kosten werden nicht erwartet; konkrete Beträge nennt der Entwurf nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3945 + 21/4520 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 17. Juli 2025 unterzeichneten Vertrag (Kensington-Vertrag): Vertiefung der bilateralen Beziehungen und Ausbau der Zusammenarbeit in zentralen Politikfeldern, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Migration, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie, Umwelt und Landwirtschaft sowie Kultur und Gesellschaft; Formen der Zusammenarbeit, Schlussbestimmungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Erstellung einer Vorhabenliste anlässlich der bilateralen Regierungskonsultationen, Berichterstattung alle zwei Jahre über den Umsetzungsstand des Vertrages, Stärkung des Jugendaustausches und Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
56/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem die Bundesregierung und Ministerien, die die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich organisieren; für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entstehen laut Entwurf keine neuen Pflichten. (erfüllt)6/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 13 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
19.12.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 782/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
30.01.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
02.02.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
26.02.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/59 ↗ · Federführend: Auswärtiger Ausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 59. Sitzung · Bundestariftreuegesetz und Infrastruktur-Beschleunigung →
04.03.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
05.03.2026 · Bundestag
2. Beratung und Schlussabstimmung
Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage; Annahme einer Entschließung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 62. Sitzung · Kensington-Vertrag und Grundsicherungsreform →
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 129/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
25.03.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
27.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung
27.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
23.04.2026 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
24.04.2026
In Kraft