Bundestakt

Themen / Arbeit & Ausbildung / Gesetz

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

VerkündetBundesregierungVerkündet
Eingebracht
19.12.2025
Verkündet
22.04.2026
In Kraft
23.04.2026
Reden im Plenum
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Amtliche Kurzbeschreibung

Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Ziel der schnelleren Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt, verbindlicheren Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten, Hebung des Fachkräftepotenzials junger Menschen, wirksameren Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Entlastung der öffentlichen Haushalte: Umbenennung der Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld, Verpflichtung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Herabsetzung der Zumutbarkeitsgrenze für Eltern, Weiterentwicklung des Kooperationsplans durch Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung, Förderung der Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden, Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten, Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers, Möglichkeit der Verpflichtung zur Mitwirkung per Verwaltungsakt, Vereinheitlichung und Verschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Entfall des Schlichtungsverfahrens, Streichung der Karenzzeit beim Schonvermögen und Einführung einer altersabhängigen Staffelung, Begrenzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse, Meldepflicht für Jobcenter bei Anhaltspunkten für Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitung, Arbeitgeberhaftung für Meldeverstöße, Digitalisierung der Verwaltungsabläufe, Verbesserung der Beratung und Förderung junger Menschen, insbes. schwer zu erreichender Jugendlicher, Stärkung von Jugendberufsagenturen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen; Einfügung §§ 3a, 50b, 62a und 65a und Änderung zahlreicher §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 9 Gesetzen, Folgeänderungen in 11 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktpolitik und neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende Beschlussempfehlung des Ausschusses: Durchführung der Tragfähigkeitsprüfung für leistungsberechtigte Selbstständige nach spätestens einem Jahr, Einsatz von bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel zur Ausweitung der Freien Förderung, u.a. für Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Gesundheitsförder- oder Rehabilitationsbedarfen, Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern vor unbilligen Härten durch Anerkennung höherer Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit, Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen oder medizinischer Gutachten durch das Jobcenter bei Meldeversäumnissen im Falle von Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung bzw. Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Erweiterung der Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch und Stärkung der diesbez. Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und den Strafverfolgungsbehörden; Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis zum 31. Dezember 2027, redaktionelle Änderungen; Zusätzliche Einfügung § 64a und zusätzliche Änderung §§ 16f und 56 und erneute Änderung versch. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 35 und 117 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 368a Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 127 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 124 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

Werdegang

16 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 19.12.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 764/25 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

  2. 12.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/3541 ↗

  3. 15.01.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/53 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales · Beschluss: Überweisung

  4. 15.01.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Berichtigung zu764/25 ↗

  5. 19.01.2026 · Bundesrat

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Empfehlungen 764/1/25 ↗

  6. 30.01.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1061 ↗ · Beschluss: Stellungnahme

  7. 30.01.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 764/25(B) ↗

  8. 11.02.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Unterrichtung 21/4087 ↗

  9. 04.03.2026 · Bundestag

    Änderungsantrag

    Änderungsantrag 21/4525 ↗

  10. 04.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/4522 ↗

  11. 04.03.2026 · Bundestag

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Bericht 21/4523 ↗

  12. 05.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung

  13. 05.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Plenarprotokoll 21/62 ↗ · Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

  14. 06.03.2026 · Bundesrat

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetzesbeschluss 116/26 ↗ · Federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

  15. 27.03.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Plenarprotokoll 1063 ↗ · Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses

  16. 27.03.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Beschluss 116/26(B) ↗

  17. 22.04.2026 · Bundesgesetzblatt

    Verkündet

    BGBl I 2026, 107 ↗

  18. 23.04.2026

    In Kraft

Themen:Arbeit & AusbildungRente & Soziales

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 25. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 764/25 (bes.eilbed.)). Methodik