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Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- …
Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
- Eingebracht
- 25.03.2025
- Reden im Plenum
- 9
Amtliche Kurzbeschreibung
Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken für die Opfer Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten, Ergänzung um die Tatbestandsvariante der "Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen", Ermöglichung der Bestrafung bei Anwendung des Mindeststrafrahmens von 5 Jahren; Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2024 zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen sowie vom 27.01.2009 bei schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (5 StR 382/244; 4 StR 473/08)
Werdegang
8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
25.03.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Gesetzesantrag 128/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
11.04.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1053 ↗ · Beschluss: Ausschusszuweisung
12.05.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
21.05.2025 · Bundesrat
Plenarantrag
23.05.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Plenarprotokoll 1054 ↗ · Beschluss: Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung eines Beauftragten
23.05.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
24.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
23.09.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/95 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 95. Sitzung · Pflege- und Gesundheitsreformen, Streit um Berliner Linke →