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Gesetz zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren …
Gesetz zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
- Eingebracht
- 14.08.2026
- Reden im Plenum
- 7
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 25. März 2026 in Brüssel unterzeichneten Partnerschaftsabkommen von Asunción: Vertiefung der Beziehungen in den Bereichen Politik, Handel und Investitionen auf Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung; Bestimmung des institutionellen Rahmens, Ausbau des politischen Dialogs und Regelung der Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Steuern, Energie sowie Bildung, handelsspezifische Bestimmungen, Zollverfahren, Harmonisierung technischer Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, Anforderungen im Bereich Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor; Schlussbestimmungen
Werdegang
6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
14.08.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 476/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
25.09.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
25.09.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
28.09.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
07.10.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/98 ↗ · Federführend: Auswärtiger Ausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 98. Sitzung · Wirtschaftskurs, Ukrainehilfe und Erinnerungspolitik →
15.10.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht