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Gesetz zur Änderung des Mietrechts

Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen

Betrifft viele – Betrifft Millionen Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende, besonders in angespannten Wohnlagen.

Eingebracht
01.05.2026
Reden im Plenum
8

In einfachen Worten

Laut Entwurf steigen die Mieten in Ballungsräumen weiter, und es besteht Rechtsunsicherheit bei der Mietpreisbremse, etwa bei möblierten Wohnungen und bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch. Der Entwurf will den Mieterschutz stärken und zugleich Vermietenden die Berechnung von Mieterhöhungen nach Modernisierungen erleichtern.

Was sich ändern soll

  • Die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch, die bisher von Mieterschutzregeln ausgenommen ist, soll auf grundsätzlich sechs Monate begrenzt werden.
  • Der Aufschlag für Möblierung soll gesetzlich begrenzt werden, Vermietende müssen darüber Auskunft geben, sonst gilt die Wohnung als unmöbliert vermietet.
  • Bei Indexmietverträgen, deren Miete an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt ist, sollen die jährlichen Steigerungen in angespannten Wohnlagen begrenzt werden.
  • Wer seine Mietschulden vollständig nachzahlt, soll damit künftig einmalig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs abwenden können.
  • Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Mieterhöhungen nach kleineren Modernisierungen soll auf 20 000 Euro angehoben werden.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Mieterinnen und Mieter, besonders in angespannten Wohnlagen, bei möblierten Wohnungen, Indexmietverträgen und bei Zahlungsverzug. Außerdem Vermietende, insbesondere private Kleinvermieter, die modernisieren, sowie Stellen, die Mietspiegel erstellen.

Was es kostet

Der Entwurf geht von keinen Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden aus. Für Bürgerinnen und Bürger soll der Aufwand um etwa 250 Stunden jährlich sinken, für Wirtschaft und Verwaltung entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. Weitere Kosten liegen einmalig wie jährlich unter 100 000 Euro, denen Ersparnisse von knapp 5 Millionen Euro jährlich gegenüberstehen.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/6807 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft Millionen Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende, besonders in angespannten Wohnlagen. (erfüllt)28/40

Debatte

15/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 8 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 01.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 265/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  2. 29.05.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 265/1/26 ↗

  3. 12.06.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1066 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 12.06.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 265/26(B) ↗

  5. 01.07.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/6807 ↗

  6. 09.07.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

  7. 07.10.2026 · Bundestag

    Änderung der Ausschussüberweisung

    Plenarprotokoll 21/98 ↗ · Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses

Themen:Wohnen & MieteJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 265/26). Methodik