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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den …
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029
- Eingebracht
- 04.09.2026
- Reden im Plenum
- 6
Amtliche Kurzbeschreibung
Dämpfung der Kostenbelastungen für stromverbrauchende Unternehmen und Haushalte durch die ansteigenden Übertragungsnetzentgelte und Verteilernetzentgelte infolge der Maßnahmen zur Integration der Erneuerbaren Energien sowie vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise infolge des Iran-Krieges: Fortschreibung der für 2026 getroffenen Regelungen und Gewährung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 5,525 Mrd Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds an die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose für die Jahre 2027 bis 2029; Einfügung § 24d und Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz
Werdegang
6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
04.09.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 509/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss
28.09.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
02.10.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
08.10.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 99. Sitzung · Einkommensteuerreform 2027 und Steuergerechtigkeit →
16.10.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1069 ↗ · Beschluss: Stellungnahme
16.10.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache