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Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur …

Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
07.11.2025
Verkündet
18.05.2026
In Kraft
01.06.2026
Reden im Plenum
15

Amtliche Kurzbeschreibung

Erweiterung des Kreises der Organspender und -empfänger sowie Aufbau eines nationalen Programm zur Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren und Ermöglichung einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende: Zulässigkeit einer Lebendorganspende auch bei Existenz eines verstorbenen Spenders, Annahme inkompatibler Organspendepaare und anonymer Nierenspender, Datenübermittlung an eine zentrale Stelle sowie Organisation der Entnahme und Übertragung durch die Transplantationszentren, entsprechende Erweiterung der Ermächtigung der Bundesärztekammer zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Stärkung des Spenderschutzes durch erweiterte Aufklärungspflichten und psychosoziale Beratung, Erweiterung der Spende von Organen und Gewebe in besonderen Fällen, Registeranbindung der Gewebeeinrichtungen u.a.; Änderung und Einfügung versch. §§ Transplantationsgesetz und Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 378/24 (GESTA 20. WP M044) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Möglichkeiten von Überkreuznierenspenden und Änderungen zur Erteilung von Auskünften aus dem Register; redaktionelle Bereinigung

Werdegang

12 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 07.11.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 638/25 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  2. 04.12.2025 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 638/1/25 ↗

  3. 19.12.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1060 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  4. 19.12.2025 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 638/25(B) ↗

  5. 14.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3619 ↗

  6. 30.01.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/57 ↗ · Federführend: Ausschuss für Gesundheit · Beschluss: Überweisung

  7. 25.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4991 ↗

  8. 26.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  9. 26.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 68. Sitzung · Kraftstoffpreise, Wehrbericht und digitale Gewalt →

    • CDU/CSUJa
    • SPDJa
    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa
    • Die LinkeNein
    • AfDNein
  10. 17.04.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 208/26 ↗ · Federführend: Gesundheitsausschuss

  11. 08.05.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1065 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  12. 08.05.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 208/26(B) ↗

  13. 18.05.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 143 ↗

  14. 01.06.2026

    In Kraft

Themen:Gesundheit & Pflege

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 638/25). Methodik