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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den …

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029

Im VerfahrenBundesregierung1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
Eingebracht
04.09.2026
Reden im Plenum
6

Amtliche Kurzbeschreibung

Dämpfung der Kostenbelastungen für stromverbrauchende Unternehmen und Haushalte durch die ansteigenden Übertragungsnetzentgelte und Verteilernetzentgelte infolge der Maßnahmen zur Integration der Erneuerbaren Energien sowie vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise infolge des Iran-Krieges: Fortschreibung der für 2026 getroffenen Regelungen und Gewährung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 5,525 Mrd Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds an die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose für die Jahre 2027 bis 2029; Einfügung § 24d und Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz

Werdegang

6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 04.09.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 509/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 28.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8236 ↗

  3. 02.10.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 509/1/26 ↗

  4. 08.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  5. 16.10.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1069 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  6. 16.10.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 509/26(B) ↗

Themen:Klima & EnergieWirtschaft & Industrie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 509/26 (bes.eilbed.)). Methodik