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Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine
Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
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Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Personen und Unternehmen mit Einkommen aus Deutschland und der Ukraine sowie die Steuerverwaltungen.
- Eingebracht
- 04.09.2026
- Reden im Plenum
- 0
In einfachen Worten
Wer grenzüberschreitend arbeitet oder investiert, kann in zwei Staaten zugleich Steuern zahlen müssen. Laut Entwurf soll ein neues Abkommen mit der Ukraine vom 19. Mai 2026 solche Doppelbesteuerungen beim Einkommen beseitigen und zugleich Steuerverkürzung und -umgehung verhindern.
Was sich ändern soll
- Der Bundestag stimmt mit diesem Gesetz dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen Deutschland und der Ukraine zu, wie es das Grundgesetz für völkerrechtliche Verträge verlangt.
- Das bisher geltende Abkommen vom 3. Juli 1995 wird aufgehoben, begleitet von Übergangsregelungen.
- Laut Entwurf sollen steuerliche Hindernisse für Handel und Investitionen besser abgebaut werden als nach dem Abkommen von 1995.
- Einige Maßnahmen des Abkommens dienen laut Entwurf der Sicherung des Steueraufkommens.
- Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf unverändert anzunehmen; empfohlen wurde dies mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf Personen und Unternehmen mit Einkommen aus Deutschland und der Ukraine, also international wirtschaftlich Tätige. Genannt werden außerdem Unternehmen, besonders kleine und mittelständische, sowie der Bund und die Steuerverwaltungen der Länder.
Was es kostet
Der Entwurf nennt keine nennenswerten fiskalischen Gesamtauswirkungen für die öffentlichen Haushalte; tendenzielle Mehr- und Mindereinnahmen sollen sich weitgehend ausgleichen. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung gibt der Entwurf keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand an. Unmittelbare direkte Kosten für Unternehmen und Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau erwartet der Entwurf nicht.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8245 + 21/8665 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Amtliche Kurzbeschreibung
Zustimmung zu dem am 19. Mai 2026 in Paris unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen zum besseren Abbau steuerlicher Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen), Ablösung des derzeit geltenden Abkommens vom 3. Juli 1995
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
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Tragweite
16/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft bestimmte Gruppen – Betrifft Personen und Unternehmen mit Einkommen aus Deutschland und der Ukraine sowie die Steuerverwaltungen. (erfüllt)16/40
Debatte
5/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 0 Redebeiträge im Bundestag (nicht erfüllt)0/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
14/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (erfüllt)7/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
7 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
04.09.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf 510/26 ↗ · Federführend: Finanzausschuss
28.09.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
08.10.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/99 ↗ · Federführend: Finanzausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 99. Sitzung · Einkommensteuerreform 2027 und Steuergerechtigkeit →
16.10.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Plenarprotokoll 1069 ↗ · Beschluss: keine Einwendungen
16.10.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
19.10.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
19.10.2026 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR