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Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Zuständigkeiten und Aufgaben von Bundesbehörden wie der Bundesnetzagentur; Pflichten für Unternehmen und Bürger folgen bereits aus der EU-Verordnung.

Eingebracht
13.02.2026
Verkündet
28.07.2026
In Kraft
29.07.2026
Reden im Plenum
21

In einfachen Worten

Die EU hat 2024 eine Verordnung für künstliche Intelligenz beschlossen, die in Deutschland ab dem 2. August 2026 unmittelbar gilt. Laut Entwurf braucht es dafür nationale Regeln: Es muss festgelegt werden, welche Behörden die Einhaltung überwachen und wie Verstöße geahndet werden.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf benennt die Behörden, die für die Durchführung der EU-KI-Verordnung zuständig sind, und regelt deren Aufgaben.
  • Vorgesehen sind Regeln zur Zusammenarbeit der beteiligten Behörden sowie die nötigen Vorschriften für das Bußgeldverfahren bei Verstößen.
  • Mehrere bestehende Gesetze sollen an die EU-Verordnung angepasst werden, unter anderem im Bereich der Finanzaufsicht.
  • Laut Entwurf sind unter anderem die Bundesnetzagentur, die Finanzaufsicht BaFin, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, die Datenschutzbeauftragte des Bundes und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingebunden; dafür entstehen neue Stellen.
  • Der Entwurf sieht eine Evaluierungsklausel vor, mit der die Personalausstattung später bedarfsorientiert nachgesteuert werden kann.
  • Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung und zusätzlich eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Beratungsangebote der Bundesnetzagentur regelmäßig auf Effizienz, Wirksamkeit und Praxisnähe zu prüfen.

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem die genannten Bundesbehörden, die neue Aufgaben und Personal erhalten, sowie Länder und Kommunen. Pflichten für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich laut Entwurf bereits aus der unmittelbar geltenden EU-Verordnung selbst; die Verordnung nennt dabei auch besondere Maßnahmen zur Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. Für die Verwaltung steigt der jährliche Aufwand um rund 48 997 000 Euro (15 898 000 Euro beim Bund, 33 099 000 Euro bei Ländern und Kommunen), einmalig kommen rund 4 076 000 Euro hinzu (4 048 000 Euro Bund, 28 000 Euro Länder und Kommunen). Allein bei der Bundesnetzagentur nennt der Entwurf jährliche Personaleinzelkosten von 3 678 000 Euro sowie einmalige Sachkosten von 3 000 000 Euro; der Ausschuss hat Kosten nicht erörtert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/4594 + 21/6407 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme), Benennung der hierfür zuständigen Behörden sowie Festlegung ihrer Aufgaben und Zusammenarbeit, Schaffung eines Koordinierungs- und Kompetenzzentrums bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie Benennung der BNetzA als zentrale Anlaufstelle, Zuständigkeit der BNetzA für die Marktüberwachung und Notifizierung betr. Hochrisiko-KI-Systeme sowie für die Innovationsförderung, insbes. die Einrichtung und den Betrieb eines KI-Reallabors, Beschwerdeverfahren, Bußgeldvorschriften, redaktionelle Anpassungen; Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz - KI-MIG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 15, 16b, 16g und 23 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Abl. L, 2024/1689, 12.07.2024, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Evaluierung der Aufsichts- und Behördenstruktur 18 Monate sowie 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, Schaffung eines nicht-öffentlichen Registers über Hochrisiko-KI-Systeme bei der BNetzA, proaktivere Rolle des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums durch Schulungsangebote, Prüfempfehlungen u.a., Einrichtung eines Bund-Länder-Ausschusses Künstliche Intelligenz; Annahme einer Entschließung: regelmäßige Prüfung der Beratungsangebote der Bundesnetzagentur auf Effizienz, Wirksamkeit und Praxisnähe mittels geeigneter Kennzahlen; Zusätzliche Einfügung §§ 19 und 20 sowie Änderung versch. §§ KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Zuständigkeiten und Aufgaben von Bundesbehörden wie der Bundesnetzagentur; Pflichten für Unternehmen und Bürger folgen bereits aus der EU-Verordnung. (erfüllt)6/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 21 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

17 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 13.02.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 97/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  2. 09.03.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/4594 ↗

  3. 16.03.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 97/1/26 ↗

  4. 20.03.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/66 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung · Beschluss: Überweisung

  5. 27.03.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  6. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 97/26(B) ↗

  7. 01.04.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/5143 ↗

  8. 10.06.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/6407 ↗

  9. 10.06.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/6408 ↗

  10. 11.06.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  11. 11.06.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  12. 11.06.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/83 ↗

  13. 19.06.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 375/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

  14. 19.06.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu375/26 ↗

  15. 26.06.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 375/1/26 ↗

  16. 10.07.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1067 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  17. 10.07.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 375/26(B) ↗

  18. 28.07.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 223 ↗

  19. 29.07.2026

    In Kraft

Themen:Digitales & KI

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 97/26 (bes.eilbed.)). Methodik