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Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign

Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
23.01.2026
Verkündet
26.06.2026
In Kraft
27.06.2026
Reden im Plenum
15

Amtliche Kurzbeschreibung

Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung und Anwendung europäischer Vorgaben im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung: Regelung der Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden, Festlegung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als Beauftragte Stelle, Einführung eines Tatbestands betr. Ressourceneffizienz-Anforderungen, Klarstellungen u.a. zu Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller, zur Mitwirkung und Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure mit der Marktüberwachung sowie betr. fachlich kompetenter Reparateure, Anpassung der Bußgeldregelungen; Erweiterung des Kreises der Empfänger von Einzeldaten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Klarstellungen, redaktionelle Aktualisierungen und Anpassungen, Folgeänderungen; Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (Ökodesign-Gesetz – ÖkodesignG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Personenkraftwagen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen, Folgeänderungen in 3 Gesetzen, Änderung §§ 1, 2, 3 und 5 Mineralöldatengesetz, Aufhebung Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (EVPG); Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2024/1781 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L 2024/1781, 28.06.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2017/1369 vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (ABl. L 198, 28.07.2017, S. 1) ; Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285, 31.10.2009, S. 10) ; Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch (ABl. L 12, 18.01.2000, S. 16) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassungen betr. der Definition von Hersteller, Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und notifizierenden Behörde sowie der Regelung zum Inkrafttreten; Verschiebung des Wirksamwerdens der 65-Prozent-EE-Anforderung beim Einbau einer Heizung auf den 1. November 2026; Annahme einer Entschließung: frühzeitige Information über absehbaren nationalen Anpassungsbedarf, praxistaugliche, mittelstandsgerechte und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung künftiger produktspezifischer Ökodesign-Regelungen, frühzeitige Einbeziehung betroffener Praxisakteure, Prüfung der rechtssicheren Einbindung fachlich geeigneter Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung (HwO) sowie der Anerkennung weiterer geeigneter Nachweis- oder Registrierungslösungen neben den Verzeichnissen nach der HwO, rechtzeitige Unterrichtung des zuständigen BT-Ausschusses über das Ergebnis der Prüfung und weiteren Anpassungsbedarf vor einer künftigen Gesetzesnovellierung; Erneute Änderung §§ 2, 13 und 14 Ökodesign-Gesetz und § 15 Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz sowie zusätzliche Änderung § 71 Gebäudeenergiegesetz

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 23.01.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 45/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 20.02.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 45/1/26 ↗

  3. 06.03.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 06.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 45/26(B) ↗

  5. 01.04.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/5141 ↗

  6. 15.04.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/70 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  7. 20.05.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6051 ↗

  8. 21.05.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/80 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  9. 21.05.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/80 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 80. Sitzung · Spitzensportfördergesetz und Nord-Stream-Aufklärung →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • AfDNein
    • Die LinkeNein
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENNein
  10. 22.05.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 305/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  11. 22.05.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu305/26 ↗

  12. 12.06.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 305/26(B) ↗

  14. 26.06.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 191 ↗

  15. 27.06.2026

    In Kraft

Themen:Wirtschaft & Industrie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 45/26). Methodik