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Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung
- Eingebracht
- 09.10.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Erhöhung von Zugänglichkeit und Attraktivität ohne Verringerung des fachlichen Niveaus der Steuerberaterprüfung: Hochschulabschluss ohne vorgegebene wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung (Fakultätsvorbehalt) als Voraussetzung für die Zulassung sowie Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche; ausdrückliche Regelung als Staatsprüfung, Abnahme durch einen Prüfungsausschuss, Flexibilisierung bei Prüfverbünden; Ermöglichung weitergehender Maßnahmen, insbes. Gliederung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens; Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Steuerberatungsgesetz; Verordnungsermächtigung
Werdegang
1 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
09.10.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 586/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss