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Fünftes AFBG-Änderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG)

Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Im VerfahrenBundesregierungÜberwiesen

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Teilnehmende geförderter Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse sowie deren Träger und Arbeitgeber.

Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
8

In einfachen Worten

Laut Entwurf sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen wie der Meisterkurs günstiger und attraktiver werden. Ziel der Bundesregierung ist es, Einstiegshürden abzubauen, Preissteigerungen auszugleichen und so mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Was sich ändern soll

  • Der maximal geförderte Gesamtbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von 15 000 Euro auf 18 000 Euro steigen.
  • Für die Erstellung des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten sollen künftig bis zu 4 000 Euro statt bisher 2 000 Euro gefördert werden.
  • Wer die Fortbildungsprüfung besteht, soll vom Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 60 statt bisher 50 Prozent erlassen bekommen.
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Fortbildungskosten sollen nicht mehr auf die Förderung angerechnet werden.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen soll von 150 auf 160 Euro pro Monat je Kind steigen, zudem wird klargestellt, dass die Vorbereitung auf hochschulrechtlich geregelte Abschlüsse nicht förderfähig ist und wer als Träger einer Maßnahme gilt.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Teilnehmerinnen und Teilnehmer geförderter Aufstiegsfortbildungen, besonders Alleinerziehende mit Betreuungspflichten. Hinzu kommen Arbeitgeber, die Zuschüsse leisten, Träger von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Verwaltung in Bund und Ländern.

Was es kostet

Bei Inkrafttreten zum 1. August 2027 rechnet der Entwurf mit Mehrausgaben von 11,5 Millionen Euro im Jahr 2027 und je 27,0 Millionen Euro in den Jahren 2028 bis 2030, davon 78 Prozent Bund und 22 Prozent Länder. Der Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen senkt den jährlichen Aufwand insgesamt um 193 300 Euro, davon rund 4 600 Euro und 2 000 Stunden bei Bürgerinnen und Bürgern, 52 900 Euro in der Wirtschaft und 135 800 Euro in der Verwaltung. Einmalig entstehen 10 000 Euro für technische Anpassungen der Fachverfahren und 1 000 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8412 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Teilnehmende geförderter Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse sowie deren Träger und Arbeitgeber. (erfüllt)16/40

Debatte

15/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 8 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)10/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

7/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

6 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 454/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Kulturfragen

  2. 11.09.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 454/1/26 ↗

  3. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 454/26(B) ↗

  5. 07.10.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8412 ↗

  6. 14.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/101 ↗ · Federführend: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Beschluss: Überweisung

Themen:Arbeit & AusbildungBildung & Forschung

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 454/26). Methodik