Themen / Rente & Soziales / Gesetz
Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
- Eingebracht
- 01.05.2026
- Reden im Plenum
- 0
Amtliche Kurzbeschreibung
Gerechte Teilhabe bei der Aufteilung von Vorsorgeanrechten nach einer Scheidung: Nachträgliche Erfassung übergangener Anrechte in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, Berücksichtigung betrieblicher Anteile insbesondere beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in den Versorgungsausgleich, Vermeidung von Splitteranrechten durch Anpassung der Reglungen zu geringfügigen Anrechten, Klarstellung zur Kürzung von Hinterbliebenenrenten, Vorverlegung des frühestmöglichen Antragszeitpunkts für die Abänderung des Werteausgleichs bei der Scheidung im Verfahrensrecht, Verlängerung der Vorfrist zur Stellung eines Abänderungsantrags von 12 auf 24 Monate, Wiederaufnahme ausgesetzter Verfahren; Änderung zahlr. §§ Versorgungsausgleichsgesetz, Änderung §§ 224, 226 und 227 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie § 1 Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse
Werdegang
5 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
01.05.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 262/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss
12.06.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
12.06.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
15.06.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
09.07.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 89. Sitzung · Regierungserklärung zu Reformpaket und NATO-Gipfel →