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E-Evidence-Gesetz

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union

VerkündetBundesregierungVerkündet

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Anbieter digitaler Dienste mit neuen Pflichten sowie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Eingebracht
10.10.2025
Verkündet
12.03.2026
In Kraft
13.03.2026
Reden im Plenum
19

In einfachen Worten

Laut Entwurf sollen Strafverfolgungsbehörden in der EU künftig einfacher grenzüberschreitend anordnen können, dass bestimmte personenbezogene Daten bei Anbietern digitaler Dienste gesichert oder herausgegeben werden. Hintergrund ist nach Darstellung der Bundesregierung die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausfuehrung von Straftaten.

Was sich ändern soll

  • Der Entwurf sieht ein neues eigenstaendiges Gesetz vor, das europaeische Vorgaben zu sogenannten Europaeischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen in deutsches Recht einbettet und in vier Teile gegliedert ist.
  • Anbieter digitaler Dienste sollen Niederlassungen oder Vertreter benennen, an die solche Anordnungen zugestellt werden koennen.
  • Verstoesse von Diensteanbietern gegen ihre neuen Pflichten sollen als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld geahndet werden koennen.
  • Die bisherige Pflicht im Telekommunikationsgesetz, Empfangs- beziehungsweise Zustellungsbevollmaechtigte zu bestellen, soll im Anwendungsbereich der Richtlinie fuer unanwendbar erklaert werden.
  • Im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz soll ausdruecklich geregelt werden, dass Diensteanbieter Daten auf Grundlage solcher Anordnungen verarbeiten duerfen.
  • Der Rechtsausschuss empfiehlt die Annahme in geaenderter Fassung; die Aenderung stellt laut Ausschuss klar, dass Diensteanbieter fuer jedes einzelne in der Richtlinie genannte Rechtsinstrument einzeln pruefen muessen, ob eine Zustellstelle einzurichten ist. Zusaetzlich wurde eine Entschliessung angenommen.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf vor allem Anbieter digitaler Dienste, die Daten sichern oder herausgeben muessen und Vertreter benennen sollen. Hinzu kommen Strafverfolgungsbehoerden, Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehoerden sowie Amts- und Oberlandesgerichte, die ueber Rechtsschutz entscheiden. Mittelbar betroffen sind Personen, deren personenbezogene Daten angeordnet werden.

Was es kostet

Fuer Buergerinnen und Buerger entsteht laut Entwurf kein Erfuellungsaufwand. Die Wirtschaft traegt demnach einmalig rund 1,3 Millionen Euro und jaehrlich rund 126 000 Euro, davon 123 000 Euro Buerokratiekosten aus Informationspflichten. Der Verwaltung entstehen 2026 einmalig 948 000 Euro beim Bund und jaehrlich rund 816 000 Euro (559 000 Euro Bund, 257 000 Euro Laender und Kommunen); hinzu kommen einmalige Personalausgaben des Bundes von geschaetzt 1 216 000 Euro, ab 2027 jaehrlich 741 000 Euro sowie rund 273 000 Euro bei den Laendern, denen eine geschaetzte Entlastung von 2,7 Millionen Euro gegenuebersteht. Im Ausschuss wurden die Kosten nicht eroertert.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/3192 + 21/3904 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Umsetzung sowie Durchführung europäischer Vorgaben zur Implementierung des sog. "E-Evidence"-Mechanismus zur EU-weiten Strafverfolgung im digitalen Raum: Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, Pflichten des Bundesamtes für Justiz als zentrale Behörde, Datenaustausch; Durchführungsvorschriften zu Europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen: Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Statistikpflichten, Rechtsschutz, Rechtsbehelfe, Bußgeldvorschriften; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz – EBewMG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 170 Telekommunikationsgesetz sowie Einfügung §§ 13a und 24a Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz Bezug: Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 118) ; Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 181) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft vor allem Anbieter digitaler Dienste mit neuen Pflichten sowie Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. (erfüllt)16/40

Debatte

19/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 19 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

11/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (erfüllt)8/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (erfüllt)3/3

Quellen

20/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (erfüllt)6/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

13 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 10.10.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 560/25 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  2. 10.11.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 560/1/25 ↗

  3. 21.11.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1059 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 21.11.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 560/25(B) ↗

  5. 10.12.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3192 ↗

  6. 19.12.2025 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/51 ↗ · Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz · Beschluss: Überweisung

  7. 28.01.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/3904 ↗

  8. 29.01.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

  9. 29.01.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/56 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  10. 13.02.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 83/26 ↗ · Federführend: Rechtsausschuss

  11. 13.02.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Beschluss zu83/26 ↗

  12. 06.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1062 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  13. 06.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 83/26(B) ↗

  14. 12.03.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 64 ↗

  15. 13.03.2026

    In Kraft

Themen:Digitales & KIJustiz & Recht

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 560/25). Methodik