Gesetze / Digitales & KI / Gesetz
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
64/100
Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen, die als wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen gelten, sowie Behörden des Bundes, Länder und Sozialversicherungsträger.
- Eingebracht
- 15.08.2025
- Verkündet
- 05.12.2025
- In Kraft
- 06.12.2025
- Reden im Plenum
- 23
In einfachen Worten
Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit (NIS-2) in deutsches Recht um. Laut Entwurf sollen deutlich mehr Unternehmen und auch die Bundesverwaltung verbindliche Regeln für IT-Sicherheit einhalten, weil Angriffe aus dem Netz, Spionage und Sabotage zugenommen haben und wichtige Versorgung wie Strom, Wasser oder Abfallentsorgung davon abhängt.
Was sich ändern soll
- Der Kreis der betroffenen Stellen wird stark ausgeweitet: Statt nur Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse gelten künftig die von der Richtlinie vorgegebenen Kategorien wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen.
- Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit aus der Richtlinie werden ins BSI-Gesetz übernommen, wobei die Anforderungen je nach Kategorie unterschiedlich streng ausfallen sollen.
- Die bisher einstufige Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen wird durch ein dreistufiges Meldeverfahren ersetzt, wobei der Aufwand laut Entwurf möglichst gering gehalten werden soll.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält mehr Aufsichtsbefugnisse, und für die Bundesverwaltung werden Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement sowie Rollen und Zuständigkeiten gesetzlich festgeschrieben.
- Es wird ein zentraler Sicherheitsbeauftragter des Bundes (CISO Bund) eingerichtet, der Maßnahmen koordiniert und die Ministerien unterstützt.
- Der Innenausschuss empfiehlt Änderungen: Der Anwendungsbereich in der Verwaltung wird auf Geschäftsbereichsbehörden ausgeweitet, die Rolle des CISO Bund wird als zentrale Informationsstelle ausgestaltet, bei Anordnungen gegenüber Telekommunikationsdiensten entfällt die Grenze von 100 000 Kunden und es werden sogenannte Bereinigungsbefehle möglich, zudem kommt eine Regelung zur Untersagung kritischer Komponenten hinzu und die Länder werden bei Unterstützung und Beratung durch das BSI einbezogen.
Wen es betrifft
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die als wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen gelten, laut Entwurf rund 14 500 Unternehmen, sowie Einrichtungen der Bundesverwaltung und nach der Ausschussfassung auch deren nachgeordnete Behörden. Hinzu kommen Sozialversicherungsträger sowie die Länder, die nach der Ausschussfassung bei Unterstützung und Beratung durch das BSI einbezogen werden.
Was es kostet
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. Die Wirtschaft trägt rund 2,3 Milliarden Euro jährlich und einmalig rund 2,2 Milliarden Euro, davon rund 2,4 Millionen Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Dem Bund entstehen einmalig rund 59 Millionen Euro und bis 2029 im Schnitt rund 212 Millionen Euro jährlich, insgesamt 906 Millionen Euro bis 2029; dazu kommen 119 Millionen Euro jährlicher und 63 Millionen Euro einmaliger Erfüllungsaufwand des Bundes, 166 000 Euro jährlich bei den Ländern und 16,6 Millionen Euro jährlich bei den Sozialversicherungsträgern.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/1501 + 21/2782 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
64/100
Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Unternehmen, die als wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen gelten, sowie Behörden des Bundes, Länder und Sozialversicherungsträger. (erfüllt)16/40
Debatte
17/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 23 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5
Abstimmung
11/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3
Quellen
20/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
15 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 369/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
08.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
11.09.2025 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/21 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
12.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1057 ↗ · Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
08.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
09.10.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
Unterrichtung 21/2146 ↗ · Federführend: Innenausschuss
12.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
12.11.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
13.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
13.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Plenarprotokoll 21/40 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
14.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Gesetzesbeschluss 659/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten
21.11.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
05.12.2025 · Bundesgesetzblatt
Verkündet
06.12.2025
In Kraft