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Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur …

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Im VerfahrenBundesregierungBeschlussempfehlung liegt vor
Eingebracht
04.09.2026
Reden im Plenum
0

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 19. Mai 2026 in Paris unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen zum besseren Abbau steuerlicher Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen), Ablösung des derzeit geltenden Abkommens vom 3. Juli 1995

Werdegang

7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 04.09.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 510/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 28.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8245 ↗

  3. 08.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  4. 16.10.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1069 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  5. 16.10.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 510/26(B) ↗

  6. 19.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8665 ↗

  7. 19.10.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR

    Unterrichtung 21/8686 ↗

Themen:Haushalt & SteuernUkraine

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 510/26 (bes.eilbed.)). Methodik