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Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Im VerfahrenBundesregierungBeschlussempfehlung liegt vor

Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Personen und Unternehmen mit Einkommen aus Deutschland und der Ukraine sowie die Steuerverwaltungen.

Eingebracht
04.09.2026
Reden im Plenum
0

In einfachen Worten

Wer grenzüberschreitend arbeitet oder investiert, kann in zwei Staaten zugleich Steuern zahlen müssen. Laut Entwurf soll ein neues Abkommen mit der Ukraine vom 19. Mai 2026 solche Doppelbesteuerungen beim Einkommen beseitigen und zugleich Steuerverkürzung und -umgehung verhindern.

Was sich ändern soll

  • Der Bundestag stimmt mit diesem Gesetz dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen Deutschland und der Ukraine zu, wie es das Grundgesetz für völkerrechtliche Verträge verlangt.
  • Das bisher geltende Abkommen vom 3. Juli 1995 wird aufgehoben, begleitet von Übergangsregelungen.
  • Laut Entwurf sollen steuerliche Hindernisse für Handel und Investitionen besser abgebaut werden als nach dem Abkommen von 1995.
  • Einige Maßnahmen des Abkommens dienen laut Entwurf der Sicherung des Steueraufkommens.
  • Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen; empfohlen wurde dies mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD.

Wen es betrifft

Betroffen sind laut Entwurf Personen und Unternehmen mit Einkommen aus Deutschland und der Ukraine, also international wirtschaftlich Tätige. Genannt werden außerdem Unternehmen, besonders kleine und mittelständische, sowie der Bund und die Steuerverwaltungen der Länder.

Was es kostet

Der Entwurf nennt keine nennenswerten fiskalischen Gesamtauswirkungen für die öffentlichen Haushalte; tendenzielle Mehr- und Mindereinnahmen sollen sich weitgehend ausgleichen. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung gibt der Entwurf keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand an. Unmittelbare direkte Kosten für Unternehmen und Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau erwartet der Entwurf nicht.

Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8245 + 21/8665 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.

Amtliche Kurzbeschreibung

Zustimmung zu dem am 19. Mai 2026 in Paris unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen zum besseren Abbau steuerlicher Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen), Ablösung des derzeit geltenden Abkommens vom 3. Juli 1995

Bundestakt-Score

Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?

Tragweite

16/40

Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?

  • Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Personen und Unternehmen mit Einkommen aus Deutschland und der Ukraine sowie die Steuerverwaltungen. (erfüllt)16/40

Debatte

5/25

Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?

  • 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
  • Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5

Abstimmung

0/15

Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?

  • Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
  • Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
  • Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3

Quellen

14/20

Liegen die amtlichen Dokumente vor?

  • Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
  • Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6

Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik

Werdegang

7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.

  1. 04.09.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 510/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss

  2. 28.09.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Gesetzentwurf 21/8245 ↗

  3. 08.10.2026 · Bundestag

    1. Beratung

    Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung

  4. 16.10.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Plenarprotokoll 1069 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen

  5. 16.10.2026 · Bundesrat

    Beschlussdrucksache

    Stellungnahme 510/26(B) ↗

  6. 19.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Beschlussempfehlung und Bericht 21/8665 ↗

  7. 19.10.2026 · Bundestag

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR

    Unterrichtung 21/8686 ↗

Themen:Haushalt & SteuernUkraine

Quelle: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) des Bundestages, Stand 28. Oktober 2026. Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 510/26 (bes.eilbed.)). Methodik