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Bundeszentrale-für-politische-Bildung-Gesetz (BpBG)
Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
32/100
Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Rechtsform, Aufsicht und Leitung der Bundeszentrale für politische Bildung und damit Behörden- und Verwaltungsstrukturen.
- Eingebracht
- 21.09.2026
- Reden im Plenum
- 18
In einfachen Worten
Die Bundeszentrale für politische Bildung arbeitet laut Entwurf bisher nur auf Grundlage eines Erlasses des Bundesinnenministeriums und könnte dadurch jederzeit von der jeweiligen Ministerin oder dem jeweiligen Minister geändert oder aufgehoben werden. Der Entwurf will die Einrichtung deshalb erstmals gesetzlich absichern.
Was sich ändern soll
- Die Bundeszentrale soll als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet werden, also als rechtlich selbstständige Einrichtung.
- Ihre Aufgaben sollen gesetzlich festgeschrieben und an überparteiliche politische Bildung sowie die Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gebunden werden.
- Die Einrichtung soll aus dem Ministerium herausgelöst und bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundestages angesiedelt werden; es soll nur eine Rechtsaufsicht geben, keine inhaltliche Weisung durch die Regierung.
- Die Leitung soll künftig vom Bundestag gewählt werden, auf Vorschlag der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten.
- Das nach Fraktionsstärke besetzte Kuratorium soll erhalten bleiben, der wissenschaftliche Beirat soll gesetzlich verankert werden.
Wen es betrifft
Betroffen sind laut Entwurf die Bundeszentrale für politische Bildung selbst sowie das bisher zuständige Bundesinnenministerium, der Bundestag und seine Präsidentin oder sein Präsident. Mittelbar geht es um die Bildungsangebote für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen.
Was es kostet
Der Entwurf gibt an, dass keine Haushaltsausgaben entstehen. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung wird jeweils kein Erfüllungsaufwand angegeben, auch keine Bürokratiekosten und keine weiteren Kosten.
Zusammengefasst aus dem Vorblatt von Drucksache 21/8074 – so beschreiben die Initiatoren ihr Vorhaben. Redaktionell geprüft.
Bundestakt-Score
Wie stark betrifft dich das Gesetz – und wie gut lässt sich nachvollziehen, wie es entstanden ist?
32/100
Tragweite
6/40Wie viele Menschen betrifft das Gesetz direkt?
- Betrifft kaum jemanden direkt – Regelt vor allem Rechtsform, Aufsicht und Leitung der Bundeszentrale für politische Bildung und damit Behörden- und Verwaltungsstrukturen. (erfüllt)6/40
Debatte
19/25Wie intensiv hat der Bundestag darüber geredet?
- 18 Redebeiträge im Bundestag (erfüllt)14/20
- Debatte von Bundestakt analysiert (erfüllt)5/5
Abstimmung
0/15Ist abgestimmt – und ist nachvollziehbar, wer wie gestimmt hat?
- Bundestag hat abschließend abgestimmt (nicht erfüllt)0/8
- Namentliche Abstimmung – jede Stimme öffentlich (nicht erfüllt)0/4
- Bundesrat hat abschließend beraten (nicht erfüllt)0/3
Quellen
7/20Liegen die amtlichen Dokumente vor?
- Gesetzentwurf mit Begründung (erfüllt)7/7
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses (nicht erfüllt)0/7
- Verkündet im Bundesgesetzblatt (nicht erfüllt)0/6
Der Score sagt nichts darüber, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist. Die Tragweite schlägt eine KI nach festen Stufen vor, die Redaktion prüft jede Einstufung; alles andere zählt, was das Dokumentationssystem des Bundestages und unsere Analysen belegen. Methodik
Werdegang
2 Stationen in Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Originaldokument.
21.09.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
25.09.2026 · Bundestag
1. Beratung
Plenarprotokoll 21/97 ↗ · Federführend: Innenausschuss · Beschluss: Überweisung
Bundestakt hat diese Debatte analysiert: 97. Sitzung · Frühstartrente und Tankrabatt-Neuauflage →