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Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt

Im VerfahrenGrüneÜberwiesen

Betrifft fast alle – Das Strafrecht schützt grundsätzlich jede Person davor, ohne Einwilligung sexualisiert abgebildet zu werden, und verpflichtet zugleich alle, solche Aufnahmen zu unterlassen.

Eingebracht
24.03.2026
Reden im Plenum
18

In einfachen Worten

Laut Entwurf schützt das Strafrecht Erwachsene bisher nur lückenhaft vor heimlichen oder sexualisierten Bildaufnahmen, etwa beim heimlichen Filmen im öffentlichen Raum, Fotos in der Sauna oder bei täuschend echt wirkenden, mit Künstlicher Intelligenz erzeugten Sexdarstellungen realer Personen (sogenannte Deepfakes). Der Entwurf will diese Lücken durch eine einheitliche Regelung im Sexualstrafrecht schließen.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht eine einheitliche Strafvorschrift im Sexualstrafrecht vor, die das unbefugte Herstellen, Gebrauchen, Manipulieren und Zugänglichmachen von Bildern erfasst, die eine andere Person in sexualbezogener Weise zeigen.
  • Strafbar soll laut Entwurf nicht erst die Verbreitung sein, sondern bereits das Anfertigen solcher Aufnahmen.
  • Entscheidend soll künftig der objektiv sexualbezogene Charakter der Darstellung und die fehlende Einwilligung sein, nicht mehr die Einordnung als pornografischer Inhalt.
  • Die Strafbarkeit soll laut Entwurf nicht mehr davon abhängen, ob die abgebildete Person erkennbar ist oder ob bestimmte Körperzonen oder Orte betroffen sind.
  • Auch digital manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte, insbesondere Deepfakes, sollen ausdrücklich erfasst werden.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Menschen, deren Bilder ohne ihre Einwilligung sexualisiert aufgenommen, bearbeitet oder verbreitet werden, sowie Personen, die solche Aufnahmen herstellen oder weitergeben. Genannt werden Beispiele wie heimlich gefilmte Joggende oder heimlich fotografierte Saunabesucherinnen und -besucher. Mittelbar betroffen sind Justiz und Strafvollzug.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft nennt der Entwurf keinen zusätzlichen Aufwand. Für die Verwaltung kann laut Entwurf durch höhere Strafrahmen ein noch nicht bezifferbarer Mehraufwand im Strafvollzug entstehen. Zusätzliche Kosten könnten zudem in der Justiz durch die Vollstreckung zusätzlicher Freiheitsstrafen anfallen.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4949 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

40/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft fast alle – Das Strafrecht schützt grundsätzlich jede Person davor, ohne Einwilligung sexualisiert abgebildet zu werden, und verpflichtet zugleich alle, solche Aufnahmen zu unterlassen. (erfüllt)40/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 18 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 24.03.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/4949 ↗

  2. 26.03.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 68. Sitzung · Kraftstoffpreise, Wehrbericht und digitale Gewalt →

    • CDU/CSUNein
    • SPDNein
    • AfDNein
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa

Themen:Digitales & KIJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/4949). Methodik