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Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz - PWTG)
38/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Parteien, Kandidierende, Sponsoren politischer Werbung und Werbedienstleister samt Plattformen sowie die zuständigen Bundesbehörden.
- Eingebracht
- 19.12.2025
- Reden im Plenum
- 7
In einfachen Worten
Laut Entwurf soll politische Werbung in Deutschland transparenter werden, weil heute oft nicht erkennbar ist, wer eine Anzeige bezahlt und auf welcher Datengrundlage Menschen gezielt angesprochen werden. Das Gesetz soll die bereits unmittelbar geltende EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung in Deutschland durchführbar machen.
Was sich ändern soll
- Der Entwurf sieht vor, die in Deutschland zuständigen Behörden zu benennen, damit die EU-Regeln bundeseinheitlich angewendet werden können.
- Zuständig werden laut Entwurf die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur, die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Bundeswahlleiterin oder der Bundeswahlleiter.
- Der Entwurf enthält Bußgeldvorschriften, also Sanktionen für Auftraggeber (Sponsoren) und Anbieter politischer Werbedienstleistungen, die gegen die Transparenz- und Datenschutzpflichten der Verordnung verstoßen.
- Laut Entwurf wird eine nationale Kontaktstelle benannt, die Deutschland im europäischen Netz der Kontaktstellen vertritt und die Behörden bei der Zusammenarbeit unterstützt.
- Termine und Daten von Wahlen und Referenden sollen leicht zugänglich veröffentlicht und an das EU-Portal der Europäischen Kommission gemeldet werden.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf politische Akteure wie Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten, außerdem Organisationen und Unternehmen, die politische Werbung bezahlen, und Anbieter von Werbedienstleistungen einschließlich Online-Plattformen. Hinzu kommen die genannten Bundesbehörden; soweit Landeszuständigkeiten betroffen sind, müssen die Länder eigene Regelungen treffen. Für Nutzerinnen und Nutzer beziehungsweise Wählerinnen und Wähler soll erkennbar werden, wer Werbung finanziert und wie sie ausgespielt wird.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, für die Wirtschaft ist er aus den bundesrechtlichen Regelungen vernachlässigbar gering. Die Verwaltung hat jährlich rund 1,3 Millionen Euro Mehraufwand, davon rund 1,1 Millionen Euro beim Bund und 190 000 Euro bei Ländern und Kommunen, dazu einmalig etwa 462 000 Euro beim Bund. Bei der Bundesnetzagentur fallen jährlich 1 056 175 Euro Personaleinzelkosten, 372 640 Euro Sacheinzelkosten, 420 072 Euro Gemeinkosten und 100 000 Euro IT-Sachkosten an; bei der Bundeswahlleitung 140 957 Euro jährlich sowie einmalig 102 086 Euro und 385 000 Euro. Auswirkungen auf Verbraucherpreise erwartet der Entwurf nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4089 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Anpassung nationalen Rechts zur Durchführung der EU-Verordnung über politische (Online-)Werbung in der Europäischen Union: Benennung der zuständigen nationalen Behörden (Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundeswahlleiter), Bußgeldvorschriften Bezug: Verordnung (EU) Nr. 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) vom 13.03.2024 (ABl. L, 2024/900, 20.03.2024)
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
38/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Parteien, Kandidierende, Sponsoren politischer Werbung und Werbedienstleister samt Plattformen sowie die zuständigen Bundesbehörden. (erfüllt)16/40
Debatte
15/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 7 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
19.12.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 766/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
16.01.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
27.01.2026 · Bundesrat
Plenarantrag
30.01.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
11.02.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
27.02.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/60 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 60. Sitzung · GEAS-Umsetzung, Gewaltschutz und Apothekenreform →