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Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

AbgelehntBundesregierungBundesrat hat Zustimmung versagt
Eingebracht
23.01.2026
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs bei der Grunderwerbsteuer zur Vermeidung zweifacher Besteuerung; Änderung von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wiederherstellung der bisherigen Regelung zur unentgeltlichen Hilfeleistung durch nahe Angehörige, Klarstellung zum Fremdbesitzverbot von Gesellschaften, Änderungen zu Angaben im Anerkennungsverfahren und Anzeigepflichten, Meldung und zwischenstaatlicher Austausch der Steueridentifikationsnummer des Ansässigkeitsstaates im Rahmen von FATCA, Einschränkung der Verpflichtung zur Führung eines Anbauverzeichnisses für Land- und Forstwirte, Steuerbefreiung einer Entlastungsprämie durch die Arbeitgeber von bis zu 1 000 Euro, Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer, Anwendungsregelung in der Grunderwerbsteuer; Änderung weiterer 3 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/6002 GESTA D042

Werdegang

18 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 23.01.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 40/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 20.02.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 40/1/26 ↗

  3. 03.03.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 40/2/26 ↗

  4. 06.03.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  5. 06.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 40/26(B) ↗

  6. 12.03.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/4550 ↗

  7. 18.03.2026 · Bundestag

    Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR

    Unterrichtung 21/4783 ↗

  8. 19.03.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/65 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  9. 22.04.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/5531 ↗

  10. 22.04.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/5529 ↗

  11. 24.04.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/75 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  12. 24.04.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/75 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  13. 24.04.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/75 ↗

  14. 24.04.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 223/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  15. 28.04.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 223/1/26 ↗

  16. 08.05.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: Versagung der Zustimmung

  17. 08.05.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 223/26(B) ↗

  18. 11.05.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Zustimmungsversagung durch den BR

    Unterrichtung 21/5887 ↗

Themen:Haushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 40/26). Methodik