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Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Betreiber genehmigungsbedürftiger Industrie- und Tierhaltungsanlagen sowie die zuständigen Behörden.

Eingebracht
23.01.2026
Verkündet
19.10.2026
In Kraft
21.10.2026
Reden im Plenum
15

In einfachen Worten

Der Entwurf der Bundesregierung soll eine geänderte EU-Richtlinie zu Industrieemissionen in deutsches Recht überführen. Ziel ist laut Entwurf, Schadstoffe aus Industrieanlagen in Luft, Wasser und Boden weiter zu verringern und die Umweltleistung der Anlagen zu verbessern; die Richtlinie ist bis zum 1. Juli 2026 umzusetzen.

Was sich ändern soll

  • Betreiber der betroffenen Industrieanlagen sollen verpflichtet werden, ein Umweltmanagementsystem einzurichten und zu betreiben, also ein festes System zur Steuerung und Überprüfung der eigenen Umweltwirkungen.
  • Bei den sogenannten BVT-Schlussfolgerungen, also den europaweit festgelegten besten verfügbaren Techniken, sollen sich Grenzwerte künftig stärker an den emissionsärmsten Technologien orientieren, soweit dies verhältnismäßig ist.
  • Zugleich sollen neue Ausnahmen möglich sein, mit denen weniger strenge Emissionsgrenzwerte oder längere Umsetzungsfristen festgelegt werden können.
  • Betriebe, die sich nachweislich in einer tiefgreifenden industriellen Transformation befinden, sollen laut Entwurf einen Aufschub von bis zu acht Jahren für die Einhaltung aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen erhalten können.
  • Neu geregelt werden sollen Anforderungen an den Verbrauch und die Ressourceneffizienz bei Materialien, Wasser und Energie sowie ein erleichterter Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen.
  • Geändert werden sollen dafür unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundesberggesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Umweltauditgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf rund 40 000 Industrieanlagen in der EU, davon etwa 10 000 in Deutschland, unter anderem aus chemischer Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitender Industrie, Abfallbehandlung und -verbrennung sowie Textil- und Lederindustrie. Der Ausschuss nennt rund 55 000 Anlagen und Tierhaltungsbetriebe in Europa, davon etwa 13 000 in Deutschland. Für Tierhaltungsanlagen gelten laut Entwurf längere Übergangsfristen von vier bis sechs Jahren nach Veröffentlichung einheitlicher Betriebsvorschriften, die bis zum 1. September 2026 erstellt werden sollen.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, für Bund, Länder und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten außerhalb des Erfüllungsaufwands. Die Wirtschaft soll jährlich rund 326 000 Euro zusätzlichen Aufwand tragen, ausschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten; für die Länder nennt der Entwurf rund 2 Millionen Euro pro Jahr, für den Bund einen geringfügigen Mehraufwand. Den Wert der Gesundheitsvorteile beziffert der Entwurf für Deutschland auf etwa 215 Millionen bis 700 Millionen Euro jährlich; im Ausschuss wurden die Kosten nicht erörtert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4786 + 21/6988 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Betreiber genehmigungsbedürftiger Industrie- und Tierhaltungsanlagen sowie die zuständigen Behörden. (erfüllt)16/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 15 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

14 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 23.01.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 44/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

  2. 23.02.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 44/1/26 ↗

  3. 06.03.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 06.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 44/26(B) ↗

  5. 18.03.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/4786 ↗

  6. 26.03.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Beschluss: Überweisung

  7. 08.07.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6988 ↗

  8. 09.07.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  9. 09.07.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  10. 04.09.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 497/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

  11. 04.09.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu497/26 ↗

  12. 11.09.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 497/1/26 ↗

  13. 25.09.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Zustimmung; Entschließung

  14. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 497/26(B) ↗

  15. 19.10.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 304 ↗

  16. 21.10.2026

    In Kraft