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Fristverlängerung Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

VerkündetUnionSPDVerkündet

Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem Bund, Länder und Kommunen bei Fristen und Abrechnung von Fördermitteln; Grundschulkinder und Eltern nur mittelbar.

Eingebracht
20.05.2025
Verkündet
23.07.2025
In Kraft
24.07.2025
Reden im Plenum
20

In einfachen Worten

Der Bund stellt den Ländern bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen bereit. Weil Bauvorhaben laut Entwurf wegen Planungsunsicherheiten, spät in Kraft getretener Landesprogramme sowie Fachkräfte- und Lieferengpässen stocken, sollen die Fristen des Programms um zwei Jahre verlängert werden.

Was sich ändern soll

  • Laut Entwurf müssen geförderte Maßnahmen künftig erst bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein statt bis zum 31. Dezember 2027.
  • Die Abrechnung der Mittel soll bis zum 30. Juni 2030 erfolgen.
  • Darauf aufbauende Fristen, insbesondere zur Umverteilung nicht genutzter Mittel zwischen den Ländern, werden entsprechend angepasst.
  • Das Sondervermögen für den Ganztagsausbau soll erst bis zum 31. Dezember 2030 aufgelöst werden.
  • Außerdem werden die Bezeichnungen der zuständigen Bundesministerien an den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 angepasst.
  • Der Ausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen; ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung soll für erledigt erklärt werden.

Wen es betrifft

Betroffen sind Länder und Kommunen, die Bauvorhaben für Ganztagsangebote planen und Fördermittel abrufen. Mittelbar betroffen sind Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4, für die ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gilt, sowie deren Eltern.

Was es kostet

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein Erfüllungsaufwand, für die Wirtschaft und die Verwaltung ebenfalls keine Veränderung. Beim Bund entsteht durch das längere Bestehen des Sondervermögens ein Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln, der im geltenden Finanzplan des Einzelplans 17 ausgeglichen werden soll. Auswirkungen auf Preise erwartet der Entwurf nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/216 + 21/630 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Fristverlängerung des Förder- und Abrechnungszeitraums des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 30. Juni 2030, Fristverschiebung zur Auflösung des Sondervermögens vom 31. Dezember 2028 auf den 31. Dezember 2030, Anpassung der Neubezeichnung des zuständigen Bundesministeriums gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025; Änderung § 2, 5, 6 und 8 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie §§ 3, 7 und 9 Ganztagsfinanzierungsgesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 215/25 GESTA I003

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

6/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft kaum jemanden direkt – Betrifft vor allem Bund, Länder und Kommunen bei Fristen und Abrechnung von Fördermitteln; Grundschulkinder und Eltern nur mittelbar. (erfüllt)6/40

Debatte

17/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 20 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)17/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (nicht erfüllt)0/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

8 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 20.05.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/216 ↗

  2. 22.05.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/7 ↗ · Federführend: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Beschluss: Überweisung

  3. 25.06.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/630 ↗

  4. 26.06.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  5. 26.06.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/14 ↗ · Beschluss: Annahme der Vorlage

  6. 27.06.2025 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 280/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Frauen und Jugend

  7. 11.07.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Plenarprotokoll 1056 ↗ · Beschluss: Zustimmung

  8. 11.07.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 280/25(B) ↗

  9. 23.07.2025 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2025, 174 ↗

  10. 24.07.2025

    In Kraft