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Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der …

Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen
Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
7

Amtliche Kurzbeschreibung

Grundlegende Neuordnung der Regelungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) mit dem Fokus auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit, u.a. Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land, für Solaranlagen auf Freiflächen sowie für Biogasanlagen, Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für Neuanlagen, Verpflichtung zur Direktvermarktung für neue EE-Anlagen mit zeitlich befristeter Einführung einer Übergangszahlung sowie eines Direktvermarktungsbonus für Kleinanlagen, Abschaffung der Ausfallvergütung und der Zusatzförderung für sog. Volleinspeiseanlagen, Einstellung der Förderung für Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt installierter Leistung und vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen, Abbau von Hürden für sog. Nulleinspeiseanlagen, einheitlicher Fördersatz für kleine und mittlere Solaranlagen, dauerhafte Kappung von Einspeisespitzen kleiner PV-Dachanlagen auf 50 Prozent zur Anreizung von Batteriespeichern, grundsätzliche Abregelung von fernsteuerbaren Anlagen bei negativen Preisen, Begrenzung der Höhe der Flächenpachten für Windenergieanlagen, Einführung eines europarechtlich erforderlichen Gewinnabschöpfungsmechanismus für Anlagen ab 100 Kilowatt, Verbesserungen und Erleichterungen für Bioenergieanlagen, Herabsetzung der Schwelle für einen verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen auf zwei Kilowatt installierter Leistung, Umsetzung europäischer Vorgaben zur Einführung von Resilienzausschreibungen für bestimmte EE-Anlagen, Ermöglichung von Kooperationsprojekten mit EFTA-Staaten sowie Großbritannien, Abschaffung des Regionalnachweisregisters beim Umweltbundesamt sowie weiterer Berichtspflichten, rechtsförmliche Änderungen; Änderung und Neufassung sowie Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ Erneuerbare-Energien-Gesetz, Änderung Erneuerbare-Energien-Gesetz betr. Änderung der amtlichen Abkürzung in EEG 2027, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von weiteren 3 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 25. März 2026 Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Abl. L 2024/1735, 28.06.2024, S. 1)

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 470/26 ↗ · Federführend: Wirtschaftsausschuss

  2. 07.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/7867 ↗

  3. 14.09.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 470/1/26 ↗

  4. 22.09.2026 · Bundesrat

    Plenarantrag

    Antrag 470/2/26 ↗

  5. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗ · Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie · Beschluss: Überweisung

  6. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  7. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 470/26(B) ↗

  8. 30.09.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/8298 ↗

Themen:Klima & EnergieWirtschaft & Industrie

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 470/26 (bes.eilbed.)). Methodik