Bundestakt

Gesetze / Digitales & KI / Gesetz

Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG)

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz - PWTG)

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Parteien, Kandidierende, Sponsoren politischer Werbung und Werbedienstleister samt Plattformen sowie die zuständigen Bundesbehörden.

Eingebracht
19.12.2025
Reden im Plenum
7

In einfachen Worten

Laut Entwurf soll politische Werbung in Deutschland transparenter werden, weil heute oft nicht erkennbar ist, wer eine Anzeige bezahlt und auf welcher Datengrundlage Menschen gezielt angesprochen werden. Das Gesetz soll die bereits unmittelbar geltende EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung in Deutschland durchführbar machen.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht vor, die in Deutschland zuständigen Behörden zu benennen, damit die EU-Regeln bundeseinheitlich angewendet werden können.
  • Zuständig werden laut Entwurf die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur, die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Bundeswahlleiterin oder der Bundeswahlleiter.
  • Der Entwurf enthält Bußgeldvorschriften, also Sanktionen für Auftraggeber (Sponsoren) und Anbieter politischer Werbedienstleistungen, die gegen die Transparenz- und Datenschutzpflichten der Verordnung verstoßen.
  • Laut Entwurf wird eine nationale Kontaktstelle benannt, die Deutschland im europäischen Netz der Kontaktstellen vertritt und die Behörden bei der Zusammenarbeit unterstützt.
  • Termine und Daten von Wahlen und Referenden sollen leicht zugänglich veröffentlicht und an das EU-Portal der Europäischen Kommission gemeldet werden.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf politische Akteure wie Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten, außerdem Organisationen und Unternehmen, die politische Werbung bezahlen, und Anbieter von Werbedienstleistungen einschließlich Online-Plattformen. Hinzu kommen die genannten Bundesbehörden; soweit Landeszuständigkeiten betroffen sind, müssen die Länder eigene Regelungen treffen. Für Nutzerinnen und Nutzer beziehungsweise Wählerinnen und Wähler soll erkennbar werden, wer Werbung finanziert und wie sie ausgespielt wird.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, für die Wirtschaft ist er aus den bundesrechtlichen Regelungen vernachlässigbar gering. Die Verwaltung hat jährlich rund 1,3 Millionen Euro Mehraufwand, davon rund 1,1 Millionen Euro beim Bund und 190 000 Euro bei Ländern und Kommunen, dazu einmalig etwa 462 000 Euro beim Bund. Bei der Bundesnetzagentur fallen jährlich 1 056 175 Euro Personaleinzelkosten, 372 640 Euro Sacheinzelkosten, 420 072 Euro Gemeinkosten und 100 000 Euro IT-Sachkosten an; bei der Bundeswahlleitung 140 957 Euro jährlich sowie einmalig 102 086 Euro und 385 000 Euro. Auswirkungen auf Verbraucherpreise erwartet der Entwurf nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4089 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Anpassung nationalen Rechts zur Durchführung der EU-Verordnung über politische (Online-)Werbung in der Europäischen Union: Benennung der zuständigen nationalen Behörden (Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundeswahlleiter), Bußgeldvorschriften Bezug: Verordnung (EU) Nr. 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) vom 13.03.2024 (ABl. L, 2024/900, 20.03.2024)

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Parteien, Kandidierende, Sponsoren politischer Werbung und Werbedienstleister samt Plattformen sowie die zuständigen Bundesbehörden. (erfüllt)16/40

Debatte

15/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 7 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 19.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 766/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  2. 16.01.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 766/1/25 ↗

  3. 27.01.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 766/2/25 ↗

  4. 30.01.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  5. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 766/25(B) ↗

  6. 11.02.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/4089 ↗

  7. 27.02.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/60 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung

Themen:Digitales & KIDemokratie & Wahlrecht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 766/25). Methodik