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Frühstartrente

Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

BeschlossenBundesregierungVerabschiedet

Betrifft viele – Betrifft Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren und ihre Eltern, die einen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen können.

Eingebracht
14.08.2026
Reden im Plenum
28

In einfachen Worten

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Staat schon für Kinder Geld in eine private, am Kapitalmarkt angelegte Altersvorsorge einzahlt. Ziel ist laut Entwurf, früh Vermögen aufzubauen und zugleich die Finanzkompetenz von Eltern und Kindern zu stärken.

Was sich ändern soll

  • Für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren zahlt der Staat laut Entwurf monatlich 10 Euro in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag ein, wenn die Eltern einen solchen Vertrag bei einem Anbieter abgeschlossen haben.
  • Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, wird das Geld laut Entwurf in Höhe von 10 Euro pro Monat und Kind gemeinsam für alle am Kapitalmarkt angelegt; der persönliche Anteil daraus kann später in einen eigenen Vertrag übertragen werden.
  • Privat darf zusätzlich eingezahlt werden, allerdings nur bis zu einer begrenzten Höhe; die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlung steuerfrei und ausgezahlt wird grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Los geht es laut Entwurf mit dem Geburtsjahrgang 2020, also den 2026 Sechsjährigen; ab 2027 kommt jedes Jahr der jeweils sechsjährige Jahrgang dazu, ältere Minderjährige können Verträge ohne staatliches Geld abschließen.
  • Der Finanzausschuss empfiehlt zusätzliche Änderungen, unter anderem Regeln zum Pausieren und Wiederaufnehmen eigener Einzahlungen, zu Abschluss- und Vertriebskosten der Standarddepotverträge, zur Information vor Rückführung der Mittel, zur Besteuerung in der Auszahlungsphase, zum Anspruchszeitraum für am 1. Januar 2026 geborene Kinder sowie dazu, dass beim Tod des Kindes nichts zurückgezahlt werden muss.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren und ihre Eltern, die einen Vertrag abschließen können. Hinzu kommen die Anbieter solcher Depotverträge sowie Behörden wie das Bundeszentralamt für Steuern mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und die Deutsche Bundesbank, bei der die gemeinsame Anlage liegt.

Was es kostet

Laut Entwurf entstehen dem Bund für die Auszahlungen 198 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2027, ansteigend auf 411 Millionen Euro im Jahr 2030; im Einzelplan 08 kommen für 2027 bis 2030 knapp 30,7 Millionen Euro und dauerhaft zwölf Stellen hinzu. Für Bürgerinnen und Bürger nennt der Entwurf einen jährlichen Zeitaufwand von 162 500 Stunden und einmalig 2 500 Stunden, für die Wirtschaft jährlich rund 5,678 Millionen Euro und einmalig 72 500 Euro. Die Verwaltung soll jährlich rund 644 200 Euro und einmalig 337 000 Euro aufwenden; Auswirkungen auf das Preisniveau erwartet der Entwurf nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/7864 + 21/8606 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Bereitstellung eines Startkapitals für die private Altersvorsorge der jungen Generation und Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern und Eltern: staatliche Einzahlung von zehn Euro in einen von den Eltern bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossenen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren ab dem Geburtsjahrgang 2000, Möglichkeit begrenzter privater Aufstockung und des nahtlosen Übergangs in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit, kollektive Anlage am Kapitalmarkt mit späterer individueller Übertragungsmöglichkeit für Kinder ohne individuellen Vertragsabschluss durch die Eltern, Steuerfreiheit der Erträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres; Evaluierung durch das BMF bis zum 31. Dezember 2031; Gesetz zur Förderung des frühen Aufbaus einer privaten Altersvorsorge (Frühstartrentengesetz – FrühStRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 8, 9, 10 und 57 Investmentsteuergesetz, § 5 Finanzverwaltungsgesetz, §§ 1, 7a und 14 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie § 19 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Ruhendstellung und Wiederaufnahme der Zahlung von Eigenbeiträgen, Abschluss- und Vertriebskosten der Standarddepotverträge, Information an Anspruchsberechtigte vor Rückführung der Mittel, Anlage der Mittel, Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase, Anspruchszeitraum für am 1. Januar 2026 geborene Kinder, Rückzahlung im Todesfall des Kindes, Prüfung der Förderberechtigung von erwerbstätigen Selbständigen, Streichung der Verzichtsfiktion bei unterbliebener Änderungsanzeige für bestehende Basisrentenverträge u.a.

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

28/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft viele – Betrifft Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren und ihre Eltern, die einen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen können. (erfüllt)28/40

Debatte

22/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 28 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

8/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

14/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

11 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 14.08.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 445/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 07.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/7864 ↗

  3. 11.09.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 445/1/26 ↗

  4. 25.09.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1068 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  5. 25.09.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 445/26(B) ↗

  6. 25.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/97 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 97. Sitzung · Frühstartrente und Tankrabatt-Neuauflage →

  7. 30.09.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/8296 ↗

  8. 14.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8606 ↗

  9. 14.10.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/8619 ↗

  10. 16.10.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/103 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  11. 16.10.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/103 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 103. Sitzung · Frühstartrente, Pflegefinanzierung und Bürokratieabbau →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENNein
    • Die LinkeNein

Themen:Rente & SozialesHaushalt & Steuern

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 445/26 (bes.eilbed.)). Methodik